Die Menschenwürde zu achten ist wichtiger als der Gesundheitsschutz22.08.2022
Abschrift
Abschrift des Videos vom 22.08.20229 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen. Der Staat darf nicht viele Menschen leben, gegen ein einzelnes Abwägen. Sie handeln sich um ein nicht verfassungsgemäßes Verhalten. Sie würden ein Deutschland wollen seriöse, wissenschaftliche Berichterstattung. Hallo Dresden, mein Name ist Uwe Loose, ich komme aus Hamburg und ich freue mich, hier zu sein in dieser wunderschönen Stadt und dass ich die Möglichkeit habe, dieser Demonstration mit ein paar Gedanken beizutragen. Wir alle wissen, Corona schränkt die Grundrechte ein und zwar in vielfältiger Art und Weise. Aber haben wir uns auch mal wieder Gedanken gemacht, warum das so ist? Wie ist das überhaupt möglich? Gemäß unserem Grundgesetz dürfen Grundrechte nur eingeschränkt werden, wenn es erforderlich ist. Das heißt, es muss ein wirklich zwingender Grund da sein. Wenn die Einschränkung stattfindet, müssen die Mittel geeignet sein. Ungeeignete Mittel, die nicht helfen, das Ziel zu erreichen, sind nicht erlaubt. Und die Mittel müssen verhältnismäßig sein. Ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewährleistet, funktioniert es auch nicht. Und das alles darf nicht einfach...
Und das alles darf nicht einfach so vom Gesetzgeber bzw. von der Regierung oder vom Staat veranlasst werden, sondern nur im Rahmen eines Gesetzes. Und wenn eine von diesen vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um ein nicht verfassungsgemäßes Verhalten. Tatsächlich gibt es für die Corona-Krise eine gesetzliche Grundlage. Die Einschränkung der Grundrechte wegen Infektionskrankheiten findet sich in § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Danach dürfen Behörden Notwendiges tun, um die Verbreitung einer Krankheit zu verhindern. So weit, so gut. Jetzt ist die Frage, wo ist die Begründung? Die Begründung wird genannt, und das kennen wir alle aus Funk und Fernsehen seit Monaten, Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das heißt, der Lebensschutz, das ist das Argument, mit dem alle anderen, die nicht davon betroffen sind, Einschränkungen erleiden müssen.
Die Frage ist, ist das das letzte und höchste Wort, was überhaupt vorstellbar ist? Oder geht es auch anders? Am 24.04. diesen Jahres hat der Bundestagspräsident Herr Schäuble erklärt in einem Interview, ich zitiere, Aber wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz des Lebens zurückzutreten, dann muss ich sagen, das ist in dieser Absolutheit nicht richtig. Grundrechte beschränken sich gegenseitig. Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar, aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen. Er sagte weiter, der Staat müsse für alle die bestmögliche gesundheitliche Versorgung gewährleisten. Und Zitat, aber Menschen werden auch weiter an Corona sterben. Hier haben wir also einen Bezug auf die Menschenwürde, die nach Meinung von Herrn Schäuble wichtiger ist als der Schutz des Lebens.
Was bedeutet das? In Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes steht der Satz, den viele kennen. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Okay. Aber was sagt das für uns? Ist das eine juristische Formel? Irgendein Spruch, den Juristen sich ausgedacht haben? Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 in einem ganz berühmten Urteil Folgendes dazu gesagt zur Menschenwürde. Sinngemäß ist die Menschenwürde das tragende Konstitutionsprinzip und der oberste Wert der Verfassung. Jeder Mensch besitzt als Person diese Würde ohne Rücksicht auf seine Eigenschaften, seinen körperlichen und seinen geistigen Zustand, seine Leistung und seinen sozialen Status. Die Menschenwürde kann keinem Menschen genommen werden. Der Staat darf nicht viele Menschenleben gegen ein einzelnes abwägen. Jedes Menschenleben ist gleich wertvoll.
