Kommunalwahl Niedersachsen 2026
Voreingetragen: das amtliche Landesergebnis der Gemeindewahlen vom 13.09.2026 — vorläufig, veröffentlicht am 14.09.2026 (Gesamtergebnis des Landesamts für Statistik).
Der eine Unterschied, auf den es ankommt
Der eine Unterschied, auf den es ankommt: Bei Kommunalwahlen in Niedersachsen gibt es keine Fünf-Prozent-Hürde. Keine Stimme verfällt an einer Sperrklausel. Wer den Preis eines Sitzes zusammenbekommt, sitzt im Rat — bei 40 Sitzen sind das schon knapp über ein Prozent. Dieser Rechner zeigt Ihnen in der Spalte rechts, was eine Hürde ändern würde, die es hier nicht gibt.
Erklärung, Rechtsgrundlagen und weiterführende Links
Am 13. September 2026 wurden in Niedersachsen die Gemeinde-, Stadt- und Samtgemeinderäte, die Kreistage und die Regionsversammlung Hannover gewählt. Voreingetragen ist das amtliche Landesergebnis der Gemeindewahlen — vorläufig, veröffentlicht am 14. September 2026, 34 von 37 Wahlgebieten freigegeben (Gesamtergebnis des Landesamts für Statistik). Tippen Sie einfach den Namen Ihrer Kommune ein — Gremienart, Einwohnerzahl und Sitzzahl setzen sich von selbst. Dann noch die Prozentwerte, und die Sitzverteilung erscheint sofort. In Ihrer Kommune sah es fast sicher anders aus als im Landesschnitt: Tragen Sie ruhig die Zahlen Ihres Ortes ein.
Sitzverteilung. Gerechnet wird nach dem Verfahren Hare/Niemeyer: Die Sitze werden mit den Stimmenanteilen multipliziert, zuerst werden die ganzen Zahlen vergeben, die restlichen Sitze gehen an die größten Bruchteile. Bei exakt gleichen Bruchteilen entscheidet das Los; dieser Rechner nimmt dann die stimmstärkere Liste und sagt es dazu.
Rechtsgrundlage ist § 36 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), Absatz 2. Dort heißt es wörtlich: „Die Zahl der gültigen Stimmen, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, wird mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze vervielfacht und durch die Zahl der gültigen Stimmen für alle Wahlvorschläge geteilt. Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Die weiteren noch zu vergebenden Sitze sind den Wahlvorschlägen in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von der Wahlleitung zu ziehende Los.“
Keine Sperrklausel. Der Niedersächsische Landeswahlleiter schreibt dazu wörtlich: „Einen Mindeststimmenanteil für die Teilnahme am Verteilungsverfahren (‚Sperrklausel‘) gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.“ Das Gesetz kennt die Wörter „Sperrklausel“, „Überhangmandat“, „Ausgleichsmandat“ und „Direktmandat“ nicht ein einziges Mal — es gibt sie kommunal schlicht nicht. Nach § 4 Absatz 2 NKWG werden die Abgeordneten „in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ gewählt; ohne Direktmandate kann kein Überhang entstehen, und ohne Überhang braucht es keinen Ausgleich.
Eine Ausnahme kennt das Gesetz doch: die Mehrheitsklausel. Nach § 36 Absatz 3 NKWG bekommt eine Liste, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen geholt hat, aber nach der reinen Zuteilung nicht mehr als die Hälfte der Sitze, vorab einen weiteren Sitz. Die Vertretung wird dadurch nicht größer — der Sitz wird aus den Restsitzen umgelegt. Dieser Rechner sagt es Ihnen, wenn der Fall eintritt.
Unbesetzte Sitze. Bekommt eine Liste mehr Sitze, als sie Bewerber aufgestellt hat, „bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt“ (§ 36 Absatz 7 NKWG). Die Vertretung wird also nie größer als vorgesehen, wohl aber gelegentlich kleiner. Dieser Rechner bildet das nicht ab, weil er die Bewerberzahlen nicht kennt.
Zahl der Sitze. Sie ergibt sich aus der Einwohnerzahl nach § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Bürgermeister beziehungsweise Landrat ist zusätzlich Mitglied der Vertretung; er zieht nicht über die Sitzverteilung ein und wird hier nicht mitgezählt.
Woher die Einwohnerzahlen stammen — und warum Ihre Sitzzahl trotzdem abweichen kann. Die hinterlegten Zahlen sind der amtliche Bevölkerungsstand; die Quelle und ihr Stichtag stehen unter dem Suchfeld. Zwei Gründe können zu einer anderen Sitzzahl führen, und beide kann kein Rechner wissen: Erstens ist für die Wahl nach § 52 NKWG in Verbindung mit § 177 NKomVG ein Stichtag maßgeblich, der zwölf bis achtzehn Monate vor dem Wahltag liegt — nicht der neueste Stand. Zweitens darf eine Kommune mit mehr als 8.000 Einwohnern ihre Sitzzahl nach § 46 Absatz 4 NKomVG per Hauptsatzung um 2, 4 oder 6 verringern; das steht allein in ihrer Satzung. Die amtliche Zahl der zu wählenden Abgeordneten macht Ihre Gemeinde selbst bekannt — kennen Sie sie, tragen Sie sie rechts unter „oder Sitze direkt" ein, dann rechnet der Rechner damit.
