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Strafanzeige gegen Amtsrichter in Weimar wegen Rechtsbeugung - Muss der Richter ins Gefängnis gehen?03.06.2022

CORONA-STORY

Abschrift

Abschrift des Videos vom 03.06.202218 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

hallo liebe zuschauer willkommen auf meinem kanal die welt klar sehen heute soll es mal um ein uraltes thema gehen nämlich etwas was vor einem jahr über einem jahr angefangen hat und zwar ein masken urteil Worum ging es da noch genau, werden wir gleich noch besprechen. Nämlich, da gab es im Amtsgericht Weimar, da gab es jemanden als Amtsrichter, der hat ja was getan, was dem thüringischen Staat nicht so gut gefallen hat. Und nun wird er angeklagt. So, worum ging es da? Staatsanwaltschaft Erfurt hat Anklage wegen Rechtsbeugung gegen den Amtsrichter erhoben, so die Staatsanwaltschaft. Denn er hatte eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen zur Eindämmung von Corona-Infektionen gefällt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als Familienrichter im April 21 willkürlich einen Beschluss erlassen zu haben, weil er eben fraglich seine Zuständigkeit sei.

Tatsächlich sei es ja so, er sei sich dabei bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Ihm sei es darum gegangen, die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlich darzustellen. Ja, also ein ganz schlimmer Finger offensichtlich. Tatsächlich hatte das ja eben damals wirklich einen sehr großen medialen Aufruhr hervorgerufen, denn wenn wir uns das jetzt mal angucken, wie war es damals? Staatsanwaltschaft ermittelt, also das ist jetzt hier 26.04.21, Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Familienrichter, hat der Richter aus Weimar das Recht bewusst falsch angewendet, um die Maskenpflicht an zwei Schulen außer Kraft zu setzen. Ja, nicht nur das, sondern damals wurde das ja wie folgt auch bewertet. Die Entscheidung sorgte für Jubel bei Corona-Leugnern und Entsetzen bei Familien, bei vielen Juristen.

Der Weimarer Amtsrichter Dettmar kippte die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweilige Verfügung, nachdem eine Mutter zweier Schüler Beschwerde eingereicht hat. Nun hat der Beschluss womöglich ein Nachspiel gegen den Richter. Ja, das war ja damals schon zu erwarten gewesen und dieses Nachspiel fing aber auch schon damals an, nämlich mit Hausdurchsuchung und Aktenbeschlagnahme und allen solchen Sachen. Hier zum Beispiel noch mal ein Bericht von Juli 21. Justiz gegen Corona-Richter, Einschüchterung, Rechtsbeugung oder beides. Was sagt also Telepolis damals? Zum zweiten Mal wurden vor einigen Tagen Wohn- und Büroräume des Amtsrichters durchsucht, weil die Maskenpflicht zu seinem Beschluss geeignet sei, das Kindeswohl zu gefährden. Es war bereits die zweite Durchsuchung der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die erste Razzia hatte Ende April stattgefunden. Zudem sind nun weitere Objekte von insgesamt acht Zeugen aus drei Bundesländern durchsucht worden. In der Summe haben die Ermittler im Laufe dieser Woche 14 Objekte unter die Lupe genommen gegen die

Zeugen werde nicht ermittelt. Unter diesen Zeugen sind wer? Die Bundestagskandidatin der Partei Die Basis, die sich kritisch gegenüber Corona-Maßnahmen positioniert, etwa die Biologin Ulrike Kemmerer, wobei man sagen muss, sie ist eine der drei Sachverständigen. die in dem Fall als Sachverständige angefragt worden war. Außerdem bei einem weiteren Amtsrichter auf der Matte standen der Regensburger Psychologe Christoph Kuhbandner. Hintergrund der Ermittlung ist der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung. Das bedeutet, dass Dettmar die vorsätzliche falsche Anwendung des Rechts unterstellt wird, um ein Urteil zugunsten der Klägerin zu fällen. Ja, wie ging es weiter? Mitte Mai hatte das OLG Thüringen das Urteil bereits wieder aufgehoben, weil er nicht die Befugnis hatte, solche Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Das seien die Verwaltungsgerichte und so weiter und so fort. Aber Zweifel an diesen Vorwürfen kommen auf, wenn man sich die Stellungnahme des Anwalts des Beschuldigten durchliest. Der Hamburger Staranwalt Gerd Strate äußerte sich...

