DWKS-Kompass-SiegelDie Welt Klar Sehen

Drosten-Sammelklage von Fuellmich | Warum ich nicht mitmachte | Finger weg21.10.2020

FUELLMICHs SAMMELKLAGE

Abschrift

Abschrift des Videos vom 21.10.202056 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Klar sehen, clever denken, high handeln. Hallo liebe Zuschauer, mein Name ist Uwe Loose von Die Welt Klar Sehen. Ich möchte Sie heute zum dritten Mal mit dem Thema die Multi-Milliarden-Klage gegen Professor Drosten ansprechen. Und zwar bin ich jetzt einen Schritt weiter als in den letzten Videos, denn ich hatte ja zweimal den Daumen hoch gehoben und empfohlen,

aber mich selber der Klage noch nicht angeschlossen und jetzt habe ich mal das erwogen und den Antrag gestellt und als ich dann gesehen habe, was ich für Informationen bekommen habe und das alles so für mich verarbeitet habe, habe ich dann entschieden, nein, da möchte ich nicht daran teilnehmen und warum ich zu dieser Einschätzung gekommen bin, das möchte ich Ihnen jetzt darlegen. Ja, also ich habe ja Post bekommen von der Schadenersatzklagenseite,

die ist verfasst von Rechtsanwalt Marcel Templin und da erhalte ich also jetzt meine notwendigen Unterlagen, das sind meine Vergütungs- und Mandatsvereinbarung und die Kostenrechnung. Okay, was soll ich tun? Ich soll bitte unterzeichnen und überweisen sie den Rechnungsbetrag. Ja, was ist, wenn ich nichts mache? Dann gilt die Regelung, wenn nach zehn Tagen die gezeichnete Vereinbarung

nicht vorliegt und auch kein Rechnungseingang verbucht werden kann, löschen wir ihre Daten vollständig. Das heißt also, hier ist es eine typische Vorauszahlungsklausel. Ich muss erst mal zahlen und wenn ich nicht zahle passiert gar nichts wer ist hier absender haben wir marcel templin kreuzbergstraße dann war noch dabei eine rechnung die rechnung kommt aus dem selben hause wo adresse angegeben fax angegeben e-mail homepage aber telefonnummer hier müsste

jetzt eigentlich noch die telefonnummer stehen da gucke ich doch noch mal hier in dem anschreiben steht da was? Nein, da steht ja auch nichts. Das heißt, die Telefonnummer steht hier nicht. Dann haben wir hier meine Kundenrechnungsnummer. Da würde ich mal sagen, wie man so im kaufmännischen üblicherweise mit vorangestellten Kennklassen-Nummern geht, bin ich jetzt Kunde 966 oder Mandant 966 und habe auch die 966. Rechnung. So auch hier haben wir im Futter

lediglich die Adresse, keine Rufnummer, nichts. Ja, das hatte mich doch ein bisschen verblüfft, dass ich von meinem Anwalt Marcel Templin gar nicht auf Anhieb deine Schreiben eine Telefonnummer finde. Daraufhin habe ich mal in einem Telefonbuchverzeichnis im Internet nicht gefunden, gesucht, nichts gefunden. Dann im anderen Telefonbuchverzeichnis nichts gefunden. Daraufhin habe ich mal bei meinem Telefonprovider die Telefonauskunft angerufen. Die konnten mir

leider auch nichts mitteilen. Unbekannt. An der Adresse kein Anwaltsbüro mit dem Namen Templin, auch in Marcel-Templin bundesweit nicht mit einer Telefonnummer eingetragen. Ja, das fand ich doch ein bisschen merkwürdig und denke mir, okay, dann guckst du mal, dass du mal eine Standardrecherche machst, was du an anderer Stelle im Internet findest, bei qualifizierten Quellen, also nicht auf irgendwelchen selbstgemachten Homepages, sondern bei amtlichen Stellen zum Beispiel. Und wenn ich schon mal dabei bin, dann mache ich das doch gleich für alle Anwälte im Corona-Ausschuss. So, und dann habe ich hier

mal angefangen mit dem Dr. Reiner Fuellmich. Der hat also einen YouTube-Channel. So, So, dann ist er natürlich auf der Corona-Schadenersatzklage-Seite. Er hat eine Homepage. Er ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen seit 1992. Die Adresse, die dort angegeben ist für seine Kanzlei, ist übereinstimmend mit dem, was er auf seiner Homepage stehen hat. Er ist seit 1993 auch in der Anwaltskammer Kalifornien, ist auch beim Deutschen Anwaltverein drin,

