Sind FFP2-Masken nur nützlich oder auch gefährlich? RKI: 'Für den Privatgebrauch nicht empfohlen!'21.01.2021
Abschrift
Abschrift des Videos vom 21.01.202113 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Hallo liebe Zuschauer, heute geht es um das Thema FFP2-Masken. Nicht um die Frage, ob sie nützen, sondern ob sie möglicherweise Träger schaden könnten. Da wollen wir mal schauen, was wir da herausfinden können. Bis gleich. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Ja, ich habe mich mal auf der Seite des Robert-Koch-Instituts umgeschaut. Dort gibt es einen FAQ-Bereich, also Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus, SARS-CoV-2 und Krankheit Covid-19. Der Datenstand ist hier der 16. Januar, also alles ganz aktuell. Wenn man dort jetzt weiter runterblättert, dann gibt es dort verschiedene Oberpunkte, die man sich anschauen kann. Wir schauen uns mal den hier unterlegten an, nämlich welche Funktion bzw. Einsatzbereiche haben FFP2-Masken außerhalb der Indikation des Arbeitsschutzes. Daraus können wir schon mal lernen, dass FFP2-Masken eigentlich zum Arbeitsschutz gehören.
Das wird jetzt hier in dem Text auch weiter fortgeführt. Dort heißt es dann eben, die Masken sind vorgeschrieben für geschultes und qualifiziertes Personal, wenn patientennahe Tätigkeiten mit überhöhtem Übertragungsrisiko stattfinden. mit Aerosolproduktion durchgeführt werden. Dann wird hier verwiesen auf Empfehlung des BAuA. Da gucken wir mal rein, was das denn ist. Das BAuA ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und die sagt was? Die hat eine große Tabelle. Dann nehmen wir mal die Tabelle ein bisschen auseinander und schauen wir mal, was sie für uns jetzt hier bietet. Also die erste wichtige Information ist, sie ist relativ aktuell, 30.09.2020. So und jetzt füge ich aus den Zeilen nur diejenigen ein, die eben mit der FFP2-Maske bzw. FFP3-Maske zu tun haben.
Wenn man sich das mal anschaut, dann gibt es hier jetzt in der dritten Spalte Wiederverwendung, heißt es Wiederverwendung nicht empfohlen. Das sind also Einmalmasken. Dann geht es bei der Nutzung im Gesundheitswesen um Tätigkeiten am bzw. im Umfeld von zu behandelnden oder pflegebedürftigen Personen ohne Covid-19-Systematik. Für diese wird dann unterschieden zwischen der gesichtsfernen Tätigkeit größer als 1,50 m und der gesichtsnahen Tätigkeit, die offensichtlich kleiner als 1,50 m ist. Für beide Fälle gilt aber im Prinzip dasselbe, nämlich eine Tragepflicht besteht nur bei längeren Tätigkeiten oder schlechter Lüftungssituation im Raum. wenn die zu behandelnde oder pflegebedürftige Person keinen Mund-Nasen-Schutz trägt. Das heißt, trägt diese Person einen solchen Mund-Nasen-Schutz, besteht keine Tragepflicht für die FFP2-Maske. Dann gibt es hier die
Tätigkeit am bzw. im Umfeld von zu behandeln oder pflegebedürftigen Personen mit Covid-19, Infektionsverdacht oder mit einer Bestätigung. Dann gilt Tragepflicht bei bestätigter Infektion. Zur Reduzierung der Belastung auch mit Ausatemventil möglich. Also Ausatemventil ist zulässig, aber nur bei bestätigter Infektion. So, dann sind alle Rubriken jetzt innerhalb des Gesundheitswesens erledigt. Es gibt aber auch noch Arbeitsschutz außerhalb des Gesundheitswesens, nämlich Tätigkeiten mit Personenkontakten kleiner 1,50, ohne dass ein Infektionsverdacht besteht. Dann besteht eine Tragepflicht nur, wenn der Gegenüber keine medizinischen Mund-Nasen-Schutz, keine Mund-Nasen-Bedeckung hat. oder keine Mund-Nasen-Bedeckung mit Ausatemventil trägt. Also hat der andere nichts, dann, und ich bin enger als 1,50, dann muss ich eine FFP2-Maske tragen bei einer betrieblichen Nutzung.