über das agieren der Staatsanwaltschaft. So sei unter anderem nun der Laptop mitgenommen worden, auf dem die Korrespondenz mit ihm, dem Verteidiger, enthalten sei. Auch das Handy, obwohl bereits gespiegelt, sei kassiert worden und so weiter. Ja, wir sehen also schon damals in April Und den ersten Wochen danach ging es wirklich heiß her. Und jetzt ist es dann soweit. Also jetzt geht es um die Rechtsbeugung. Um was genau ist denn Rechtsbeugung eigentlich? Rechtsbeugung ist laut § 339 des Strafgesetzbuches. Wenn ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachholen einer Partei eine Beugung des Rechts schuldig macht. Okay, sowas sollte nicht vorkommen, aber wenn doch... Dann wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Das ist natürlich ein Hammer. Ein Jahr bis fünf Jahre Freiheitsstrafe für einen Richter. Und kann man sagen, ja, warum bringe ich das jetzt hier überhaupt? Was haben wir mit so einer alten Kamelle zu tun? Ja, ganz einfach, weil ich hatte ja damals im April...

21 doch schon mal ein Video dazu gemacht und habe den 180-seitigen Beschluss des Gerichtes analysiert und zwar einmal, was das Gericht ja aus den drei Gutachten, die quasi Grundlage des Beschlusses waren, gemacht hat. Und dann habe ich auch noch jedes der drei Gutachten mir mal angeguckt und habe eben alle drei Gutachten analysiert. Und Sie wissen ja, dass ich von Berufs wegen auch Sachverständiger bin, allerdings für Immobilienbewertung. Und meine Aufgabe ist eben Expertisen für Gerichte und für Privatleute zu schreiben, die manchmal einfach, manchmal hoch kompliziert sind. Aber zu meinem Aufgabenbereich gehört es auch, Gutachten von anderen Bewertungssachverständigen zu lesen und die zu kommentieren, wenn eben mein Auftraggeber das von mir möchte.

Da gibt es viele Fallgestaltungen. Also stellen Sie sich vor, zwei Leute streiten über Immobilienbesitz und der eine legt dann auf einmal ein Gutachten vor, dass die andere Partei, ich bin ja kein Sachverständiger, ich habe ja keine Ahnung, was soll ich jetzt mit dem Gutachten anfangen? Und dann kommt man zu jemandem wie mir und sagt. Gucken Sie mal hier, die andere Partei hat mir ein Gutachten vorgelegt. Stimmt das denn überhaupt? Und da muss ich dann eben sachverständig überprüfen, ob der Kollege sauber gearbeitet hat, ob seine Wertansätze stimmen, ob seine Logik stimmt und so weiter. Und mit diesem berufsbedingten Hintergrundwissen habe ich damals die drei Gutachten sehr genau mir angeguckt. Und ich muss ganz ehrlich sagen, das waren für mich von der Machart her 1a Gutachten. Solche umfangreichen, formal vollständigen, mit sehr vielen Quellenangaben, logisch plausiblen Schlussfolgerungen, Ja, ich sag mal, befüllten Gutachten sieht man ganz, ganz selten. Sprich, diese drei Sachverständigen, die haben nach meiner Meinung eine Top-Arbeit jeder für sich hingelegt.