Es gibt an, bei zwei ausländischen Juristenvereinigungen Mitglied zu sein. Konnte ich aber nicht prüfen, weil deren Verzeichnisse nicht öffentlich sind. Dann habe ich ebenfalls Telefonbuchrecherchen gemacht. Da kann man vorwärts oder rückwärts suchen. Da gibt es keine Angaben für diese Rufnummer, die auf der Homepage ist. Das heißt, selbst wenn ich die Nummer angebe, die auf der Homepage steht und eine Rückfahrtsuche mache, wird dieses Büro nicht gefunden.

Ja, bei meiner Telefonauskunft Vodafone erklärt man mir, dass es zwar ein Branchenverzeichnis gibt, aber in dem ist nur eine Faxnummer eingetragen, aber kein Telefon. Das finde ich jetzt erstaunlich für einen Anwalt, der international tätig ist, dass er keinen Telefonbucheintrag hat. Ich habe mal dort angerufen, da war aber gerade keiner da, es gab aber eine professionelle Ansage. Dann habe ich mal geguckt, was man über den Firmensitz bei Google herausfinden kann, da gab es aber jetzt nichts Besonderes.

So, dann habe ich mal geschaut, was ist mit der Katrin Behn. Die ist eigentlich nur über die Corona-Schadenersatzklageseite bekannt. Mehr ist über die gar nicht herauszufinden. Sie wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer mit der Adresse bei Dr. Füllmich seit 2000 geführt, aber auf der Seite von Dr. Füllmich ist sie ohne Namen genannt. Das heißt, da ist nur ein Bild.

Aber okay, bei der Suche nach der guten Frau ist es genauso. Man findet sie nicht im Telefonbuch, egal wie man sucht. Dann habe ich den Dritten, den Tobias Weißenborn, der hat ein Xing-Eintrag, aber gut, Xing-Einträge sagen jetzt nichts aus, das trägt man ja selber ein, was man dort veröffentlichen will, sprich den kennt man eigentlich auch nur über die Corona-Schadenersatz-Seite.

wird laut der Bundesrechtsanwaltskammer ebenfalls bei Dr. Füllmich geführt, hat aber auch eine eigene Webseite. Wenn man da mal recherchiert, dann ist es ebenfalls so, man findet für den Namen keine Rufnummer. Es gibt aber eine Rufnummer, wenn man bei der Anwaltskammer die man annimmt und danach rückwärts sucht, die führt aber an eine ganz andere

Adresse, nicht da, wo er sein Büro hat. Ja, ansonsten habe ich jetzt nicht da noch weiter nachgehakt bei der Vodafone-Auskunft. Warum? Weil es ist ja bei Dr. Füllmich insofern gilt dasselbe und ebenso für die Google-Abfragen. Dann kommen wir zu den ersten, zu den drei Berliner Rechtsanwälten, Antonia Fischer. Da habe ich einen Xing-Eintrag gefunden, aber da gibt es mehrere, die Antonia Fischer sich benennen,

kein Bild haben und sonst keine Beschreibung. Das heißt, ob sie eine von diesen ist, das ist unprüfbar. Bei LinkedIn ist nichts. Dann ist sie eben auch auf der Schadenersatzklage-Seite geführt. Sie nennen sich dort Hafenanwälte. Sie haben auch eine Homepage laut Bundesrechtsanwaltskammer seit 2012 aktiv. Die Bundesrechtsanwaltskammer gibt zwei Adressen an. Eine davon ist wie auf der Homepage, die andere ist eine andere Anwaltskanzlei. Dort habe ich mal geguckt,

das ist eine international tätige Sozietät, da ist sie aber nicht mehr aktiv. Zumindest kann ich keinen Eintrag dort finden. Ja, bei den Telefonbuchrecherchen kann man sie leider auch nicht finden. Da gibt es auch weder für die Namen noch für die Adresse ein positives Ergebnis. Auch bei der Rückwärtssuche nicht. Das heißt, wenn ich also die Nummer eingebe, die auf der Homepage der