Mitgliedsgemeinde oder Samtgemeinde? Das sind zwei verschiedene Wahlen am selben Tag. Der Samtgemeinderat ist die Vertretung des Verbandes, der Rat einer Mitgliedsgemeinde die Ihres Dorfes darin — und letzterer hat nach § 46 Absatz 1 Satz 2 NKomVG genau einen Sitz mehr, als die Staffel für eine gleich große selbständige Gemeinde vorsieht. Die Suche unterscheidet beides und stellt die Gremienart passend ein.
Drei Stimmen. Jeder Wähler hat bei der Kommunalwahl drei Stimmen und darf sie häufen (kumulieren) oder auf verschiedene Listen verteilen (panaschieren). Für die Sitzverteilung zählt jede einzelne Stimme. Die Prozentwerte in diesem Rechner sind deshalb Anteile an den gültigen Stimmen, nicht an den Stimmzetteln — genauso führt es die amtliche Statistik.
Was dieser Rechner bewusst nicht tut. Er verteilt die Sitze nicht auf die Wahlbereiche Ihrer Kommune und nicht auf die einzelnen Bewerber einer Liste — beides hängt an den Personenstimmen und lässt sich aus einem Prozentwert nicht ableiten. Er bildet auch nicht ab, dass eine Liste mit zu wenig Bewerbern ihre Sitze nicht alle besetzen kann (in der amtlichen Statistik heißen sie „unbesetzte Sitze“). Und er rechnet keine Bürgermeister- oder Landratswahl: Das ist Mehrheitswahl mit Stichwahl am 27. September 2026, kein Zuteilungsverfahren.
Es handelt sich um ein Analysemodell, nicht um eine amtliche Sitzberechnung und nicht um eine Prognose. Maßgeblich ist allein der jeweilige Wahlausschuss. Weitere Angaben beim Landeswahlleiter zur Kommunalwahl 2026 und in den amtlichen Ergebnissen der Kommunalwahl 2021.
Die farbigen Punkte vor den Listennamen sind Erkennungsfarben in Anlehnung an die üblichen Wahlgrafiken, keine Parteilogos.
Das Wahlergebnis
Was zeigt diese Grafik?
Alle Listen, so wie Sie sie eingetragen haben.
Das Ergebnis
- Größe der Vertretung
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- Listen mit mindestens einem Sitz
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- Kleinstes Ergebnis, das noch einen Sitz bringt
- –
- Stimmen, die keinen Sitz erzeugen
- –
- Absolute Mehrheit ab
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- Absolute Mehrheit erreicht?
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Was eine Fünf-Prozent-Hürde ändern würde
Was zeigt diese Grafik?
Die linke Spalte ist das geltende Recht. Die rechte ist die Gegenprobe: dieselben Stimmen, aber mit einer Sperrklausel, wie sie bei Landtags- und Bundestagswahlen gilt. Kommunal gibt es sie nicht — die Spalte zeigt nur, was sie anrichten würde.
| Liste | ohne Hürde (geltendes Recht) | mit 5 % (Gegenprobe) | Unterschied |
|---|
Die Vertretung
Was zeigt diese Grafik?
Das Gremium, das aus Ihren Zahlen entsteht.
Die Regel dahinter — und was beim Ausprobieren zu beachten ist
Bei Landtags- und Bundestagswahlen entscheidet die Fünf-Prozent-Hürde mit darüber, wer regiert: Die Stimmen aller gescheiterten Parteien verfallen, und die Sitze der Übriggebliebenen werden dadurch mehr wert. Eine Partei kann so die absolute Mehrheit der Sitze bekommen, ohne die Mehrheit der Stimmen zu haben.
Kommunal ist das anders, und dieser Rechner macht den Unterschied sichtbar. Ohne Sperrklausel entscheidet allein der Preis eines Sitzes: Bei 40 Sitzen kostet einer rund zweieinhalb Prozent, und wer die Hälfte davon zusammenbekommt, gewinnt ihn über den Bruchteil. Deshalb sitzen in niedersächsischen Räten Wählergemeinschaften und Einzelbewerber neben den großen Parteien — bei den Gemeindewahlen 2021 kamen die Wählergruppen landesweit auf 13,0 Prozent der Stimmen und lagen damit vor der FDP.
Ein Hinweis zum Ausprobieren. Wenn Sie nur einen einzigen Wert erhöhen, holt sich diese Liste die Stimmen rechnerisch bei „Sonstige“. Wollen Sie eine echte Wählerwanderung abbilden, senken Sie zusätzlich die Liste, die diese Stimmen abgibt. Und beobachten Sie die rechte Spalte: Eine Fünf-Prozent-Hürde begünstigt nicht automatisch die stärkste Liste — sie begünstigt, wen die Bruchteile treffen. Wer glaubt, das ließe sich im Kopf abschätzen, probiere es hier aus.
