bundesweite Razzia mit gezogenen Polizeiwaffen | Faesers Aufstieg zur Königin der Vereinsverbote24.07.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 24.07.202414 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat erneut einen Hammer ausgepackt und zugeschlagen. Und zwar bundesweit wurde wieder ein Verein verboten, diesmal ein richtiger Verein. Und zwar von Islamgläubigen, denen vorgeworfen wird, dass sie islamistische Terroristen sind oder zumindest solche Tendenzen haben. Schauen wir uns mal an, worum es da wirklich geht. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Wir haben heute das Islamische Zentrum Hamburg verboten. Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen haben unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmte Material ausgewertet. Gesichert ist nun, dass das Islamische Zentrum Hamburg handelt und richtet sich gegen unsere Verfassungsordnung. Deshalb wenden wir eines der schärfsten Schwerter unseres Rechts an, ein Verbot dieser Organisation. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus. Mir ist sehr wichtig, klar zu unterscheiden. Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben.
Ja, soweit die Ansage von Frau Nancy Faeser. Da wollen wir uns gleich mal gucken, was sie für Argumente da geliefert hat und was da im Detail war. Ja, willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Mein Name ist Uwe Loose und jetzt gehen wir aber auch ins Eingemachte. Ja, schauen wir uns mal an, was die Seite des Innenministeriums eigentlich so erzählt. Und dann sehen wir also aktuell Durchsuchungen in 53 Objekten in acht Bundesländern. Islamisten propagieren totalitäre Herrschaft und aggressiven Antisemitismus und Unterstützung der Verbotenen Hisbollah. Also, das Bundesministerium des Inneren hat das Islamische Zentrum Hamburg e.V. mit seinen bundesweiten Teilorganisationen verboten, da es eine extremistische Organisation des Islamismus ist, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei den Teilorganisationen handelt es sich jetzt um die und die Vereine. Das Vermögen wird beschlagnahmt. Hierzu und zur Aufklärung weiter mögliche Strukturen finden sich seit dem frühen Morgen aufgrund gerechtlicher Anordnung durch Suchung in 53 Objekten in Hamburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern statt. Ja, da gucken wir erst mal, wie war das nochmal mit dem Vereinsrecht? Wann darf man Vereine auflösen?
Ja, zuständig ist hier § 3 des Vereinsgesetzes und da heißt es in Absatz 1, ein Verein darf erst dann verboten werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zu widerlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. In der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen, nämlich das Verbot, Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahmung und Einziehung erstens des Vereinsvermögens, zweite Verforderung dritter und dann auch Sachen dritter und so weiter zu verbinden. So, und das ist soweit jetzt klar. Also es gibt drei Möglichkeiten, entweder Straftaten oder Verfassung gegen die verfassungswidrige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Und dann kann das Vermögen eingezogen werden. Wer darf das tun? Das sagt Absatz 2, die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken. Das heißt also im Prinzip der Landesinnenminister. Und für diejenigen, die dann über ein Land hinausgehen, das Bundesministerium, das Innern und so weiter.
So, die bescheidet also. Und das Verbot erstreckt sich dann auf alle Organisationen, die dem Verein angegliedert sind. Auch nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. So, und dann geht es weiter unter Absatz 4. Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur. abzufassen, zu begründen und dem Verein zuzustellen, der verfügenden Teil des Bundesanzeiger und dem amtlichen Mitteilungsblatt bekannt zu machen. Ja, da stellt sich doch für mich die Frage, wieso dann Durchsuchungen? Wurde denen das denn zugestellt oder war das wie bei Kompakt so eine Nacht- und Nebelaktion? Also wenn man ein Lieferboot zustellt, dann kann man doch dagegen auch Einspruch einlegen. Und dann ist das doch eigentlich so eine Art Verwaltungsakt. Und hier kommt jetzt also...