Hafenanwälte steht, gibt es da keine Antwort. Dann habe ich bei der Telefonauskunft Vodafone angerufen auch dort ist unter der adresse in der ganzen straße niemanden mit fischer antonia fischer oder rechtsanwalt geschweige denn in diesem haus bekannt dann habe ich dort mal angerufen und da war zu dem zeitpunkt als ich angerufen habe aber keinerlei telefonansage die geschäftliche art war sondern das handy wurde ausdrücklich weitergeleitet oder der anruf wurde weitergeleitet auf eine

Mobiltelefon-Mailbox. Dort war aber auch keine Namensnennung. Das heißt, wessen Handy das war, auf den die Anrufweiterschaltung lief, ist unklar. Ja, dann habe ich mir mal bei Google mir das angeguckt und hier haben wir mal eine Frontansicht von dem Bürohaus oder von dem Haus, In dem Antonia Fischer ihr Büro hat. Das ist nicht so das typische Büro, wie ich es jetzt erwarten würde für eine Anwältin, die in einer Billionenklage international tätig werden will.

Ich komme ja aus der Immobilienbranche und bewerte, ich würde sagen, das hier ist ein einfacher Betonplattenbau aus den 60er Jahren. Ein sogenanntes Wohn- und Geschäftshaus, überwiegend eben Wohnungen drin und unten ein paar einfache Läden. Okay, aber das muss ja nichts über anwaltliche Qualität aussagen. So, Anwalt Nummer 5, Dr. Justus P. Hoffmann, der ist auch eigentlich vorwiegend über die Corona-Schadenersatzseite bekannt, ist laut Bundesrechtsanwaltskammer erst, ja noch nicht mal seit einem Jahr eingetragen.

Wird dort angegeben mit beiden Adressen, also der anderen Anwaltskanzlei als auch dem Tempelhofer Damm 228 und wird dort als in Bürogemeinschaft bei Antonia Fischer geführt. Auch dort habe ich jetzt nicht weiter recherchiert, weil die Daten, die Telefondaten sind ja dieselben wie bei Antonia Fischer, sprich wir wissen es nicht. So, dann kommen wir zum sechsten Anwalt, Marcel Templin, der hat einen eigenen YouTube-Channel, einen LinkedIn-Eintrag, aber solche Einträge sind ja eben selbst gemacht, das heißt, die haben keine objektive Aussagekraft, ansonsten ist er eben auch auf der Schadenersatzseite, wird auch geführt, wird dort ausdrücklich benannt als bei Hafenanwälte.de, hat aber dort kein Bild und keine Namensnennung,

Also sprich, auf der Homepage wird er dort nicht benannt. Laut der Bundesrechtsanwaltskammer ist er seit 2011 Anwalt. Und dann hat er einmal eben die Adresse bei Antonia Fischer, weil er ja im Bürogemeinschaft bei Antonia Fischer ist. Laut der Bundesrechtsanwaltskammer, laut seinem Briefkopf und E-Mail hat er aber sein Büro an der Kreuzbergstraße 72. So, dort habe ich aber weder in Telefonbuchrecherchen noch bei Auskunft, bei meiner Vodafone Telefonauskunft eine Bestätigung gefunden, dass dort bekannt sei weder ein Herr Fischer noch ein M. Fischer noch ein Rechtsanwaltsbüro Fischer, nichts dergleichen.

Ja, das ist dann jetzt erstmal ein bisschen erstaunlich gewesen für mich, dass also von den sechs Anwälten, die meine Interessen weltweit vertreten wollen, ich bei fünfen erhebliche Schwierigkeiten habe zu identifizieren, dass die Telefonnummer, die sie angeben, überhaupt eine legitime ist. Das heißt, dass sie überhaupt existiert. Also man kann ja auch andersrum fragen, warum haben fünf von sechs Rechtsanwälten keinen Telefonbrucheintrag? Das finde ich ungewöhnlich für Rechtsanwälte. Dann ist die Frage, warum drei von diesen sechs Rechtsanwälten, nämlich alle drei Berliner, in einem Bürohaus sitzen, was auch nicht identifiziert werden kann und einer von denen ein anderer anderes ergibt, was auch nicht identifiziert werden kann.

