DWKS-Kompass-SiegelDie Welt Klar Sehen

Haftung für Impfschäden - Vortrag von Dr. jur. Hermann Gloistein07.10.2022

CORONA-STORY

Abschrift

Abschrift des Videos vom 07.10.202275 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Klar sehen, clever denken, frei handeln. Mein Name steht dort drauf und darunter steht Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und wenn Sie sich fragen, was will der denn hier, weil das, was wir hier besprechen, heute auch mit Arbeitsrecht gar nichts zu tun hat, haben Sie natürlich erst mal recht. Ich komme auch gar nicht hierher im Sinne meiner hauptberuflichen Tätigkeit, sondern ich komme wegen etwas ganz anderem.

Und zwar, weil ich eine recht persönliche Mission habe und da will ich durchaus mal an dem anknüpfen, was Herr Dr. Weber eben gesagt hat. Herr Weber begann den Vortrag mit dem Hinweis auf ein bei ihm vorhandenes Immunsystem. Und das Immunsystem, ich nehme das für mich auch in Anspruch, aber die Rede war dort natürlich von dem körperlichen Immunsystem. Und ich möchte Ihnen etwas anderes mitbringen, was aus meiner Sicht in der gesellschaftlichen Situation, die wir aktuell haben und bei den Herausforderungen, die wir alle, denke ich mal, seit Monaten und seit zweieinhalb Jahren verspüren, ganz, ganz wichtig ist.

Und Sie werden es gar nicht glauben, es gibt, vielleicht kriegen Sie das nach dem Vortrag auch so ein bisschen ins Gefühl mit rein, es gibt auch ein juristisches Immunsystem und das möchte ich Ihnen etwas näher bringen. Das ist auch kein juristischer Hokuspokus, sondern es geht mir im Grunde um etwas ganz Klares und ich will das mal anbinden, auch an eine Situation, die Herr Dr. Weber eben schon geschildert hat, sein Gerichtsausflug in ein, ich glaube, nordrhein-westfälisches Gericht 2022.

2022, im September ist es gewesen und Herr Dr. Weber betritt ein Gericht und wird dort empfangen und bekommt dort von der richterlichen Seite her die Anweisung, im Gerichtssaal eine Maske zu tragen. So, jetzt sind wir mittlerweile so weit, dass wir sagen, Moment mal, das erscheint uns ja mehr oder weniger irgendwie vielleicht normal. Normal, aber wie verhält man sich in einer solchen Situation? Muss ich solche Dinge tun? Muss ich die nicht tun? Ich bin mir ganz sicher, wenn wir ungefähr zweieinhalb oder drei Jahre zurückgucken, hätte keiner von Ihnen auch nur irgendwie die Idee aufgebracht, dass man in einem Gerichtssaal, in einer anderen öffentlichen Einrichtung oder sonst wo mit einer Maske auftritt.

Das hätten Sie nicht gehabt. Masken hätten Sie erwartet, wenn Sie in München zur Sommerzeit auf Touristen treffen aus Asien oder sonst irgendetwas. Ansonsten hätten Sie das nicht gehabt. Mittlerweile sind wir etwas anders konditioniert und stellen uns zumindest immer mehr so die Frage, gehört sich das jetzt so? Ist das vielleicht ein neuer Standard? Muss ich solche Dinge tun? Und ich will das so ein bisschen als Anknüpfungspunkt dafür nehmen, bei Ihnen den Sinn dafür zu wecken, selber diese Abwehrkraft oder sie es gespürt zu bekommen im Sinne einer Abwehrkraft, was muss ich eigentlich und was muss ich nicht.

Und diese Überlegung kann man auf ganz viele Dinge übertragen. Es geht also nicht nur um das Tragen einer Maske, wo man natürlich immer sagen könnte, ist doch nur eine Maske. Es geht um ganz viele andere Dinge auch. Es geht eben auch um das Impfen. Müssen wir das tun? Gehört das zum guten Ton? Oder aber wenn wir im Bereich der Pflege unterwegs sind, also in diesen ganzen vielen Berufen und in den vielen, vielen Tätigkeiten, wo viele hunderttausend Menschen tätig sind, die also mit anderen Menschen, die sich in einer Betreuungssituation befinden, in engen Kontakt kommen.

muss ich mich womöglich dann impfen lassen, muss ich einen Eingriff an mir vornehmen lassen, wo mir also tatsächlich die Hautoberfläche durchstochen wird und so weiter. Und mir kommt es so vor, als wenn sich auch da in unserer Gesellschaft so ein bisschen der Eindruck breitgemacht hat, naja, das wird politisch ausdiskutiert und dann schauen wir mal, wie die Kräfte sich so entwickeln und dann wird sich schon für unsere Gesellschaft auch etwas finden, was wir dann irgendwie machen müssen.

Und wenn wir uns nicht sicher sind, ja woran erkennen wir, was wir machen müssen oder nicht, wir schauen an die ausgehängten Schilder, da steht es dann ja schon irgendwie drauf. Und das möchte ich aus den Köpfen herausbringen, weil ich meine, dass es auch falsch ist. Nämlich, was ist im Grunde die Essenz oder das Fundament für die juristischen Abwehrkräfte? Das ist das Bewusstsein des rechtlichen Rahmens, in dem sich all das, was wir eben seit Monaten erleben, abspielt.

Alles, was wir angeordnet bekommen, alle Festlegungen, Corona-Regeln und so weiter und so fort, stehen nicht in einem luftleeren juristischen Raum. Warum? Ein Jurastudent lernt in den ersten Semestern, dass im Grunde das ganze Leben, die ganze Gesellschaft, die ganze Welt einen rechtlichen Rahmen hat. Und eigentlich wissen wir das auch. Das wissen wir, das kennen wir im Straßenverkehr. Da wissen wir ganz genau, ich darf auf einer Landstraße 100 kmh fahren, auf der Autobahn darf ich, wenn nicht gerade Beschränkungen sind, darf ich viel schneller fahren.