Gleichzeitig ist eine konzertierte Aktion in mehreren Bundesländern an diversen Standorten, finde ich jetzt bemerkenswert. Ja, aber nicht nur das, sondern offensichtlich war das ja eine gefährliche Angelegenheit. Denn n-tv schreibt heute Morgen um 7.41 Uhr, die Polizei ging mit gezogener Waffe durch Moschee. Und langer Arm des Mullah-Regimes gesichert, extremistisch, Ermittler stürmen blaue Moschee in Hamburg. Unter einem Verbot stelle ich mir jetzt eigentlich so eine Verfügung vor, die dann zugestellt wird mit einem gerichtlichen Schreiben. Und dann nimmt die andere Partei Stellung. Aber dass man da mit gezogener Waffe durch die Moschee rennt, das finde ich auch interessant. Oder sehen Sie das anders? Ja, schauen wir doch einfach mal weiter hier in die offizielle Begründung in der Pressemitteilung rein. Also das Islamische Zentrum ist ein bundesweiter Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen den Strafgesetzen zuwider, ebenso wie den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Also wenn Sie den Strafgesetz zu widerlaufen, dann gibt es doch eine Strafanzeige und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und führt entsprechende Strafverfahren. Und dann heißt es, Zweck und Tätigkeit richtet sich gegen die Verfassung gemäß Ordnung. Ja, wo steht denn eigentlich, was der Zweck ist? Also nach meiner Meinung steht doch der Zweck eines Vereins in seiner Satzung und die schauen wir uns mal an. Ja, ob Sie es glauben oder nicht, leider konnte ich die Vereinssatzung nicht finden. Also es gibt ja so verschiedene Unternehmensdatenbanken, in denen man auch Vereine und solche Sachen finden kann. Es gibt ein Registerportal in Hamburg, ein Vereinsregister. Da konnte ich leider keinen Eintrag zu diesem Verein bekommen. In Hamburg, nämlich islamisches Zentrum Hamburg e.V. finden. Das heißt, ich weiß jetzt also nicht, was in deren Satzung drinsteht. Aber vielleicht kriegen wir einen indirekten Eindruck, indem wir mal schauen, wie es bei der Werbung,
und Reiseticketanbietern aussuchen. Hier sehen Sie also, hier kann man ein Ticket buchen, um die Blaue Moschee, das islamische Zentrum, eben zu besuchen. Und die hat prächtige Minarette, Kalligrafien, Kachelmosaiken, also ein kleines... Stückchen, ja, und es heißt hier, wir empfehlen ausschließlich die architektonische Imam Ali Moschee, die bereits seit 2013 an Denkmalschutz steht, von politischen, religiösen Hintergründen jeder Art distanzieren wir uns. Worum handelt es sich? Eine der ältesten islamischen Institutionen Europas ist das Islamische Zentrum Hamburg, bedeutende Institution für schiitische Muslime in Deutschland, gegründet 1953 von iranischen Kaufleuten und dann wurde der Verein gegründet. Die Grundsteinlegung anfangen 1960, fünf Jahre Bauzeit, und eben der irakischen Imam Ali Moscheen nachempfunden und beeindruckt durch türkisblaue Fassade und türkische Kuppel. So, was machen die Mitglieder? Es gibt eine große muslimische Gemeinde, etwa 140.000 Muslime gibt es in der Handelsstadt mit schiitischer Ausrichtung. Die kommen da und beschäftigen sich mit Glauben.
Sie beten, feiern, trauern, aber es ist mehr. Es ist auch das Akademiegebäude der islamischen Gemeinde, wo Studenten und Studentinnen unterrichtet werden, die während des zehnjährigen Studiums mit dem Islam auseinandersetzen, gute Bibliothek und so weiter. Die meisten jüngeren Gemeindemitglieder sind in Deutschland geboren, aufgewachsen und tief verwurzelt und so weiter. Tja, und das heißt, was machen wir noch? Das islamische Zentrum setzt auf Dialog. Mit Menschen anderer Glaubensrichtung zu gehen, ist den Mitgliedern des islamischen Zentrums äußerst wichtig. Eine Begegnungsstätte, das ist also so, wie jetzt jemand, der dort Tickets zum Besuch verkauft, das anwirkt. Das hört sich jetzt zunächst einmal nicht so extremistisch an. Schauen wir mal, was das Innenministerium dazu noch zu vermelden hat. Ja, das Innenministerium schreibt bereits am 16. November 2023 hatten Durchsuchungen 55 Objekten in sieben Bundesländern stattgefunden, bei denen umfassende Beweismittel sichergestellt worden waren. Diese wurden seither ausgewertet und haben die Verdachtsmomente so erhärtet, dass heute das Verbot des IZH und seiner Teilorganisationen erfolgt.