Dafür mag es Gründe geben, die ich nicht verstehe, aber ich muss auch sagen, nach 30 Jahren Berufstätigkeit eine derartige Häufung von Unbekanntheit bei Geschäftspartnern habe ich bisher noch nicht erlebt. Nun schauen wir mal, was denn die Rechtsanwaltsvereinbarung beinhaltet, oder Rechtsberatungs- und Verhütungsvereinbarung. Da bin ich also Auftraggeber, nämlich mit meinem Unternehmen Immobilienbewertung Uwe Loose, Der Auftragnehmer ist der Rechtsanwalt Mark Templin. In Vertretung der ihn unterstützenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das heißt, ich mache ja gar nicht mit Herrn Templin einen Vertrag, weil er ja nur ein Vertreter ist. Nun würde ich aber doch gerne wissen, wer denn, wen er denn vertritt.

So, diese Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden hier in diesem Vertrag nirgends genannt. Das heißt, ich mache jetzt einen Vertrag mit Rechtsanwälten, die ich gar nicht kenne. Ich weiß also gar nicht, ob die nicht vielleicht mal ihre Anzahl wechseln, was die machen und und und. Also einen Vertrag mit Unbekannt, den soll ich jetzt machen. Gut, dann wollen wir mal schauen. Nämlich ein Mandat wird erteilt und zwar was zur rechtlichen Beratung und Zusammenhang mit der geltend machenden Schadenersatzmaßnahmen, Schadenersatz in Folge der Corona-Maßnahmen.

Dazu zählt insbesondere die außergerichtliche Vertretung und Aufnahme von Verhandlungen mit Forderungsgegnern und deren Bevollmächtigten in Deutschland. So, also da bin ich jetzt ein bisschen verwundert, weil in den Videos von Dr. Füllmich haben wir immer wieder gelesen oder gesehen, wir wollen ja in den USA klagen, aber hier heißt es ja, insbesondere außergerichtliche Vertretung von Aufnahme von Verhandlungen und so weiter in Deutschland. Ja, dann würde ich doch gerne mal wissen, wer sind denn nun die Beklagten, mit denen man in Verhandlungen treten will.

So und dann Korrespondenz und Zuarbeit mit Rechtsanwälten in den Vereinigten Staaten. Also Korrespondenz und Zuarbeit heißt, dass man selber ja mit dem Verfahren gar nichts zu tun hat, sondern man schreibt denen was und gibt denen Informationen und das war es dann. Ja, also auch nur, soweit es zur Vorbereitung und Durchsetzung der Schadenersatzansprüche erforderlich ist. Okay, der Auftrag umfasst auch die Einleitung und Durchführung gerichtlicher Fahnen in den USA, wenn diese Mangels erfolgt der außergerichtlichen Tätigkeit erforderlich werden.

Ja, also das ist jetzt natürlich ein Widerspruch. Also einmal heißt es, man will nur den Rechtsanwälten in den USA korrespondieren und zuarbeiten. Und dann auf einmal heißt es, Einleitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren. Ja, wer soll die jetzt durchführen? Ja, also wenn ich einen Vertrag mit Marcel Templin mache, verstehe ich aus dieser Klausel, dass er diese Verfahren durchführen will. Und vor allen Dingen, wann jetzt in Deutschland sollen die durchgeführt werden? Das sind ja Fragen, die sich hier stellen.

Für die Vergütung eben die 800 Euro plus Mehrwertsteuer und so weiter. Ach ja, da gibt es noch die Höhe 10% Erfolgsvonara, das ist aber ja bekannt und nach meiner Meinung auch eigentlich eine feine Sache für die Anwälte als Motivation. so interessant ist was jetzt noch dass die haftung begrenzt wird auf eine million für einfache fahrlässigkeit für haftung für grobe fahrlässigkeit und vorsatz bleibt insoweit

unberührt ja aber dann würde ich ja gerne mal wissen wie hoch denn die haftung für grobe fahrlässigkeit ist und leichte fahrlässigkeit ist ja ganz schnell mal passiert so bei einer million euro okay ist das jetzt so wirklich die richtige größenordnung wenn man eine klage machen will wo vielleicht 100.000 leute dabei sind der vertrag gehen wir mal weiter der vertrag wird auf unbestimmte zeit geschlossen okay er endet aber spätestens wenn die angelegenheit nach objektiver

sicht als beendet angesehen werden kann ja was ist denn jetzt eine objektive sicht also Also wer kann das tatsächlich beurteilen? Der Vertrag kann von jedem Partner mit jeder Zeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das finde ich jetzt ein bisschen überraschend. Wieso kann mein Rechtsanwalt mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dafür einen triftigen Grund zu haben? Das verstehe ich jetzt nicht. Bedeutet das jetzt, dass wenn ich morgen 800 Euro plus Mehrwertsteuer überweise,

ich dann übermorgen meinen Vertrag kündigen kann mit sofortiger Wirkung? Das ist erklärungsbedürftig. Das ist im Grunde genommen auch das Wesentliche dieses Vertrages. Dieser Vertrag ist kurz und bündig, das ist sicherlich von Vorteil, da kann man ja nichts anderes sagen und hat bei mir aber doch zu etlichen Fragezeichen im Kopf geführt. Und welche das sind, möchte ich