Und wenn man mir etwas anderes vorgeben möchte, bedarf es dafür einer verbindlichen Regelung. Und dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben und unsere freiheitliche Systematik, unsere freiheitliche Gesellschaft eine Verankerung hat in unserer Verfassung, in unserem Grundgesetz. Jetzt komme ich zu einem ganz, ganz, ganz wichtigen Punkt. Das Leitprinzip unserer Verfassung ist das, wir nennen das über freiheitlich-demokratische Grundordnung, das Leitprinzip, was den verfassungsunterworfenen Bürger angeht, ist das von einem freien, selbstbestimmten Bürger.

Und jetzt der wichtige Satz. In unserer juristischen Verfassung verhält es sich so, dass wir freie Menschen grundsätzlich alles dürfen, es sei denn, es ist wirksam verboten. Und wirksam verboten heißt, es sei denn, es hat einen verbindlichen rechtlichen Rahmen bekommen. Und dann werden wir uns an diese Dinge mehr oder weniger halten müssen. Was ist die Botschaft dahinter? Es kommt nicht darauf an, was in gesellschaftlichen Strömungen gesagt wird.

Es kommt auch weniger darauf an, was irgendwer in irgendeiner Situation meint anordnen zu können, sondern es kommt am Ende darauf an, ob ich eine Berechtigung habe, die grundsätzliche Handlungsfreiheit eines jeden von uns, da gibt es ganz viel Philosophie dahinter, das geht zurück bis in die französische Revolution und so weiter, ob der freiheitlich geborene Mensch es tatsächlich in konkreten Situationen hinnehmen muss, dass seine Rechte eingeschränkt werden.

Wie funktioniert das ganz praktisch in unserem Verfassungsrecht? Eigentlich ganz einfach. Wie gesagt, wir haben dort das Grundprinzip, dass wir uns verhalten können, jedenfalls in eigenen Belangen, wie uns das selber passt. In Artikel 2 des Grundgesetzes steht drin, dass die körperliche Unversehrtheit ein Grundrecht ist. Grundrechte haben wir gleich vorne in der Verfassung niedergelegt, das sind die Artikel 1 bis 20. Die Grundrechte sind eben das, mit dem wir alle durch das Leben in dieser Bundesrepublik Deutschland gehen.

Weil es ist ja völlig klar, unser Grundgesetz hat nur die territoriale Geltung für unser schönes Land. Aber das ist das, ob man sich das aussucht oder nicht. Jedes Neugeborene wird in genau diese Gesellschaft reingebracht. Wir sind per se von Geburt her frei. Und nur dann, wenn diese Rechte unter Berücksichtigung der Vorgaben, von zwingenden Vorgaben wirksam eingeschränkt worden sind, dann müssen wir gewisse Dinge unterlassen oder gewisse Dinge tun.

Das vielleicht einfach mal so ein bisschen als eine Sache, wo vielleicht der eine oder andere sagt, naja gut, das klingt mir alles noch relativ allgemein und das ist relativ selbstverständlich. So, ich komme gleich dahin zu der Thematik Maskenpflicht in einem Gerichtssaal. Wann kann ich in meinen Rechten eingeschränkt werden? Ich kann in meinen Rechten oder in meiner Betätigungsfreiheit oder auch Entscheidungsfreiheit, ob ich eine Maske tragen möchte, weil das kann ja jeder machen, wie er es für richtig hält, ob ich mich impfen lassen will, ob ich andere Dinge an mir vornehmen lassen möchte, das darf ich zunächst mal alles selber entscheiden.

Das entspricht dem Leitbild des freien Menschen und das entspricht unserer Verfassung, wie wir sie nach dem Zweiten Weltkrieg aus historischen Erfahrungen heraus eben uns erarbeitet haben. Wenn wir diese Dinge einschränken wollen, was wir natürlich in gewisser Weise machen müssen, weil wenn jeder sich verhalten würde, wie er das allgemein möchte, dann würden rechte andere zu Schaden kommen, dann ist immer die Frage aufzuwerfen, ist diese Einschränkung erforderlich und ist sie verhältnismäßig?

Und ganz wichtig, Grundrechte sind nur, grundsätzlich nur durch Gesetz einschränkbar. Durch Gesetz heißt, wer ist die gesetzgebende Gewalt? Der Bundestag oder die Landesparlamente. Nur dadurch können Rechte eingeschränkt werden, auch in der Weise, dass zum Beispiel Verpflichtungen in irgendeiner Weise auferlegt werden zu irgendeinem Verhalten, was man vielleicht so gar nicht möchte. Masken tragen, impfen oder sonst irgendwas. Jetzt zum konkreten Beispiel. Masken tragen in einem Gericht.

Das bedarf, also die Verpflichtung oder der Auftrag, oder nennen wir es einfach Verpflichtung, die Verpflichtung, eine Maske zu tragen, gegen den eigenen Willen, ist ein Eingriff in meine allgemeine Handlungsfreiheit, die mir verfassungsrechtlich garantiert ist, die Ihnen, jedem Einzelnen, verfassungsrechtlich garantiert ist. Und Sie müssen sich stets fragen, wenn irgendeine Maßnahme auf Sie zukommt, ist Ihre allgemeine Freiheit etwas nicht zu tun?

Ist die überhaupt wirksam eingeschränkt worden? Und ich habe das eben schon zu Herrn Dr. Weber gesagt, das ist zum Beispiel beim Maskentragen in den Gerichten nicht der Fall. Die Anweisung, dass derjenige, der diesen Gerichtssaal betritt, eine Maske trägt, bedarf einer rechtlichen Grundlage, und zwar einer gesetzlichen Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage gab es bis vor einigen Monaten, als wir noch eine pandemische Lage nationaler Tragweite hatten. Da konnten solche Dinge auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes angeordnet werden. Das ist aber seit November 2021 weggefallen.

Damit entfiel die Rechtsgrundlage dafür, Menschen zu verpflichten, gegen ihren Willen zum Beispiel in einem Gerichtssaal eine Maske aufzusetzen. Das entfiel damit. Das haben viele Gerichte, ich habe das selber erlebt, wenn man also durch die Bundesrepublik reist, dann bekommt man auch ganz gut so die regionalen Unterschiede mit. Und da spiegelt sich auch durchaus das, was man sonst so vielleicht aus Medien kennt. Es gibt Bundesländer, die da eine etwas schärfere Gangart wählen und es gibt andere, die da etwas milder unterwegs sind.