Das Interessante war nur, dass ich natürlich damals wie heute nach wie vor kein Mediziner bin. Das heißt, es liegt außerhalb meiner Kompetenz, die Reichen genau beurteilen zu können, ob das, was die dort an Fakten anführen und wie sie mit diesen Fakten umgehen und welche Schlussfolgerungen sie daraus ziehen, ob die medizinisch sachgerecht sind oder nicht. Das kann ich gar nicht beurteilen. Aber was ich sehr wohl beurteilen kann, ist, ob jemand seine Argumentation strukturiert aufbaut, ob jemand Voraussetzungen am Anfang trifft und nachher die Beweise für seine Voraussetzungen belegt und ob er logisch richtige Schlussfolgerungen zieht. Und das haben nach meiner Meinung die drei Kollegen aus dem medizinischen Bereich ganz hervorragend gemacht. Und umso erstaunlicher ist es, dass also auch bei denen Hausdurchsuchungen gemacht wurden. Also wenn ich mir das mal vorstelle, ich kriege vom Gericht einen Auftrag als Bewertungssachverständiger, mache meinen normalen Job und plötzlich steht die Staatsanwaltschaft bei mir in der Bude. Ja, was soll denn das?

Naja, wie auch immer, Sie können sich das mal genauer zu Gemüte führen. Also ich habe jetzt im Anschluss an dieses Video, das heißt jetzt kommt dann gleich noch der kleine Eigenwerbungstrailer und danach kriegen Sie von mir hier geliefert... meine achtminütige Kurzfassung, die ich damals zu dem Thema gemacht habe. Denn die beiden Themenbereiche, also die Analyse des Beschlusses, als aber auch die drei Gutachten, die habe ich alle einzeln verarbeitet. Und das bedeutet, das sind insgesamt quasi sechs eigene Videos. Und damit Sie jetzt nicht am Anfang alle sechs gucken müssen und sich langweilen, gucken Sie einfach mal die Kurzfassung an und dann schauen Sie sich das an, was Sie schauen wollen. Ich muss dazu sagen, auf YouTube geht das leider nicht. Denn damals habe ich das gemacht. Und die Kurzfassung von 8 Minuten, die hat YouTube akzeptiert und das andere wurde innerhalb von 4 Stunden vom Kanal gelöscht und ich habe eine Verwarnung bekommen. Weil ich angeblich die Community-Richtlinien verletzt hätte, indem ich medizinische Falschinformationen verbreitet habe.

Tatsächlich habe ich lediglich das Urteil, ein öffentlich verfügbares Urteil eines Gerichts kommentiert. Das ist aber bei YouTube offensichtlich damals nicht zulässig gewesen und ich vermute, das wird es heute auch nicht sein. Und darum finden Sie bis auf das, was jetzt unmittelbar in dieses Video angehängt ist, auf zwei anderen Portalen. Und zwar, wenn Sie mal in der Kommentarbox unten gucken, da habe ich für alle sechs Teilvideos einen jeweiligen Hyperlink hinterlegt. Für diejenigen, die bei Telegram ein Konto haben, die können das dort sich anschauen. Und diejenigen, die sagen, hören wir auf mit Telegram, Das ist mir keine Plattform, mit der ich etwas zu tun haben möchte. Für die habe ich das auf meinem odyssee.com Kanal oder Plattform publiziert. Also auch dort gibt es dann die entsprechenden Links. Also viel Spaß beim Gucken und prüfen Sie selbst, ob das wirklich funktioniert.

Rechtsbeugung ist, jetzt aus ihrem laienhaften Empfinden. Wo sollen wir da hinkommen, wenn Richter nicht mehr frei urteilen können, wenn Sachverständige Hausdurchsuchungen bekommen? Ist das das, so wie wir leben wollen? Schauen Sie es sich an. Aber ich würde da vielleicht noch eine letzte Warnung aussprechen. Das ist nichts für Leute, die ein 1-Stunden-Video in 3 Minuten durchseppen. Sparen Sie sich diese Mühe. Das bringt gar nichts. Sondern die Würze dieser Kunstwerke, so möchte ich sie mal bezeichnen, dieser drei Gutachten, Die kriegen Sie nur raus, wenn Sie sich wirklich mal Ihren Gehirngrips ein bisschen anspringen und Ihre Aufmerksamkeitsfokus länger als drei Minuten irgendwo lassen können. Also gucken Sie sich das nur an, wenn Sie genügend Konzentrationskraft haben und genügend Interesse, um sich die Videos ganz anzuschauen. Ansonsten lassen Sie es einfach bleiben, sonst verschwenden Sie Ihre Zeit. Also bis zum nächsten Mal und Tschüss.

