unerwartetes „Pech“ für AfD in Sachsen02.09.2024
Abschrift
Abschrift des Videos vom 02.09.202410 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen, die gestern erfeuchten, waren ja sozusagen eine Art Krimi. Aber der Krimi ist noch nicht zu Ende. Wie ich in dem fast zehnstündigen Livestream mit Elijah Tee, wir haben ja alles kommentiert dort, unter anderem auch in Frage stellte, sind die vorläufigen Berechnungen wirklich auch die endgültigen? Auch schon am späten Abend um 21.00 Uhr, 22.00 Uhr, es ist ja noch nicht alles ausgezählt. Wie beim Fußball heißt es auch in der Nachspielzeit, können ja noch Tore erzielt werden und hier scheint es auch so zu sein, denn der Landeswahlleiter in Sachsen hat nachträglich sein Auszählergebnis korrigiert und das finde ich doch ganz erstaunlich. Willkommen auf meinem Kanal, die Weltklar sehen ja und wir schauen mal an, was denn eigentlich hier das Thema ist. Nämlich heute um 11.09 Uhr hat also die Welt getitelt, Ergebnis in Sachsen wird korrigiert, CDU und AfD verlieren je einen Sitz. Dazu gibt es ein schönes Video und das schauen wir uns einfach mal kurz an.
Und Sie sehen es, uns hat eine Eilmeldung erreicht. Wir haben das vorhin schon mal angesprochen. Also der Wahlleiter, der hat nun in Sachsen das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl korrigiert. Aufgrund eines Softwarefehlers ist da eine falsche Sitzverteilung veröffentlicht worden. Wie bitte eine Softwarefehler? Der gute Mann muss wie oft seinen Job ausüben? Einmal alle fünf Jahre? Hatte jetzt also fünf Jahre Zeit, sich vorzubereiten und war nicht dazu in der Lage, seine Software so zu konfigurieren, dass sie fehlerfrei arbeitet? Sind wir jetzt ein Hochtechnologieland oder sind wir eine Bananenrepublik? Das ist jetzt so die Frage, die ich mir stelle. Das teilte die Landeswahlleitung nun also mit. Durch diese Neuberechnung verliert die AfD dann ihre Sperrminorität im Landtag, verliert nämlich dann einen Sitz. SPD und Grüne, die bekommen hingegen einen dazu. Ja, das nenne ich jetzt mal wirklich Pech.
Nicht, dass es irgendwie wichtig wäre, dass die AfD darum gekämpft hat, die Sperrminorität zu halten. Offensichtlich hatte sie das ja nach den ersten Buchrechnungen auch oder nach den Also diese eine Stimme. Wieso gibt es so kleine, unwichtige Stimmen? Wer geht jetzt verloren? Und das bedeutet, dass die AfD also bestimmte Zweidrittelschlüsse eben nicht mehr anfechten kann. Sie kann auch keine besonderen Aufgaben in Anregung bringen, wie zum Beispiel Untersuchungsausschüsse zur Corona-Pandemie. Politik oder anderen wichtigen Dingen. Und das finde ich schon ganz interessant. Es hat für mich so ein bisschen was von Geschmäcker. Also wenn es jetzt gewesen wäre, dass wir sowieso schon drin gewesen wären und wir hätten eben statt der Und statt 43 Sitzen eben nur 42 oder 41 gehabt. Aber nein, sie hatten 41, also ein bisschen mehr als ein Drittel oder 40. Und jetzt auf einmal ist es einer zu wenig. Also dieser eine kleine, der macht den Unterschied. Ja, und das hat für mich doch ein Geschmack gelernt.