In Sachsen-Anhalt muss man übrigens sagen, ist eher milde unterwegs. Also wir können uns eigentlich recht glücklich schätzen über das, was wir hier so im Umfeld haben. Merkt man auch in vielen anderen Dingen. Begleitung von Montagsdemonstrationen und so weiter in Halle zum Beispiel ist eine ganz friedliche Angelegenheit, auch von Polizeiseite her. Gar nichts. Wenn Sie allerdings nach Stuttgart fahren, sieht die Welt völlig anders aus. Da denken Sie, wenn Sie in ein Gericht reinkommen, da ist ein Hochsicherheitsbereich mit Menschen, die Sie also partout nicht reinlassen und ich habe dort verschiedene Diskussionen geführt, mir dann immer den Präsidenten bringen lassen, weil ich das einfach so nicht akzeptiere.

Dresden, Sachsen, Dresden, ähnliche Geschichte, bis dann, ich meine es war in Rheinland-Pfalz, tatsächlich mal ein Anwalt sich zur Wehr gesetzt hat und ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt hat, das ist ein Verfahren des beschleunigten Rechtsschutzes, und hat Recht bekommen. Diese Entscheidung ging durch die Republik und ab dem Moment haben im Grunde auch die Gerichte, die da noch sehr, sehr, sehr intensiv unterwegs waren, ich unterstelle mal einfach mehr oder weniger zähneknirschend von dieser Verpflichtung abgelassen.

Aber so weit musste es kommen. Und ich meine, wir können ja froh sein, dass der Rechtsstaat dort auch noch mal einigermaßen funktioniert hat. Nämlich das, was dort willkürlich in Behörden und Gerichte sind nichts anderes als Behörden. Was dort angeordnet worden ist, ist von der sogenannten dritten Gewalt, von der rechtsprechenden Gewalt überprüft worden und da hat man genau das gemacht. Man hat nach dem rechtlichen Rahmen gefragt, der es einer Behörde gestattet, in die Freiheit von Gerichtsbesuchern einzugreifen, keine Maske zu tragen, wo denn dort die rechtliche Grundlage ist und sie war nicht da und in dem Moment war der Spuk vorbei.

Und als ich eben gehört habe, dass im September 2022 so etwas in einem Gericht wieder angeordnet ist, ich war leider nicht dabei, weil dann hätte es dort ein kleines Tänzchen gegeben, finde ich das hoch erstaunlich, aber man merkt auch immer wieder, es gibt ja Menschen, die sich gerne irgendetwas anmaßen und wenn Menschen den Eindruck haben, dass sie ein Gegenüber haben, was keinen Widerstand leistet. Das ist auch eine meiner täglichen Erfahrungen im Gerichtssaal. Dann machen die es einfach. Und auch da komme ich wieder zurück zu diesem Punkt. Juristisches Abwehrsystem. Behalten Sie bitte immer im Kopf drin, dass Sie geboren sind als freier Mensch, als freier Bürger. Das soll gar nicht pathetisch daherkommen. Das ist auch alles andere als spirituell oder sonst irgendetwas.

Sondern das ist die reine Verfassungslehre, wie wir Juristen sie im Übrigen tatsächlich ab dem ersten Semester in jeder Uni lernen. Und es laufen mehr Juristen rum, als sie sich das denken. Unser Bundeskanzler zum Beispiel ist auch Jurist. lachen sie nicht wie gesagt es gibt viele davon aber macht macht verführerisch und ich will mich ansonsten auch gar nicht so weit aus dem fenster lernen den welche kräfte und welche ideen sollte

im hintergrund laufen aber bitte sie sind hier selber jeder ihr eigener kleiner jurist sie kommen gar nicht ohne recht durchs leben das ist gar keine anmaßung für meinen berufsstand oder Oder irgendwas, seien sie ihr eigener, wahrer, ihrer umfangreichen Rechte, die sie haben. Vielleicht noch mal so ein kleines Beispiel, wo es richtig schief gelaufen ist. Sie können sich alle sicherlich noch erinnern an die Ministerpräsidentenkonferenzen. Ministerpräsidentenkonferenzen, das war das, wo der Herr Bodo Ramelow später da mal mitgeteilt hat,

dass er da gerne dabei sitzt und ich glaube Candy Crush spielt oder so etwas. Jedenfalls, ich stelle mir das nur so vor, dass dort machtempfindsame Herrschaften beim Candy Crush spielen, am Ende einer solchen Konferenz richtungsweisende Entscheidungen treffen, die wir alle danach, nach diesen Wochenenden, haben wir die sofort, ab einem Montag, Dienstag, Mittwoch, haben wir die sofort zu spüren bekommen. kommen. Wenn jemand mit Ihnen da noch mal in eine Diskussion reingehen will, was ist da eigentlich

passiert, dass Sie sich da einfach nur mal aufmunitionieren? Ministerpräsidenten legen fest, was in einer Corona-Situation zu tun ist. Thema Verfassungsrecht, Gewaltenteilung. In welchem Bereich gehört ein Ministerpräsident? Ein Ministerpräsident kann keine Gesetze erlassen. Halten Sie sich das vor Augen. Wir haben eine Gewaltenteilung. Wir haben drei Gewalten. Wir Wir haben die Legislative, das sind die Bundestage und die Landesparlamente, die erlassen die Gesetze. Wir haben die Exekutive, die führt die Gesetze aus.

Das ist die Verwaltung und jeder Ministerpräsident und jede Ministerpräsidentin gehört zur Verwaltung. Die setzen nur das um, was die Legislative, die demokratisch legitimierten Einrichtungen, was die festgelegt haben. Die Ministerpräsidenten sind gar nichts, wäre falsch gesagt. Sie sind natürlich Verwaltungsspitzen, aber die setzen das um, was die gewählten Volksvertreter entschieden haben und in Gesetzesform gegossen haben.