Das heißt, sie brauchten jetzt also sieben Monate oder acht Monate, um umfassende Beweismittel sicherzustellen. Warum jetzt diese Hauruck-Aktion? Also das verstehe ich jetzt nicht. Dann hätte man doch sagen können, okay, dann kriegen wir jetzt ihren Verbotsbrief, dann können sich dagegen wehren und Feierabend. Aber was machen sie? Also sie verbreiten einen aggressiven Antisemitismus. Nach den umfassenden Durchsuchungsmaßen im November haben wir unsere Sicherheitsbehörden das beschlagnahmende Material sorgfältig ausgewertet und so weiter. Also das haben wir schon. Also auf jeden Fall ist das für Nancy Faeser ein konsequenter Schritt gegen den islamistischen Extremismus. Und wichtig ist, wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Muslimen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihrem Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt. Ja, das ist eben das spannende Thema, weil wir ja doch eine grundgesetzliche Religionsfreiheit haben. Es ist also ein dünner Grad, auf dem Frau Faeser und das Innenministerium sich bewegen. Insofern bin ich gespannt
was dann ja die Rechtslage tatsächlich und die Beweislage tatsächlich belegen wird. So, im Moment wird ja erstmal nur behauptet, nämlich das ist ein bundestätiger Verein und seine Zweck und Tätigkeit richten nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes, das hatten wir schon. Außerdem befördern sie die Bestrebungen außerhalb des Bundesgebietes, deren Ziele bzw. Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen verachtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind und unvereinbar mit Vereinsgesetzen. Das IZH verbreitet als direkte Vertretung des iranischen Revolutionsführers die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolutionen, in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und will diese auch verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird durch das IZH und seiner Teilorganisation die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Außerdem verbreitet das IZH einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützt es in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Betätigung
Verbot belegte Terrororganisationen, Hisbollah. Hierbei geht das IZH äußerst konspirativ vor. Nach außen möchte es den Eindruck erwecken, eine tolerante und religiöse Einrichtung zu sein, ohne jegliche politische Agenda oder Anbindung. Tatsächlich belegen die Ermittlungen eindeutig, dass das IZH nicht bloß religiös agiert, vielmehr setzte es als Vertretung des iranischen obersten Revolutionsführers die politische Vorgabe zum Export der islamischen Revolution konsequent vor. und kategorisch um. Das IZH und sein Leiter sind vom obersten Revolutionsführer ausdrücklich angewiesen, sich intensiv und unerschüttlich für die Grundlagen der Revolution einzusetzen, ohne Kompromiss einzugehen. Menschenrechte und Demokratie seien nur ein Vorwand, um die Verbreitung der islamischen Revolution zu unterdrücken. Dann gibt es verschiedene militärische Aktivitäten, das militärisch-politische Dimension, die sogenannten Achse des Widerstands, insbesondere das Bündnis mit terroristischen Hisbollah und so weiter und so fort. Das heißt, wir sehen also, dass wir hier im Grunde genommen eine völlig andere Darstellung haben. Wir hatten ja gesehen, da auf dieser Verkaufsseite, für die Eintritte zur Blauen Moschee, für die Touristen,
Das liest sich da alles ganz nett. Und das Bundesinnenministerium ist aber zu ganz anderen Erkenntnissen gekommen. Leider liegen uns jetzt diese Beweise nicht vor. Andererseits standen ja schon seit längerer Zeit auch beim Hamburger Verfassungsschutz in der Liste als anerkannt extremistisch, oder wie es dort heißt. Das heißt, hier sind doch unterschiedliche Darstellungsweisen und wir als Außenstehende können das jetzt gar nicht beurteilen, was dort tatsächlich der Fall ist. Und vielleicht muss man dann hier nochmal sagen, okay, dass es aus Sicht des Innenministeriums natürlich auch eine präventive Maßnahme ist, Und das bestätigen wir auch selber. Das BMI spricht Verbote allein aufgrund einer fachlichen Gefahreneinschätzung aus. Da ist das Innenministerium beurteilt jetzt die Gefahr. Warum wird das nicht per Gerichtsurteil definiert als Beispiel? Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle. Entscheidend sind das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit. In der Vergangenheit wurden im Bereich des Islam-
mystischen Extremismus, so sunnitisch als auch schiitisch geprägte Vereinigungen verboten. Eine Auflöstung findet sich im Anlang des jährlichen Verfassungsschutzberichts. Im Zuge des Verbots der IZH werden insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen. Schätzungsweise existieren in Deutschland 150 bis 200 schiitische Gemeinden. Das war also eine Rundummaßnahme, an der beteiligt waren das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, Polizei, Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer. Ja, also eine konzertierte Aktion aller Bundesländer. zuständigen Behörden. Und wir werden jetzt also herausfinden müssen in der Zukunft, was es mit dem Verbot tatsächlich auf sich hat. Ich persönlich bin ein bisschen verblüfft von dieser, ich sage mal, Nacht- und Nebelaktion und wundere mich, dass man das so macht. Gibt es dafür irgendeinen Grund? Will man vielleicht
Da ist nochmal Aufmerksamkeit erregen, geht es um Publicity, jetzt mal so politisch, strategisch gedacht, oder will man von irgendwelchen anderen Sachen ablenken, zum Beispiel von geleakten RKI-Protokollen oder so, dass die vielleicht in den Hintergrund treten und die Bevölkerung darüber nicht mehr nachdenkt. Aber das ist rein spekulativ, darauf will ich mich jetzt überhaupt gar nicht versteifen. Das sind nur so Gedanken, die mir durch den Kopf gehen und die eigentlich nichts zu bedeuten haben. Vielleicht schreiben Sie mal Ihre Meinung rein, was Sie davon halten, ob Sie glauben, dass hier die Maßnahme rechtsstaatlich konform durchgezogen wurde oder ob Sie es vielleicht für eine überzogene Maßnahme halten, so wie ich in meinem Thumbnail-Titel ja auch ein bisschen provokativ das angerissen habe. Bis zum nächsten Mal, die Weltklarheit. Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „bundesweite Razzia mit gezogenen Polizeiwaffen | Faesers Aufstieg zur Königin der Vereinsverbote“, Die Welt Klar Sehen, 24.07.2024.
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Uwe Loose analysiert das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verhängte Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und die bundesweite Razzia mit gezogenen Waffen. Er prüft die Rechtsgrundlage nach dem Vereinsgesetz und hinterfragt die fehlende Beweisvorlage sowie das Vorgehen als Verwaltungsakt.