Heute möchte ich wieder ein rechtliches Thema mit Ihnen besprechen. Und zwar etwas, was wir, ja ich sag mal, vor drei Monaten schon mal hatten. Denn was hatten wir denn da? Da gab es ja den merkwürdigen Fall vom Amtsgericht Weimar, wo ein Richter erklärt hat, dass bestimmte Corona-Maßnahmen beim ersten Lockdown verfassungswidrig seien. Ja, wenn Sie das genauer wissen wollen, worum es da geht, dann schauen Sie bitte hier in meinem Video. Video. So und nun hat aber Weimar nachgelegt, diesmal allerdings ein anderer Richter und der erklärt, dass jetzt die neuen Corona-Regeln, die ab Montag dieser Woche gelten sollten, dass die ebenfalls verfassungswidrig seien und eine Verletzung des Kindeswohls. Wie das geht, warum er das machen konnte, um was er genau beschlossen hat, ja das werden wir gleich sehen. So, worum geht es also? Es geht darum, dass das Amtsgericht Weimar erklärt mit einem Beschluss in Wahl der einstweiligen Anordnung, dass den Leitungenlehrern einer bestimmten Schule und einer Grundschule sowie deren vorgesetzten Schulleitung untersagt wird, den Kindern bestimmte Dinge anzuordnen und vorzuschreiben. Worum geht es da?

Es geht darum, Gesichtsmasken aller Art zu tragen, es geht darum, die Mindestabstände einzuhalten und es geht darum, an Schnelltests teilzunehmen. Ferner wird den Schulen geboten, für alle Kinder und Schüler den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten und die Entscheidung wird mit sofortiger Wirksamkeit angeordnet. Ja, das ist natürlich ein Hammer. Das heißt, wir können uns natürlich die Frage stellen, wie soll denn das gehen? Wie kann jetzt ein einzelner Amtsrichter das für zwei Schulen so einfach bestimmen? Das schauen wir mal an. Laut der Verwaltungsgerichtsordnung kann jemand auch schon, bevor er eine Klage erhebt, einen Antrag stellen, wenn nämlich eine bestimmte Voraussetzung gegeben ist. Das heißt, dass ein bestimmtes Recht nicht verwirklicht wird oder vereitelt wird bzw. erschwert wird. Und das geht mittels einer Anordnung, die dann getroffen werden kann.

Und zwar dann, wenn es nötig erscheint. So, was ist dafür zuständig? Das ist das Gericht und das Gericht des ersten Rechtszuges, sprich also da, was für diese Problematik grundsätzlich zuständig ist und dieses Gericht entscheidet durch Beschluss. Genau das ist hier passiert. Hier gibt es also gemäß dem zuständigen Familienrecht § 49 kann eine vorläufige Maßnahme getroffen werden, soweit diese gerechtfertigt ist und ein dringendes Bedürfnis für sofortiges Tätigwerden besteht. Dann kann Beteiligten eine Handlung geboten oder verboten sein und das Gericht kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen. Und zwar ist das quasi eine Art von vorläufigen Rechtsschutz und damit sitzt das Gericht im Eilverfahren durch. Das ist jetzt schon eine Interpretation von Rechtsanwälten. Das kann unter Umständen bedeuten, dass eine Klage dann gar nicht mehr notwendig ist.