Und dann gibt es natürlich noch die dritte Gewalt, das ist eben die rechtsprechende Gewalt, die kontrolliert das Ganze dann. Und wenn es gut läuft, funktioniert das auch. Ich gebe ganz offen zu, ich will mich gar nicht so sehr in Schelte äußern und ich will auch gar nicht jetzt einen billigen Lacheffekt erzeugen. Aber mir geht es so, dass ich seit einiger Zeit bei unserer höchsten rechtssprechenden Instanz, nämlich dem Bundesverfassungsgericht, gewisse Zweifel habe, ob dort noch die nötige Kontrolle stattfindet.

Bitte? So viele Impfungen und Boostern bekommen. Ja, ich habe ja eben auch mit Freude zugehört. Wer so oft geimpft ist, verliert seine Empathie. Ich werde jetzt meine Mitmenschen um mich herum einfach noch intensiver beobachten, weil ich ja nun auch, man weiß ja so ein bisschen, wer ist geimpft und wer nicht und wer also wie ein Durazellmännchen durch die Gegend läuft, hat wahrscheinlich schon die sechste Impfung weg. Werden wir sehen, ich gebe ganz offen zu, ich habe in meinem direkten Umfeld solche massiven Veränderungen noch nicht festgestellt, aber es mag durchaus alles sein und außerdem mal gucken, was noch so kommt.

Auch das, dass wir uns da gar nicht falsch verstehen, ich bin durchdrungen vom Liberalismus, nicht von einem Parteiliberalismus, sondern eben einfach von dem Liberalismus, der uns allen so gut tut, nämlich mit dem wir, wie gesagt, geboren werden und mit dem wir so wunderbar durchs Leben gehen können, der uns mitgegebene Liberalismus, wir sind frei. und wenn menschen um uns herum diese freiheit in der weise gebrauchen möchten dass sie dinge an

sich vornehmen lassen und da können wir uns die aller tollsten dinge vorstellen also was weiß ich dann möge man das bitte tun meine mission ist die genau diese entscheidungsfreiheit die in unserer verfassung angelegt ist und darüber haben wir nichts mehr darüber haben wir nur nur noch die Bibel oder sonst irgendwas, dass diese Grundfreiheit von uns auch gelebt wird. Wer es machen möchte, möge es tun. Wer sich voll maskieren möchte, der möge auch das bitte tun. Wer im Vollschutz rumlaufen möchte, der möge das auch tun. Aber wer das nicht tun möchte, der möge das bitte bleiben lassen.

Das ist das Entscheidende. Ich mache jetzt einen kleinen Schlenker tatsächlich zu Impfgeschichten. Also, auch da nochmal wieder, es kann durchaus Situationen geben, wo sogar eine staatliche Impfverpflichtung, eine Impfpflicht wohl mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen wäre. Das ist auch seit Jahrzehnten anerkannt. Man hat bisher dort relativ taugliche Vorgaben gemacht, nämlich im Grunde hat man vier Dinge verlangt.

Zum einen bedarf es einer tatsächlichen Epidemie mit einer unglaublichen Gefährlichkeit für die individuelle Gesundheit und damit natürlich für die Gesundheit im Grunde des gesamten Bürgertums oder aller Einwohner des Landes. Das ist erstmal die Grundlage. Wir waren uns über Jahrzehnte hinweg, wir hatten diesen festen Konsens. Ich kann per se keine Impf- oder keine Verpflichtung, einen ärztlichen oder einen medizinischen Eingriff an sich vornehmen zu lassen, auf die Grundlage stellen einer an sich irrelevanten Erkrankung.

Das ist völlig klar. Also ich sage mal so, gegen Fußpilz oder Plattfuß kann ich keine Impfpflicht verorten. Das war auch völlig klar. Das ist mal das eine. Ich brauche also eine, ich sage mal, allgemein schwer gefährliche Erkrankung. Eine weitere Voraussetzung, auch die über Jahrzehnte völlig konsensfähig, ist diejenige, dass ich dann einen Eingriff brauche, den ich nur einmal machen muss und der mir dann, wenn es um das Thema Impfung geht, der mir lebenslange oder zumindest eine sehr, sehr lange Sterilität verschafft.

Das heißt, impfen und dann war es das. Dann bin ich geschützt. Ich kann mich weder infizieren, noch kann ich so etwas weitergeben. Und dann kommt die letzte Voraussetzung, eine sehr, sehr wesentliche Voraussetzung, weil wir dann sonst immer in den Bereich von Sonderopfern reinkommen, die ein jeder von uns hier erbringen muss. Diese Eingriffe müssen sicher sein. Und zwar muss es erwiesen sein, dass diese Eingriffe sicher sind. Das bedeutet, wenn es um jede Form von Impfung oder Verabreichen von Substanzen geht, müssen diese Prozeduren, das normale, wir haben dort ein sehr, sehr strenges Erprobungsverfahren, das müssen die durchlaufen haben.

Und erst wenn das alles gewährleistet ist, dann kann eine solche Verpflichtung gegen den Willen eines Einzelnen durchaus in Betracht kommen. Nur, wenn wir das mal durchexerzieren bei der Corona-Erkrankung und insbesondere, ich will jetzt ja mal gar nicht so an die Anfangszeit zurückgehen und ich bin auch zu wenig Mediziner, als dass ich das ganz, ganz tief beurteilen kann. Ich kann auch nur mein Umfeld beobachten und hatte so gewisse Zweifel relativ schnell. Wenn wir uns die Situation jetzt anschauen, wir wissen ja, wir lernen ja alle permanent neue Worte kennen.

Omikron, also es gehörte früher nicht zu meinem Wortschatz, aber jetzt weiß ich, jetzt habe ich das. Und Omikron ist ja nur das kleine Omi, das kleine O. Und ich glaube, es hat sich mittlerweile durchgesetzt, dass das eine Erkrankung oder dass es Folgen zeigt, die jedenfalls nicht viel stärker sind als die vielleicht mal einer etwas heftigeren Erkältung. Also auch da, ich will nicht schwurbeln, aber ich vermute, das ist mittlerweile Konsens. Das heißt, eine generelle Gefährdung unserer, in Anführungsstrichen, Bürgergesundheit steht überhaupt nicht zu erwarten.