Ihnen jetzt kundtun. Also mich interessiert zum Beispiel, wie viele Kläger werden überhaupt benötigt, bevor die Klage in Gang kommen kann. Das ist ja deswegen interessant, weil wenn ich jetzt schon mein Geld einzahle und die Klage kommt gar nicht zustande, dann würde ich ja gerne mein Geld wieder zurückhaben wollen. Ab welchem Streitwert ist die Klage für US-Kanzleien interessant? Das geht eigentlich genau in dasselbe, weil die Anzahl der Kläger bestimmt natürlich die

Anzahl des Honorars, was verfügbar ist und der Streitwert ist jetzt die andere Seite der Medaille. Dann ist die Frage, wer sind denn eigentlich diese US-Kanzleien? Bisher hat Dr. Füll mich sich da bedeckt gehalten, was ich aber gar nicht verstehen kann. Das Argument, Ja, dann werden die vielleicht von der Regierung ausgekauft. Naja, also das ist ja ein bisschen pauschal. Als ob jetzt jede Regierung, jede Anwaltskanzlei in den USA sich grundsätzlich von der Regierung auskaufen lassen würde. Also würden die nicht vielleicht ein besseres Geschäft machen, wenn sie einen solchen publikumswirksamen Auftrag übernehmen und damit so renommiert werden, dass sie auch nach der Corona-Krise noch zehn weitere Aufträge dieser Art kriegen.

Also insofern, das Argument ist für mich unklausibel. Das heißt, hier möchte ich als Auftraggeber wissen, wer sind die Kanzleien, mit denen in der Verhandlung ist und unter welchen Voraussetzungen werden die tätig. Was noch markanter ist, Dr. Füllmich ist die Gallionsfigur der gesamten Klagebewegung. Er ist in jeder Menge von Videos zu sehen, aber er taucht in diesem Vertrag überhaupt gar nicht auf. Ja, und genau dasselbe gilt für die anderen Anwälte. Keiner von den anderen fünf wird in diesem Vertrag genannt. Das heißt, wieso soll ich jetzt glauben, dass die meine Interessen durchsetzen, wenn sie doch gar nicht meine Vertragspartner sind?

Und Verträge gelten ja nur für diejenigen, die dort namentlich benannt sind. Und das können doch nicht anonyme, ihn unterstützende Rechtsanwälte sein. Das geht doch wohl nicht. Denn wenn die anonymen bleiben würden, dann habe ich doch als Kläger zu denen überhaupt gar keine vernünftige Rechtsbeziehung. Und wenn die jetzt zum Beispiel den Rechtsanwalt Templin falsch beraten und er deswegen Fehler macht, dann ist doch eigentlich der Fehler auf der Seite dieser Rechtsanwälte.

Das heißt, ich kann die doch gar nicht haftbar machen. Bleibt also Marc Templin oder Marcel Templin, muss ich mal sagen, hier steht immer Marc, Marcel Templin, bleibt dann übrig. Die Frage ist, was hat denn der eigentlich für Erfahrung in den USA? Also der ist jetzt seit 2011 Anwalt und kümmert sich um bestimmte Dinge in Deutschland. Ich habe jetzt nicht nachvollziehen können, dass er irgendwelche US-Erfahrung hat. So, dann haben wir eben die Besonderheit, dass tatsächlich zunächst einmal Verhandlungen in Deutschland geführt werden. Von denen habe ich bisher noch gar nichts gehört. Bisher habe ich immer nur gehört, ja, es dauert mit den Klagevorbereitungen in den USA, ja, aber in Deutschland außergerichtliche Verhandlungen zu führen kann doch nicht so lange dauern.