Das hat den Vorteil, dass man schnell Rechtsschutz bekommen kann, ohne dass man Beweise benötigt, weil nämlich man lediglich aufgrund, also das Gericht wird lediglich aufgrund von Hinweisen tätig und befragt in der Regel die andere Partei nicht. Das kann man sich auch gut vorstellen, denn wenn Not am Mann ist, kann man ja nicht warten, ob man die andere Partei erreicht und die ist vielleicht in Urlaub oder stellt sich quer, also umgekehrt. Das muss ja sofort entschieden werden, insbesondere auch bei Kindesangelegenheiten. Also wenn jetzt ein Kind verprügelt wird oder eine Frau oder ein Kind wird vergewaltigt, da kann man ja nicht als Gericht dann ewig warten, bis der Täter, der vermutliche Täter mal bereit ist, sich zu äußern. Ja, es hat also den Vorteil, gegebenenfalls kann man das quasi außergerichtlich klären oder vor einem Hauptverfahren, hat aber auch den Nachteil, dass vielleicht das Gericht da gar keine besondere Dringlichkeit drin sieht. Und vor allen Dingen, selbst wenn das Gericht dem Antragsteller zustimmt, muss ja die andere Partei, die in der Regel abwesend ist, also die Beschuldigte sozusagen, die muss ja informiert werden und diese Informationspflicht

Die liegt dann alleine bei dem Antragsteller und der muss natürlich die im Rechtsverkehr üblichen Formvorschriften einhalten. Sollte der der Meinung sein, dass das eben alles falsch ist, dass er fälschlicherweise beschuldigt wird, dann kann er Widerspruch einlegen und falls jemand Schaden entstanden ist, auch Schadenersatzanspruch stellen. So, doch kommen wir nun zu dem, was in dem amtsgerechtlichen Verfahren los ist. Das hier ist das Inhaltsverzeichnis und da geht es erstmal um Allgemeines, wo dann wird beschrieben, welche Vorschriften im Freistaat Thüringen gelten. Dann schildert die Mutter, was sie so für Sorgen hat. Dann begründet sie rechtlich, warum das nach ihrer Meinung alles unrechtens ist. Dann erklärt das Gericht, was es in dem bisherigen Ablauf schon getan hat. Dann gibt es eine Stellungnahme eines Verfahrensbeistandes. Das Gericht hat eine Rechtsanwältin den Kindern beigestellt. Das sind hier zwei Kinder. Dann gibt es drei Gutachten.

Und dann entscheidet das Gericht, warum es sich so entschieden hat. Nämlich erstens, dass das völlig richtig war, dass es da angeregt wurde von der Mutter und das Familiengericht auch zuständig ist. Und es kommt zu der Schlussfolgerung, dass eben Masken tragen keinen Nutzen hätten. Und das gilt auch für die Abstandsvorschriften für Kinder und auch für Dritte. Ferner, dass die PCR-Tests und Schnelltests ungeeignet zur Messung des Infektionsgeschehens sind und dass das Testen sogar das Recht auf informelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen verletzt, weil es eben eine medizinische Information ist, die normalerweise nur den Patienten und den Arzt was angeht und dass die Kinder grundsätzlich ein Recht auf Bildung und Schulunterricht haben. Ja, und das aus all dem folgt dann eben der Beschluss des Gerichtes, so wie ich ihn vorhin genannt habe.

Ja, wenn Sie mehr darüber wissen, wie das Gericht eigentlich argumentiert und was die Mutter so vorgetragen hat, sprich sich selber ein Urteil bilden wollen, ob Sie der Meinung des Gerichtes folgen können oder nicht, dann schauen Sie sich bitte mein Folgevideo an, Analysebeschluss. Dort werde ich da ein bisschen näher drauf eingehen. In diesem Video werde ich allerdings die Gutachten im Detail nicht besprechen. Aber schauen Sie sich das jetzt ruhig mal an und dann lassen Sie sich mal überraschen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Strafanzeige gegen Amtsrichter in Weimar wegen Rechtsbeugung - Muss der Richter ins Gefängnis gehen?“, Die Welt Klar Sehen, 03.06.2022.

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Uwe Loose ordnet die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Rechtsbeugung gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar ein, der im April 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen per einstweiliger Anordnung gekippt hatte. Zugeordnet zu Säule 2 (Medien & Wirklichkeit).

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