Wir wissen alle, dass das, was an Impfstoffen unterwegs ist, alles Mögliche erzeugt, aber jedenfalls keine lebenslange Sterilität. Niemals. Und die Voraussetzung, das nur einmal machen zu müssen. Wir wissen mittlerweile, wir haben einen Gesundheitsminister, der in einem Interview, glaube ich, von Menschen gesprochen hat, die schon die achte Impfung hinter sich haben. Also auch das geht nicht. Und die letzte Voraussetzung, dass wir tatsächlich ein vollständig durchlaufendes Erprobungsverfahren haben mit dem Ergebnis, dass die Gefährdungen im Grunde nicht vorhanden sind, da haben wir eben ganz wunderbar und aus berufendem Munde das Gegenteil gehört, aber das ist doch das, was wir ständig lernen.

Also mit anderen Worten, wir haben mittlerweile die Maßstäbe, die sich auf der Grundlage unseres Grundgesetzes ergeben, aus schlichtem politischem Denken, aus Opportunismus, aus irgendwas, aus medialer Getriebenheit, haben wir diese Basis verloren. Und es ist an uns, nicht nur Verbundenheit untereinander herzustellen, sondern hier in unseren Köpfen diese kleinen Schalter umzulegen, die uns vor Augen führen, was passiert da gerade. Denn nur wenn wir das einordnen können, dann können wir dagegen auch etwas tun, dann tragen wir das in unseren Alltag hinein und wir können die Dinge, die auf uns zukommen, viel besser bewerten.

Und ich denke, das stärkt eben genau das, diese innere Widerstandsfähigkeit. Gut, also das wie gesagt, da wollte ich Sie nur etwas triggern in dem Bereich. Vielleicht eine kleine Ergänzung nochmal so dazu, einfach für das Handwerkszeug, wenn man durchs Leben geht und sich so Appelle und Schilder und sonst irgendwas anguckt. Nicht alles glauben. Nicht jedes Schild, was in einem Gebäude steht, also ich habe das jetzt gesehen, ich war in der Kfz-Zulassungsstelle, da steht dann vor einer großen Tür ein Schild dran. Hier bitte Eintritt nur mit Maske. Ja, wenn Sie das wollen, dann machen Sie das doch. Und ich meine, manchen ist es auch ganz gut, wenn die eine Maske tragen. Aber wenn Sie das nicht wollen, dann lassen Sie das bleiben und verschaffen Sie sich Eintritt und sagen Sie, ich habe da jemandem zugehört, der hat mir ganz klipp und klar gesagt, es gibt keine rechtliche Grundlage dafür.

Und wenn Sie das hier nicht wissen, dann haben Sie einen Vorgesetzten und dann möchte ich den sprechen. Möglicherweise wird Ihre Kfz-Zulassung dann etwas länger dauern. Das kann durchaus sein. Aber was wäre das Leben, wenn man nicht ein bisschen Widerstandsfähigkeit mitbringt, wenn man nicht ein bisschen aufsteht. Aber klar.

So, ich habe eben auch schon eine Sache gesagt. Erstmal Hausrecht. Hausrecht ist prima. Wer hat hier ein Haus? Sie haben alle Ihre Häuser, Sie haben Ihre Wohnungen, das ist auch ganz wunderbar so. In der Altmark ist viel Platz und ist das überhaupt noch Altmark? Ne, ne, ist Vorharz. Aber auch da ist viel Platz und nicht so viel Hang, das geht aus dem Harz los. Also Sie haben Ihre Hausrechte und auch bitte, das sind Ihre Hausrechte. Und wenn da jemand davor steht und der kann noch so sehr mit irgendwas wedeln und sagen, ich möchte und ich muss jetzt hier unbedingt rein, wenn da nicht ein richterlicher Beschluss dabei ist,

ein richterlicher Beschluss, nicht irgendwas anderes, keine Polizeimarke oder sonst irgendwas. Da müssen Sie den nicht reinlassen, weil das ist Ihr geschützter Bereich. Das ist im Grunde unsere Tradition und das haben wir in der Verfassung verankert. Und wer das stört, macht sich dabei sogar strafbar. Sie haben Hausrechte. Sie wollen darauf nicht hinaus. Ich weiß doch, ich hole doch gerade erst Luft. Das war doch nur das Vorspiel. Ich will Sie doch nur juristisch einsortieren. Sie haben Hausrechte. Es gibt aber, wenn Sie Hausrechte haben, heißt das aber nicht, dass jeder überall Hausrechte hat.

Der Hund in seiner Hütte nicht, das haben auch Sie. Und Beamte haben grundsätzlich keine Hausrechte. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Wenn man das anders betrachten wollte, dann wären diese Dinge alle in Ordnung. dass eine Richterin, ein Richter sich hinstellt und sagt, in meinem Gerichtssaal kommt man bitte nur dann rein, wenn man sich maskiert oder wenn man sich an die Klammer ans Ohr macht oder wenn man irgendwas macht, was man da gerade gut findet. Nein, wenn wir ein solches Hausrecht so weit ausdehnen würden, würden wir Willkür Tür und Tor öffnen.

Das gibt es nicht. Und das ist auch in der Rechtsprechung so festgestellt worden. Jetzt zur Bahn. Bahn und Ärzte. So, die Bahn. Ich muss es Ihnen leider sagen, ich bin selber Bahnnutzer und bin früher mehr Bahn gefahren. Mittlerweile, weil ich einfach diese innere Abneigung habe, wenn ich abends alleine in der Regionalbahn sitze mit meinem Fahrrad gegenüber, das Fahrrad kann mich nicht infizieren.