Dann gibt es noch die vierte Rubrik, nämlich Tätigkeiten mit SARS-CoV-2 und Untersuchungsmaterial im Forschungs- und Diagnostiklabor. Das betrifft uns hier als Bürger nicht, deswegen schauen wir da nicht weiter rein. Interessant ist noch die letzte Spalte, die da heißt, private Nutzung nicht empfohlen. Nun ist uns aber doch gerade von unserer Kanzlerin ausdrücklich kundgetan worden, dass wir alle die Masken tragen sollten. Das heißt, es ist ja gerade eine private Nutzung. So, kehren wir jetzt wieder zurück zur Seite des RKI. Was schreiben die denn noch? Da heißt es beim bestimmungsmäßigen Einsatz, also das heißt beim gewerblichen Einsatz von FFP2 Masken, also betrieblichen zum Arbeitsschutz, muss eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Voraus angeboten werden. Warum?
um Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten. Wodurch entstehen die Risiken? Durch den erhöhten Atemwiderstand. Dann wird noch erwähnt, dass die Maske nur funktioniert, wenn sie passend zur Gesichtsphysiognomie abschließend auf der Haut getragen wird. Und da der Laie das offensichtlich nicht kann, heißt es, bei Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus nicht zwangsläufig gegeben. Also es nützt die beste Maske nichts, wenn der Laie sie nicht richtig anwendet. Es wird auch hier nochmal betont, Rückgriff auf die andere Seite, nämlich, dass es nicht zur privaten Nutzung empfohlen ist. Wie geht das denn beim Arbeitsschutz? Die Tragedauer ist bei gesunden Menschen in der Regel 75 Minuten mit 30 Minuten Pause, um die Belastung des Arbeitnehmers zu minimieren.
So, aber es sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen außerhalb des Gesundheitswesens verfügbar. Also wir wissen gar nicht, wie die Maske ja für Menschen funktioniert, die nicht im Gesundheitswesen damit ständig zu tun haben. Beim Gesundheitspersonal sind aber schon Nebenwirkungen bekannt. Atembeschwerden, Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes, also mindestens diese kosmetischen Probleme, die gibt es dann und eben Atembeschwerden wegen des höheren Atemwiderstandes. So, da aber nichts Bekanntes gilt, für Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Also nicht nur, dass es nicht bekannt ist, sondern es kann nicht ausgeschlossen werden. Damit besteht natürlich ein gewisses Risiko. Und dieses Risiko wird jetzt hier noch weiter beschrieben, nämlich wenn Laien diese Maske anwenden.
Insbesondere wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, dann sollte die Maske nur nach sorgfältiger Abwägung getragen werden und zwar möglichst ärztlich begleitet, damit der Arzt die Behandlung und Handhabung und Risiken aufklärt. dass der korrekte dichtsitz auch gewährleistet wird und dass die vertretbare Tragedauer individuell festgelegt wird also nicht jeder trägt die maske so lange wie er will und auch nicht 75 minuten und dann 30 minuten pause dann der arzt sollte feststellen wie lange dieser konkrete mensch die maske tragen darf ja so das ist der sinn dieser regelung und weiterhin Keine Mehrfachverwendung, nur einfach verwenden. Dann gibt es noch eine weitere ganz interessante Quelle, nämlich die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die auch in einer Zeile des RKI-Textes erwähnt wird. Da schauen wir mal rein. Die haben eine Stellungnahme gemacht.
Vom 4. November auch zum Thema Masken. Und dann schauen wir mal, was die denn sagen. Die sagen in ihrer Stellungnahme etwas zu der Frage, ob unter chirurgischen Masken gesunde oder Lungenerkrankte zu wenig Luft bekommen. So, das hat man getestet, und zwar eine Gruppe gesunder Ärzte im Vergleich mit Ärzten, die chronische Lungenerkrankungen hatten. So, und wie war der Test? Eine Belastungsprobe durch 6-Minuten-Gehtest. Gut, ich bin jetzt kein Arzt, aber wir reden ja nicht davon, dass Masken nur 6 Minuten am Tag getragen werden. Insofern weiß ich jetzt nicht... Was so eine Stichprobe von 6 Minuten für eine Aussagefähigkeit hat. Dann heißt es, aber aufgrund der geringen Anzahl der Sauerstoffsättigung, also jetzt aus dem 6-Minuten-Test, ist entsprechend beim Tragen von chirurgischen Masken unter zeitlich begrenzter Belastung, sind das jetzt die 6 Minuten oder gibt es da noch andere Zeiträume, ist das Tragen unbedenklich.