Und da möchte ich doch gerne mal wissen, mit wem wird denn da verhandelt, über welche Schadenssummen? Die zum Thema Zuarbeit mit Anwälten, was das ja eigentlich bedeutet, dass man dort gar nichts mitmischt, sondern lediglich Informationszuträger ist, um wann dann Verfahren in Deutschland durchgeführt werden sollen. Also werden die durchgeführt gleichzeitig oder wenn die Klage in den USA gewonnen ist oder wenn die Klage in den USA verloren ist, dazu hätte ich doch gerne mal genaueres gewusst.

Denn wann gelten denn zum Beispiel Verhandlungen in Deutschland als gescheitert? Wenn ich von meiner Forderung von 100% nur 99% bekomme oder wenn ich nur 1% bekomme oder bei 50, 30, 40 oder 60%. Also das müsste doch mal definiert werden, denn sonst liegt es ja in der völligen Willkür des beauftragten Anwalts zu entscheiden, wann eine Verhandlung gescheitert ist. Dann sollte auch mal genauer erklärt werden, wie denn die Zuarbeit für die US-Anwälte gemeint ist. Was heißt denn Zuarbeit eigentlich? Und was ist denn erforderlich? Wer bestimmt denn, was erforderlich ist?

Wann sollen denn die Ansprüche in Deutschland gerichtlich geltend gemacht werden? In welcher Klagephase? Dann haben wir die Phasen, wenn man mal aus dem Schriftsatz das rausnimmt, gibt es quasi sieben Phasen. Die rechtliche Beratung, die außergerichtlichen Verhandlungen in Deutschland, Korrespondenz und Zuarbeit für US-Anwälte, Vorbereitung von Schadenersatzansprüchen in den USA, Durchsetzung der Schadenersatzansprüche in den USA, Einleitung gerichtlicher Verfahren in deutschland durchführung berichtlicher verfahren in deutschland ja nun möchte ich gerne mal wissen

wie lange sollten das alles dauern und zwar wird man doch als erfahrene anwalt in usa prozessen also die frage geht an doktor für mich sie werden noch beantworten können und damit auch die corona schadenersatz rechtsanwälte und herr marcel templin mit welchen zeiträumen erfahrungsgemäß bei solchen Prozessen für jede einzelne dieser Phasen zu rechnen ist. Ein Jahr, zwei Jahre, hundert Jahre oder Monate und vor allen Dingen erklären Sie mir doch bitte als Mandanten, wann objektiv

feststellbar ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass man in die nächste Phase gehen kann und welche negativen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man objektiv feststellen kann, dass es da nicht weiter durchführbar ist. Dann kommen wir zur Vergütung. Die Vergütung 800 Euro netto plus zehn Prozent Erfolgshonorar gilt für alle sieben Phasen. So wie Dr. Füllmich neulich kundtat, will er ja auch gegen die WHO noch klagen. Nun frage ich mich mal, wie das möglich sein soll

mit 800 Euro insgesamt, denn wenn ich dann in Deutschland nachher eine Einzelklage mache und geht um paar tausend Euro, dann sind ja schon die Prozesskosten für das Gerichtsverfahren höher als 800 Euro. Und jetzt will ich also mit 800 Euro nicht nur meine Prozesskosten in Deutschland abdecken, sondern auch noch die internationalen, die ich in den USA gegen die Charité um das Land Berlin führe und später noch gegen die Klage gegen die WHO. Das scheint mir ein bisschen sehr

sportlich formuliert zu sein. Ja, was passiert denn eigentlich, wenn die Klage vorher zum Stillstand kommt? Denn die Vergütung ist ja ein Betrag, den ich mal mit 100 Prozent betrachte und der also quasi für alle maximal denkbaren Phasen gelten soll. Und wenn jetzt also vorher schon was passiert, zum Beispiel ein Vergleich oder eben der Prozess schnell gewonnen wird, dann brauche ich ja

diese sieben Phasen alle gar nicht, sondern habe weniger. Wie viel von meinen 800 Euro erhalte ich dann zurück? In dem Vertrag ist aber nichts dergleichen von Rückzahlung formuliert. Dann eine andere Haftungsfrage. Was ist denn mit den US-Anwälten? Wer haftet denn für deren Fehler? Wie wird sichergestellt, dass ich als deutscher Kläger gegebenenfalls auch gegen die US-Anwälte klagen kann, wenn die meine Interessen nicht richtig vertreten. Dann ist die Haftung bei