Also zumindest ist das, glaube ich, bisher Stand der Wissenschaft und ich kann auch mein Fahrrad nicht infizieren. Dennoch bin ich ja gehalten, auch in diesem Bereich, einfach weil man natürlich keine Einzelfallregelungen treffen kann, das sind wir alle schon so gewohnt, da drin eine Maske zu tragen. Deswegen fahre ich nur noch relativ wenig Bahn und radel jetzt komplett die Strecke. Es ist aber gesetzlich festgelegt, dass in der Bahn, insbesondere in Fernzügen, eine Maske zu tragen ist. Wir wissen ganz genau, heute hat der Bundesrat entschieden, dass die medizinische Maske, die wir alle lieben gelernt haben,

ab dem, ich glaube, 1.10. nicht mehr ausreichen soll. Wenn Sie also demnächst längere Touren vorhaben, werden Sie in der Bahn eine FFP2-Maske tragen müssen. Und dafür hat der Bundestag ein Gesetz gemacht. Das hat also bedauerlicherweise, das ist meine ganz persönliche Wertung, hat das, die bisher schon bestehende gesetzliche Regelung, hat im Fernverkehr eine Verschärfung erfolgt. Übrigens bin ich vor einiger Zeit in Frankfurt Nahverkehr gefahren. Dort bestand keine Maskenpflicht mehr. Ich bin gespannt, ob die jetzt eine Rolle rückwärts machen und ich bin auch gespannt, was die Menschen, denen Sie alle ein ganz klein bisschen Ihrer von Geburt an mitgenommenen Macht delegiert haben, Ihre Landtagsabgeordneten, was die zukünftig im Land Sachsen-Anhalt für den Nahverkehr machen.

Den Fernverkehr regelt der Bund. Der Bund hat ein Gesetz gemacht, welches heute durch den Bundesrat gegangen ist und die Massenregelungen sind durchgegangen. Das ist jetzt erstmal Gesetzeslage. Auf Landesebene, Regionalbahn und so weiter, ist es der Landesgesetzgeber und warten wir mal ab, was passiert. Wenn Frau Grimbenne wieder einen schlechten Tag hat, dann können Sie sich aber warm anziehen. Also auch hier. Arztpraxen ebenfalls in der neuen Ausgestaltung des Infektionsschutzgesetzes nochmal wieder verschärft. Diese Regelungen haben eine gesetzliche Grundlage.

Ist das so halbwegs diese Thematik hin? Also tatsächlich, es gibt für viele Dinge eine rechtliche Grundlage und da kann man natürlich eine ganz andere Frage aufstellen, ob diese rechtliche Grundlage, ob diese sogenannten einfachen Gesetze dann überhaupt mit unserer Verfassung im Einklang stehen. Weil ich kann gesetzlich regeln, was ich will. Diese Gesetze müssen sich immer an den Wertungen der Verfassung messen lassen. Aber jetzt wird es philosophisch und am Ende ist dafür das Bundesverfassungsgericht zuständig und dann weiß man nicht so genau.

Genau, bitte? Na, das sieht das Bundesverfassungsgericht anders. Ja, also tatsächlich, was jeder im Einzelnen macht, also das, ich kann Sie hier nicht dazu aufrufen, den aktiven Widerstand zu gehen, aber auf der anderen Seite, glaube ich, man fühlt es sich ganz gut an, wenn man in seinem Leben, wenn man so durchs Leben geht, dass man morgens und abends in den Spiegel guckt und nicht erschreckt.

Und was das bedeutet. Ja, vielleicht noch eine kleine Sache, noch so ein Ausblick, weil wir jetzt gerade die neuen Gesetzmäßigkeiten haben. Ich mache es mal anders. Vergangenheit, also gestern, heute, morgen. Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Tolles Wort, toller Begriff, schöne Zusammensetzung. Also um es auch da mal ganz klipp und klar zu sagen, es lohnt sich immer etwas dichter hinzugucken. Es gab nie eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Die gab es schlicht nicht. Eine Impfpflicht in dem Sinne, dass auch nur irgendein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, sich eine Impfung verabreichen zu lassen, gab es nicht. Etwas anderes hat auch nicht das Bundesverfassungsgericht gesagt. Das Bundesverfassungsgericht hat in den beiden Beschlüssen, die zur sogenannten, medial sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ergangen sind, hat in beiden Entscheidungen gesagt, es muss sich ja keiner impfen lassen. Doch. Also, wir sind ja auf einer Linie, aber ich muss Ihnen trotzdem widersprechen. Und wer mir nicht glaubt, ich habe einen kleineren Geldbetrag dabei, den setze ich auch gerne ein. Ich erläutere, was passiert ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung, in der die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht geregelt ist, § 20a Infektionsschutzgesetz, sowohl im beschleunigten Verfahren als auch im Hauptsacheverfahren bestätigt und das ist auch in anderen Dingen passiert. Das heißt, keine Verfassungsbeschwerde ist durchgekommen. Aber, Vorsicht, der Beschluss, der Urteil ist es, des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hat irgendwie, keine Ahnung, eine große, große Anzahl von Seiten. Das sind 70, 80, 90 Seiten Begründung. Und da steht ausdrücklich drin, es muss sich keiner impfen lassen, man muss dann aber einfach die Konsequenz in Kauf nehmen, dass man dann eben seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Das ist für einen Juristen ein riesen weiterer Unterschied. Ich meine, natürlich, das sage ich jetzt ein bisschen zugespitzt, aber tatsächlich, eine Impfverpflichtung in dem engen Sinne, Menschen können gegen ihren Willen vor eine Nadel geführt werden, um diese dann hineingestochen zu bekommen, um durch diese Nadel dann irgendeine Substanz in den Körper gebracht zu bekommen. Das hat es nie gegeben. Und bitte lassen Sie sich nicht irreführen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Wir sind uns einig darüber, dass das, was im § 20a Infektionsschutzgesetz gemacht worden ist, nichts anderes ist als ein Akt staatlicher Nötigung. Aber eine klare Verpflichtung zur Impfung gab es nicht.

Übrigens ist das alles andere als Polemik, weil diese Regelungen, es gibt, wenn Gesetze ergänzt oder geändert werden, dann gibt es dazu immer ein eigenes Gesetz. Gesetze werden durch Gesetze eingeführt, das ist quasi die Rechtstechnik, mit der sich die Parlamente bedienen. Und das Gesetz, was also diese wesentlichen Dinge eingeführt hat, hatte die schöne Überschrift Gesetz zur Hebung oder Stärkung der Impfprävention. Das heißt, mit schönen Worten ist genau diese nötigende Tendenz in dem Einführungsgesetz zum Ausdruck gebracht worden. Es ging um nichts anderes, als um das massive Druck ausüben, jemanden dahin zu bekommen, so etwas mit sich machen zu lassen.