Und wir schauen mal darauf, was das eigentlich auch für die Bundespolitik heißt. Denn die CDU, ich meine immerhin in Sachsen auf Platz 1, gerade so gerettet vor der AfD. In Thüringen sieht das schon wieder ein bisschen anders aus. Aber was heißt das eigentlich für die Frage der Kanzlerkandidatur? Denn in der CDU hatte man ja immer verwiesen, ja, ja, nach den Landtagswahlen, nach den Landtagswahlen entscheiden wir das. Aber geht Friedrich Merz nun also wirklich gestärkt in die Entscheidung dieser Frage? Das ist doch überhaupt gar nicht maßgeblich. Ob Herr Merz gestärkt in die Kanzlerkandidatur Frage geht. Die Frage ist, wie kann es sein, dass bei einem Kopf-an-Kopf-Rennen von zwei harten, heißen Konkurrenten, der eine quasi im Haaresbreite verliert. Und das, obwohl darauf vorher überhaupt gar nichts hinwies. Und das aufgrund eines Softwarefehlers. Also die gute Dame hier bei der Welt, da hat ihre Redaktion haben sie jetzt aber ein bisschen auf die falsche Spur gesetzt, finde ich jedenfalls. Ja, doch, die Welt hat auch noch einen redaktionellen Teil zusätzlich zu den kleinen Filmchen gemacht. Schauen wir uns mal kurz an, was sie dort schreiben. Der wesentliche Aspekt ist eben genau diese Passage hier. Der Landeswahlleiter hat das vorläufige Ergebnis
der Landtagswahl korrigiert. Demnach sei wegen eines Softwarefehlers eine falsche Sitzzuteilung veröffentlicht worden, hieß es in der Pressemitteilung am Montag. Die Grünen und die SPD bekommen je einen Sitz mehr, die CDU dann einen Sitz weniger. Nur im Sächsischen Landtag gibt es 120 Sitze, die CDU erhält nach dem korrigierten Ergebnis 41 Sitze, die AfD 40, das BSW so und so und so und so und so und so. Entscheidend ist dann jetzt die Sitzverteilung. Da sehen wir jetzt hier, da können wir natürlich jetzt draufklicken. Das bringt uns aber keine besonders neue Information. Und die Frage ist also, wie konnte es dazu eigentlich kommen? Und dann heißt es, zuerst hatten Experten der Website Wahlrecht.de auf Unstimmigkeiten hingewiesen. Die Landeswahlleitung überprüfte dann das Ergebnis. Das Ergebnis ist, dass die AfD bestimmte Vorhaben nicht blockieren kann, nämlich mit einem Sitz weniger, also weniger als die benötigten 41, hat die AfD keine Sperrminorität mehr. Wer über mehr als ein Drittel der Parlamentssitze verfügen würde, kann bestimmte Entscheidungen blockieren, für die eine Zweidrittelmehrheit besteht.
nötig ist. Sachsen, wie auch in anderen Bundesländern, sind das also die Besetzung von Verfassungsrechtern und die Spitzen der Landungsrechnungshöfe. Dann geht es um bestimmte Kosten, könnten dann also ohne AfD-Zustimmung nicht nachbesetzt werden. Zudem könnte sich der Landtag nicht selbst auflösen. Nach Einschätzung von Wahlrecht.de passten die Sitzzahlen des Landeswahlleiters aus der Nacht nicht zu den angegebenen Stimmzahlen. Demnach sei ein veraltetes mathematisches Verfahren zur Verteilung der Sitze zum Zuge gekommen. 2018 galt noch das sogenannte D’Hondt-Verfahren. 2023 wurde es im Freistaat vom Sainte-Laguë-Verfahren abgelöst. Das kann ja wohl nur eine Comedy-Nachricht sein. Also da ist der Mann, der muss einmal in fünf Jahren arbeiten. Und dann weiß er nicht, dass die Grundlage seiner Arbeit sich grundlegend geändert hat. Nämlich, dass man statt des derotischen Verfahrens jetzt das Verfahren aus Sainte-Laguë zu rechnen hat.