Jeder Mensch besitzt die gleiche Würde. Jeder Einzelne hat daher einen Anspruch, dass sich der Staat schützend vor seinem Leben stellt. Und mit dieser öffentlich angestoßenen Diskussion war es nicht zu Ende. Wir haben davon nichts mitgekriegt, aber im politischen Bereich wird darüber diskutiert. Denn drei Wochen später am 15.05. sagte der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Uwe Voßkuhle, Zitat, was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig. Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, die ist unantastbar und alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben. Was bedeutet das für die Corona-Krise? Wie ist das zu interpretieren? Am 10.04. sagte der Verfassungsrechtler Professor Uwe Volkmann in einem Interview, es kann nicht das Ziel der gegenwärtigen Politik sein, Ansteckung und damit die Ausbreitung der Krankheit um jeden Preis zu vermeiden. Eine solche Krankheitsvermeidungsabsolutismus ist kein Ziel, das sich sinnvollerweise erreichen lässt.
Und am 29.04. sagte eine Medizinethikerin in einem Interview, der Lebensschutz leitet sich aus der Menschenwürde ab. Ihn allerdings absolut zu setzen, hätte relativ absurde Folgerungen. Die Schlussfolgerung, die wir hieraus ziehen können, ist, Gesundheitsschutz als oberste Doktrin ist umfänglich gar nicht realisierbar. Selbst wenn es einen Weg gebe, das umfänglich oder nur näherungsweise zu realisieren, würde es zu absurden Ergebnissen führen. Außerdem wäre es verfassungsrechtlich unzulässig, da der Vorrang der Menschenwürde missachtet wird. Wie ist die Faktenlage? Die Faktenlage ist, dass seit Mitte März sowohl die Infektionszahlen und kurze Zeit später auch die Sterbezahlen stark gefallen sind. und dann auf niedrigem Niveau stabilisiert sind. Das heißt, das Gleiche gilt nicht nur in Deutschland, auch im Ausland. Darauf schlussfolgern wir. Die Epidemie bzw. Pandemie ist offenbar vorbei. Die Weiterführung von Schutzmaßnahmen in diesem Umfang ist eine übertriebene Fürsorge des Staates.
Und eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte aller Menschen. Und weil sie unverhältnismäßig ist, ist sie vermutlich auch verfassungsrechtlich unzulässig. Und eine Verletzung der Menschenwürde gemäß Grundgesetz Absatz 1 in diesem Land. So, sachgerecht wäre vielmehr, sofort alle Schutzmaßnahmen zurückzunehmen und auf das Maß zu beschränken, was nach dem Infektionsschutzgesetz unbedingt notwendig ist. Ich rufe daher die Politiker auf. Und die Medien, die Bürger in Deutschland wollen keine 24 Stunden Rundumbeschallung mit panikerregenden Horrormeldungen. Die Bürger in Deutschland wollen seriöse, wissenschaftliche Berichterstattung.
Die Menschen in Deutschland haben entsetzt, dass man sie seit Monaten in pauschalen Kategorien nach medizinischen Gesichtspunkten versucht einzuteilen. Wir Menschen sind nicht nur mögliche Infizierte, mögliche Erkrankte und potenzielle Todeskandidaten oder gar Gefährder aller anderen Mitmenschen. Lassen wir uns daher darauf beginnen, was wir Menschen wirklich sind. Jeder einzelne Mensch in Deutschland und weltweit ist ein unverwechselbares, einzigartiges Individuum mit unveräußerlichen Freiheitsrechten, um sein So-Sein in der Gesellschaft auf eine einzigartige Weise auszurücken. Die Würde des Menschen ist unantastbar und der Mensch, der Staat ist verpflichtet, sie zu achten und zu schützen. Es ist höchste Zeit, dass der Staat seine bevormundende und übertriebene Gesundheitsfürsorge beendet und sich stattdessen darauf gewinnt, was seine oberste und vornehmste Pflicht nach unserem Grundgesetz ist. Und das ist, die Menschenwürde aller Bürger zu achten und aktiv zu schützen. Dankeschön.
Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Die Menschenwürde zu achten ist wichtiger als der Gesundheitsschutz“, Die Welt Klar Sehen, 22.08.2022.
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Mitschnitt einer Rede vom 24.06.2020 auf einer Demonstration in Dresden. Uwe Loose argumentiert, dass die Menschenwürde nach dem Grundgesetz höher steht als der reine Lebens- und Gesundheitsschutz und die Corona-Maßnahmen daher unverhältnismäßig seien.