Aber die Verpflichtung in der letzten Konsequenz sozusagen gegen den Willen geimpft zu werden, die gab es nicht. Also nur mal das nur zur Klarstellung. Das macht die Sache nicht viel besser und das weiß kaum, also da bin ich auch glaube ich ganz gut geerdet, weil wir sehr sehr viele Menschen betreuen, die mit dieser Problematik der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ganz ganz ganz konkrete Schwierigkeiten haben. Da gibt es ganz dramatische Fälle. Eine Hebamme seit vielen, vielen Jahren macht sie einen völlig guten Job. Mittlerweile steht sie dort und hat tatsächlich, darf nicht mehr an den Arbeitsplatz und so weiter. Also das sind ganz, ganz furchtbare Dinge, die unserer Gesellschaft nicht gut tun.

Aber wie auch immer, die Gefahr war ja die, die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte ein Verfalldatum 31.12.2022 und wir hatten alle so ein bisschen die Befürchtung, das ist nur erstmal ein Zwischenschritt, die kommt und wird auch danach weitergehen. Hier können wir erstmal Entwarnung mitteilen. Also in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes spielt die Einrichtungsbezugung, die sogenannte Impfpflicht, keine Rolle mehr. Das heißt, diese Themen sind dann erstmal aus dem Haus.

Ich muss auch eine Sache sagen, auch unsere Erfahrung ist so, im Land Sachsen-Anhalt hat es nicht ein Betretungsverbot gegeben, glücklicherweise. Die Gesundheitsämter sind hier im Lande wirklich, wie mir scheint, mit Augenmaß bisher weitgehend vorgegangen und da können wir uns glücklich schätzen, weil ich das aus anderen Bundesländern völlig anders kenne und auch da Nordrhein-Westfalen hat zum Beispiel Betretungsverbote verhängt. Aber das nur mal so. Diese Sache läuft glücklicherweise aus. So, jetzt mache ich einen ganz kleinen gedanklichen Break. Jetzt würde ich nur mal zu einer Geschichte kommen oder eigentlich zu dem Thema Haftung für Impfschäden.

Und das mache ich jetzt ohne Präsentation, weil sonst läuft mir die Zeit davon und dann schlafen Sie alle ein. Haftung für Impfschäden. Also, ist natürlich immer blöd, wenn man überhaupt erstmal in die Situation kommt, dass sich was Übles aus der Impfung ergibt. Die beste Prophylaxe ist, sich das wirklich gut zu überlegen, will ich mich impfen lassen, muss ich mich impfen lassen, um dann eine Entscheidung zu treffen, die zu einem passt. So, wenn aber jetzt das Kind in den Brunnen gefallen ist, aufgrund welcher Umstände auch immer, dann steht man auf einmal vor dem Salat, hat im Grunde ein gefühltes Sonderopfer für die Gesellschaft erbracht.

Man hat sich den Zwängen untergeordnet, um essen zu gehen, um reisen zu können und so weiter und so weiter, was wir alle kennen. Und wenn etwas aufgekommen ist, gibt es Haftungsregelungen. Die haben wir, aber ich sage Ihnen das gleich vorweg, weil das auch vorhin schon so angesprochen ist, dann geht man zum Anwalt und der sagt, na, haben Sie eh keine Chance. Sie haben Chancen, aber der Gesetzgeber hat sich redlich angestrengt, die Türen weitgehend zuzumachen. So, wenn man sich, also, ja, diese Folie, die mache ich mit Ihnen und daran kann man das im Grunde alles gut darstellen.

Wir müssen hier unterscheiden. Wir müssen prüfen, die Haftung privater. Also da kommt in Betracht eben der Hersteller oder die impfende Person. Das sind Leute, die in Betracht kommen für eine Haftung. Und ansonsten ist es eben der Staat, der ja im Grunde diese Maßnahme in den Händen hält. Fangen wir hier mal an. Die Haftung des Herstellers. Wir haben das Arzneimittelgesetz. Das Arzneimittelgesetz verpflichtet tatsächlich den Hersteller zur Haftung, wenn er, ich sage es mal etwas platt, wenn er mangelhafte Impfstoffe in die Welt setzt.

Die Voraussetzungen von § 84 Arzneimittelgesetz sind aber vergleichsweise streng. Es findet sich zum Beispiel eine Voraussetzung dort, ich lasse das mal mit den Folien, dass überhaupt der Nutzen einer Impfung geringer ist als die Gefährdungslage. Und dafür fürchte ich mal, da kommen wir so langsam hin. Also von daher, über die Hürde würden wir noch rüberspringen. Aber eine Norm möchte ich Ihnen zeigen, nicht die da, sondern die da.

§ 3 Absatz 4 der MedBVSV, das ist eine Verordnung, die ist geschaffen worden vor dem Hintergrund einer pandemischen Lage nationaler Tragweite, die galt also bis November 2021. Und in vielen schönen Worten, juristische Gesetze zu lesen, macht nicht unbedingt Spaß. Da steht nichts anderes drin, als dass abweichend eben von dieser Haftungsregelung im Arzneimittelgesetz bei Corona, bei SARS-CoV-2-Impfungen,

die in Verkehr gebracht worden sind aufgrund eben einer staatlichen Empfehlung, dass dort die Haftungen von Herstellern nahezu komplett ausgeschlossen sind. Da drin steht im Übrigen auch, dass die Haftungen für die Impfenden weitgehend ausgeschlossen sind, es sei denn, sie handelten grob fahrlässig oder vorsätzlich. Das ist auch so ein bisschen das für ihre Widerstandskräfte oder einfach auch um diese Dinge besser einordnen zu können, über die so viel geschrieben wird.