Wieso weiß der das nicht? Ist der da alleine? Kann der nicht lesen? Hat der keinen Vorgesetzten? Hat der keine Mitarbeiter? Konnte das niemand wissen? Das war doch sicherlich kein Softwarefehler, sondern das ist doch ein menschlicher Versagensfehler, würde ich mal so meinen. Das ist sozusagen nicht für die AfD oder wie? Die Verfahren sind natürlich nicht so unterschiedlich, denn beide Verfahren kommen zu leicht anderen Ergebnissen. Laut Wahlrechtsexperten führt die literarische Berechnungsmethode eher zu Vorteilen für die stärksten Parteien. Die Sitzverteidigung der Sainte-Laguë verhält sich dagegen neutral zur Stärke der Parteien. Und dann eben bei der Bundestagswahl wird schon seit 2009 das neue Verfahren gewählt. Gut, das sei mal dahingestellt, welches Verfahren jetzt das bessere ist. Aber es gibt eben das eine, was gesetzmäßig ist und das andere, was eben veraltet ist. Und hier ist es doch nun gerade dieses Pech, dass ein Schwellenwert durch den
ein Softwarefehler unterschritten wurde. Und das hat man erst gemerkt, weil Wahlrecht.de darauf hingewiesen hat, wer sind die überhaupt? Ja, schauen wir mal auf deren Webseite wahlrecht.de und da heißt es Wahlen, Wahlrechte und Wahlsysteme, Landtagswahlen, Landtagswahlen, Landtagswahlen, Landtagswahlen, aktuelle Nachrichten, Daten, Fakten, Wahlrecht, Dicker, Wahlsysteme in der Theorie, in der Praxis, Spezial und sonstiges. Gucken wir mal, wer denn eigentlich hier für verantwortlich ist und was im Impressum steht. Und da heißt es, Wahlrecht.de ist ein unabhängiger und überparteilicher Informationsdienst rund um das Thema Wahlen, Wahlrecht, Wahlverfahren und Wahlumfragen. Besteht seit Januar 1999. Eine folgende Seite hatte schon 1997 das Licht. Der Internetwelt erblickt, in all den Jahren wurde Wahlrecht D von uns in unserer Freizeit gepflegt, heißt also, es ist eine Privatinitiative. Dies bitten wir zu berüchtigen und so weiter. Ein erheblicher Teil stammt aus den ersten Jahren und so weiter. Wenn Sie eigene Seiten hören, gesetzliche Anbieterangabe aus Bremen.
So, und dann haben wir hier einen Herrn Matthias Kantor, einen Dr. Martin Fehndrich und einen Herrn Wilko Zicht. Und wir wollen jetzt nicht nach den Personen genau suchen, das ist vielleicht jetzt nicht so interessant, deren Biografie zu checken, aber interessant finde ich, dass hier also ein Ja, privater Verein, der stellt fest, dass dort irgendwas nicht stimmen kann. Nur aber die ganzen teuren Redaktionen und unsere Mainstream-Medien, die den ganzen Abend Live-Sendungen gemacht haben und berichtet haben, die haben das nicht festgestellt. Der Wahlleiter selbst hat das auch nicht festgestellt. Ja, es ist also wirklich eine Glanzleitung in einer historisch doch markanten, vielleicht wichtigen Landtagswahl, dass Private den Öffentlichen ja doch deutlich voraus sind, zumindest in den Streamlern. Ob das jetzt alles Zufall ist, menschliches Verlagen, Täterversagen, Absicht, wer weiß.
Schreiben Sie einfach mal Ihre Meinung unten in die Kommentare, ob Sie eine Vorstellung haben oder zumindest eine Meinung, worum es hier wirklich geht. Vielen Dank, bis zum nächsten Mal. Die Welt klar sehen.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „unerwartetes „Pech“ für AfD in Sachsen“, Die Welt Klar Sehen, 02.09.2024.
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Uwe Loose seziert die nachträgliche Korrektur des vorläufigen Ergebnisses der Landtagswahl in Sachsen 2024, durch die die AfD ihre Sperrminorität verliert. Er hinterfragt die offizielle Erklärung eines Softwarefehlers und stellt die Rolle der Mainstream-Medien dem privaten Hinweisgeber Wahlrecht.de gegenüber.