Rechtsanwalt Mark Templin für einfache Versäumnisse auf eine Million beschränkt. Da hätte ich gerne mal gewusst, bei welcher Versicherungsgesellschaft, mit welcher Versicherungsnummer. Das ist nichts Ungewöhnliches. Das ist eine legitime Frage, die jeder Auftraggeber seinem Auftragnehmer stellen kann und die mir auch schon oft gestellt wurde. Dann möchte ich gerne auch mal die Gesamtschadenhöhe wissen und wie viele Fälle pro Jahr diese Versicherung abschließt. Denn Faktum ist, bei den Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen, die ich kenne, ist es meistens so, da ist es zum

Beispiel je Einzelfall 500.000, aber maximal eine Million pro Jahr und das bedeutet dann, wenn Sie jetzt drei Fälle haben oder aber mehr als eine Million mit den Zweien, dann schmeißt Sie die Versicherung aus dem Vertrag raus. Das heißt, alles was darüber hinaus geht, ist dann schon mal gar nicht versichert. Da müsste dann der Rechtsanwalt Marcel Templin müsste dann mit seinem Privatvermögen haften. Das scheint mir ein bisschen problematisch, wenn hier vielleicht 100.000 Leute klagen und alleine deren Einzahlung sind 80 Millionen Euro

netto. Und vor allen Dingen die Frage, was ist denn, wenn eben die grobe Fahrlässigkeit ist, Wie wird denn da gehaftet? Also hier scheint mir die Haftungsklausel, die hier vorgestellt wird, völlig mangelhaft zu sein. Die kann in einem Schadensfall überhaupt gar nicht nennenswert greifen. Da werden ein paar Leute dann ausbezahlt werden können und alle anderen werden leer ausgehen. Ja, wann ist der Vertrag zu Ende? Ja, nach objektiver Sicht. Ja, da muss ich jetzt ein bisschen schmunzeln. Also das Wort objektiv ist so heiß diskutiert in jedem Lebensbereich, dass man sagen kann, das gibt es eigentlich nicht. Also wenn irgendetwas subjektiv ist, dann ist es das Wort objektive Sicht. Also insofern müsste das deutlich präzisiert werden, was damit gemeint ist.

Dann kann der Auftragnehmer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Das finde ich eine äußerst ungewöhnliche Klausel, dass der Auftragnehmer ohne Angabe von berechtigten Gründen sofort kündigen kann. Das scheint mir schlichtweg gar nicht mit der deutschen Rechtsprechung konform zu sein. Ich weiß nicht, ob so eine Klausel nicht sogar sittenwidrig ist. Dann ist die Frage, in welcher Höhe bzw. nach welchem Schlüssel erfolgt dann die Rückzahlung des noch nicht verbrauchten Honorars.

Das hatte ich vorher schon besprochen. Was passiert denn zum Beispiel, wenn die Klage gar nicht zustande kommt? Dann haben jetzt also x-tausend Leute 800 Euro netto eingezahlt, aber die Klage kommt nicht zustande, weil zum Beispiel kein Vergleich in Deutschland erfolgt, weil zum Beispiel keine Kanzlei in den USA sich findet, dann ist ja von den 100%, mit denen ich ja eigentlich bis zur WHO durchklagen wollte, ja nicht alles verbraucht. Dann hätte ich doch gerne den Anteil zurück. Und wie hoch ist denn der?

Ja, also das ist jetzt so meine kleine Analyse. Und zu welcher Würdigung komme ich? Also ich kann sagen, ich bin berufsbedingt, habe ich selber 1500 Honorarverträge veranlasst, nämlich meine Aufträge. Ich habe durch meine Tätigkeit als Bewerter ungefähr vielleicht 5000 Verträge analysieren müssen in 30 Jahren, inwieweit sie für die Bewertung relevant sind. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ein gewisses Gefühl, was in einem Vertrag rund ist und was nicht rund ist, das glaube ich, das habe ich schon.

Und ein Dienstleistungsvertrag, ein Rechtsberatungsvertrag, der so zu Lasten meiner Rechte als Kläger ist, habe ich in 30 Jahren noch nicht erlebt. Also das ist ja nicht nur ein Schweizer Käse, sondern mit vielen Löchern drin, wo viele Fragen sind. Sondern das ist ein Vertrag, der eigentlich eine, ich möchte mal sagen, eine Generalvollmacht ist, dass ich 800 Euro netto zahlen darf und dafür jemand anderem, nämlich meinem Herrn Rechtsanwalt Marcel Templin, die Vollmacht gebe, zu tun, was er für richtig hält, ohne dass ich irgendwelche präzisen Möglichkeiten hätte, zu überprüfen, dass das, was er tut, auch angemessen ist.