Da wird doch geschrieben, da gibt es irgendwie was, da gibt es Haftungseinschränkungen, da ist doch irgendwie Sonderrecht geschaffen worden für die Corona-Impfung. Ja, da haben Sie recht. Wenn Sie das gelesen haben, das können Sie für bare Mütze nehmen. Das steht genau dort drin. Das Haftungsrecht bei Corona-Impfstoffen ist gegenüber dem Haftungsrecht für herkömmliche, bisher bekannte Impfstoffe erheblich abgesenkt. Das müssen Sie mit nach Hause nehmen, diese Erkenntnis. So, also das haben wir hier. Die Haftung des Herstellers ist bis auf wenige krasse Fälle im Grunde ausgeschlossen. Wir kommen dort fast nicht weiter, weil wir den Nachweis kaum führen können, dass tatsächlich zum Beispiel, ich sag mal, falsch produzierte Impfstoffe in den Umlauf gekommen sind.

Das, was verabreicht worden ist, entspricht dem, was die verabreichen wollten. Die Haftung der impfenden Personen ist wie gesagt im Wesentlichen ebenfalls ausgeschlossen. Impfende Personen haften dann, wenn sie partout gar nicht aufgeklärt haben oder aber wenn sie einen groben Fehler begangen haben, an die falsche Stelle geimpft oder sonst irgendwas gemacht haben. Das tritt relativ selten auf und auch dort haben wir aber eine Haftungseinschränkung über einen ganz tollen juristischen Kniff.

Man sagt nämlich, alle die geimpft haben oder die impfen, sind im Regelfall Privatpersonen, die sind aber sogenannte Beamte im haftungsrechtlichen Sinn. Das müssen Sie nicht unbedingt verstehen, das ist ein juristischer Kniff. Und wenn das Beamte sind im haftungsrechtlichen Sinn, dann gelten die sogenannten Grundsätze für die Amtshaftung des Staates, dann nimmt man das von denen weg. Und hier ist die Idee dahinter, das impfende Personal, egal wer das ist, ob es der Tierarzt ist, ob es der Arzt im Impfzentrum ist, was auch immer, wer nicht alles impfen durfte, die gelten als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne, die sind aus der Haftung raus.

Der Staat ist dran. Lange Rede, kurzer Sinn. Wir kommen am Ende bei den Haftungen immer wieder auf den Staat zu und da muss ich verweisen auf § 60 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz. BVG heißt Bundesversorgungsgesetz. Dort haben wir einige Festlegungen. Da hat uns also der Gesetzgeber eine kleine Abfederung sozusagen der Gefahren, die mit den Impfstoffen einhergehen, uns gewährt.

unter den Voraussetzungen, die hier aufgelistet worden sind, dass es sich um eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe handelt und diese von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen oder in ihrem Bereich vorgenommen worden ist oder explizit Impfungen gegen das Coronavirus. Wenn dort Schäden entstanden sind, haftet der Staat allerdings eben nur für Impfschäden und das wird beschrieben als gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung.

Also Rötung, Unwohlsein für zwei, drei Tage und so weiter, diese Dinge sind raus. Aber alles, was darüber hinausgeht, ist im Grunde über die Entschädigung des Staates geregelt. Allerdings sind die Maßnahmen relativ lächerlich. Heilbehandlung, Leibesübungen, tolles Wort. Krankenbehandlung, Opferfürsorge, beschädigende Rente und Pflegezulage. Also wer aufgrund einer fehlgegangenen Impfung ins Gras beißt, kriegt 3.500 Euro. Und die Sache ist erledigt. Das ist also von daher eine relativ schmale Geschichte. Jetzt komme ich zum allerletzten Punkt. Ein Thema, was Sie mit Sicherheit umtreibt, ist das, wie bekommen Sie es geregelt, dass Sie vielleicht über Heilbehandlungen auch tatsächlich die Behandlung bekommen, die Sie benötigen.

Die Behandlungen, die aktuell diskutiert werden, wir sind ja auch da in einer Entwicklungsphase, die sind nicht unbedingt von den Krankenkassen getragen. Die Krankenkassen tragen nicht jede Heilbehandlung, sondern die Krankenkassen tragen das, übrigens auch das müssen Sie wissen, vielleicht wissen Sie das alles schon längst, § 12 SGB Römisch 5, da ist das Wirtschaftlichkeitsgebot drin. Unser Leben ist unendlich wertvoll, aber nicht für die Krankenkasse. Also alles steht unter dem Wirtschaftlichkeitsgebot und eine Grobsortierung der von den Kassen zu übernehmenden Leistungen findet sich in den entsprechenden Katalogen.

Die erarbeitet werden von verschiedenen Gremien und die sind erstmal für die Krankenkassen mehr oder weniger bindend. Wenn Sie Therapien benötigen, richten Sie sich darauf ein, dass die Krankenkassen, insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, diese nur eingeschränkt übernehmen. Das normale Behandlungsportfolio werden Sie bekommen. Ein populäres Beispiel ist das der Blutwäsche. Das sind wohl Themen, die aktuell von den Krankenkassen im Wesentlichen nicht übernommen werden. Wenn Sie dort etwas erreichen wollen, werden Sie lange und steinige Wege durch die Sozialgerichtsbarkeit gehen müssen.

Ja, ich denke, der Rest, den machen wir dann in den Fragen. Klar sehen, clever denken, frei handeln.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Haftung für Impfschäden - Vortrag von Dr. jur. Hermann Gloistein“, Die Welt Klar Sehen, 07.10.2022.

iWas dabei übertragen wird

Erst der Klick startet das Video und baut dabei eine Verbindung zu YouTube auf. Bis dahin wird nichts von dort geladen — auch dieses Vorschaubild liegt auf dem Server von dieweltklarsehen.de. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung

Auch als Podcast: Spotify · Apple Podcasts · Amazon Music · Deezer · podcast.de · Podcast Index

Mitschnitt eines Vortrags des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. jur. Hermann Gloistein auf der Corona-Impfschaden-Konferenz der dieBasis im Salzlandkreis. Er erklärt das verfassungsrechtliche Freiheitsprinzip, die fehlende Rechtsgrundlage für Maskenanordnungen und die weitgehend ausgeschlossene Haftung für Impfschäden.

Alle Videos aus 2022 · Zum Videoportal