So, es kann auch Atemnot auftreten und so weiter. Inwiefern sehr lange Tragedauer Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System hat, muss noch untersucht werden. Gut, das wissen Sie nicht. Aber bei sporttreibenden jungen Männern kann es auch bei 100%iger Auslastung, gibt es keine Probleme. Ja, woher wissen die das jetzt? Also sie haben doch nur gesunde Ärzte getestet, ja, und Nicht sporttreibende junge Männer mit 100%iger Auslastung, die haben sie doch nicht getestet. Naja gut, beziehen sich wohl auf eine andere Untersuchung. Die Autoren folgern entsprechend, dass das Maskentragen bei gesunden Personen auch bei ausgeprägter Aktivität hinsichtlich der Blutgasversorgung unschädlich ist. Weisen aber darauf hin, dass FFP2-Masken bei Menschen mit Lungenvorerkrankungen zu CO2-Retention, also zu Rückstau oder Rückatmung von Kohlendioxid führen können, was in einer weiteren kleinen Studie beachtet wurde.
Aus einer Literaturübersicht ergab sich die Forderung, Patientengruppen differenzierter zu betrachten und den präventiven Gebrauch von Mund-Nasen-Schutz und FFP2-Masken gezielter an die Patientengruppen und Situationen anzupassen. Ja, also das hatten wir ja im vorherigen Text auch schon. Also individuelle Anpassung der Maskentragepflicht und Zeit an den Patienten. Dann gibt es noch einen weiteren Link, der zu einer Textquelle führt, da habe ich auch mal reingeschaut. Da geht es darum, dass jemand was geschrieben hat, nämlich das Amtsblatt der Deutschen Herzgesellschaft wurde daraus veröffentlicht. Es geht um die Auswirkung von chirurgischen FFP2 und N95-Gesichtsmasken auf die kardiopulmonale Belastbarkeit. Es geht hier letztendlich um das Herzkreislaufsystem. Was sagt man dort? Klare Ergebnisse hat man in der Studie gefunden, dass die Beatmung, die kardiopulmonale Belastbarkeit und der Komfort der chirurgischen Masken verringert sind und durch FFP2 und N95 Masken bei gesunden Personen stark beeinträchtigt werden. Zukünftige Studien müssen die Auswirkungen
Bei submaximaler körperlicher Langzeitaktivität, also normaler Aktivität, aber eben länger Zeitraum und bei Patienten mit Lungen- und Herzerkrankungen untersuchen. Ja, also auch hier haben wir wieder das Ergebnis, dass im Grunde genommen niemand so genaues weiß. Und das finde ich ganz erstaunlich. Wenn jetzt also von Seiten der Politik erklärt wird, dass das nun das einzige Mittel sei, um die Pandemie zu bekämpfen und die Infektionszahlen runterzubringen, aber nicht gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass selbst auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts, was ja nun unsere oberste Gesundheitsbehörde ist, ausdrücklich an mehrfachen Stellen und mit den Querverweisen hin verwiesen wird, dass das Tragen von hochfertigen und dicht geschlossenen Masken doch gewisse Risiken beinhalten kann und dass diese Risiken gar nicht vollständig erforscht sind.
Also insofern finde ich das schon ein bisschen bedenklich, dass man jetzt als Bürger einfach blind darauf vertraut und sagt, jetzt wird alles gut. Also mit den Hintergrunddaten könnte es sein, dass durch flächendeckendes Tragen dieser Masken vielleicht das Virus vielleicht eingedämmt wird. Das wäre vielleicht denkbar für mich, aber es könnte ja auch sein, dass wir jetzt für die Bevölkerung, für nicht unbeträchtliche Teile, ganz andere Probleme jetzt hervorrufen. Das wird dann die Zukunft zeigen. Wir werden einfach mal abwarten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, meinen Kanal zu abonnieren. Da unten. Und dann schauen wir mal, was als nächstes kommt. Vielen Dank. Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Sind FFP2-Masken nur nützlich oder auch gefährlich? RKI: 'Für den Privatgebrauch nicht empfohlen!'“, Die Welt Klar Sehen, 21.01.2021.
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Uwe Loose liest sich durch die offiziellen Quellen zu FFP2-Masken (RKI-FAQ, BAuA-Tabelle, DGHM, Deutsche Herzgesellschaft) und zeigt, dass FFP2-Masken als Arbeitsschutz konzipiert sind und für die private Nutzung ausdrücklich nicht empfohlen werden. Säule 2 (Medien & Wirklichkeit).