Das heißt, ich habe gar keine Möglichkeit, meinen Anwalt richtig zu beaufsichtigen. Dann gibt es eine Versicherung, die quasi so klein ist, dass sie irrelevant ist. Dann habe ich mit Auftragnehmern zu tun, die namentlich nicht genannt werden. Nein, also ganz ehrlich, das ist kein Vertrag, der bei mir auch nur die Mindestkriterien an Seriosität erfüllt. Also dieser Vertrag ist für mich überhaupt nicht akzeptabel. Der ist sowas von inakzeptabel, dass ich noch nicht mal Lust habe, mich mit denjenigen, die diesen Vertrag aufgesetzt haben, hinzusetzen, um über eine Nachbesserung dieses Vertrages zu reden.

Ganz im Gegenteil, ich betrachte es für mich subjektiv eigentlich als eine Frechheit, einem mündigen Unternehmer einen solchen Vertrag vorzulegen. Das lässt bei mir erhebliche Zweifel daran auftauchen, ob diejenigen, die mein Wohl wollen, wirklich mein Wohl wollen. Denn wer mein Wohl will, der kann nicht sich in einem Vertrag verstecken unter Anwälte, die nicht genannt werden. Der kann nicht Klauseln mir aufs Auge drücken, wo er alle Rechte hat, ich aber alle Pflichten. Das ist ein unfairer Vertrag. Das ist ein Vertrag zu meinen Lasten alleine. Und so einen Vertrag werde ich sicherlich nicht unterschreiben.

Das heißt abweichend von meinen ersten beiden Videos, wo ich gesagt habe, Daumen hoch, Daumen hoch, sage ich jetzt ein ganz anderes Urteil, nämlich ganz eindeutig Daumen runter. No, dieser Vertrag ist für mich ein so klares No-Go, wie ich noch nie in meinen 30 Jahren Berufsleben einen Vertrag als No-Go gesehen habe. Ja, Sie mögen das jetzt vielleicht ein bisschen für überzogen halten als Urteil. Das will ich auch gar nicht außer Acht lassen. Aber ich möchte auch zur Kenntnis geben, ich bin noch derjenige, der zahlen soll. Ich bin derjenige, der der Auftraggeber ist.

Und wenn mir jemand so einen Vertrag vorlegen würde und es wäre nicht die Corona-Klage zum Beispiel, ich soll eine Waschmaschine kaufen, dann würde ich zu ihm sagen, wissen Sie was, Sie meinen das doch wohl nicht im Ernst. Wollen Sie mich für dumm verkaufen oder für wen halten Sie mich? Kommen Sie wieder, wenn Sie den richtigen Vertrag haben, der meine Interessen auch entsprechend würdigt. So, das ist meine Meinung, die mag vielleicht falsch sein, die mag vielleicht den Verfassern dieses Vertrages auch nicht gerecht werden, aber dann muss ich sagen, ich möchte mit diesen Verfassern keinen Vertrag schließen und die können gerne auf mich zukommen, wenn sie einen Vertrag machen, der meine Rechte so würdigt und berücksichtigt, wie es sich für dieses Thema gehört.

Und bis dahin warte ich und werde mich dazu. Ja, vielen Dank, dass Sie zugehört haben und bis zum nächsten Mal.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Drosten-Sammelklage von Fuellmich | Warum ich nicht mitmachte | Finger weg“, Die Welt Klar Sehen, 21.10.2020.

iWas dabei übertragen wird

Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Auch als Podcast: Spotify · Apple Podcasts · Amazon Music · Deezer · podcast.de · Podcast Index

Nach Anforderung der Vertragsunterlagen der von Reiner Fuellmich propagierten Corona-Schadenersatzklage gegen Christian Drosten zieht Uwe Loose seine zuvor zweimal ausgesprochene Empfehlung zurück. Er begründet detailliert, warum die Mandatsvereinbarung und das Anwaltsteam für ihn nicht seriös genug sind, um beizutreten.

Alle Videos aus 2020 · Zum Videoportal