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Was genau hat Richter Dettmar beschlossen? | Analyse09.08.2025

CORONA-STORY

Abschrift

Abschrift des Videos vom 09.08.202573 Abschnitte

Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.

Hallo liebe Zuschauer, willkommen zu der Besprechung der Analyse des Beschlusses des Amtsgericht Weimar. Ich werde jetzt aber alles das, was ich schon in der Kurzfassung erwähnt habe, nämlich worum es geht, um was... Die Essenz des Beschlusses ist, das werde ich jetzt hier nicht wiederholen, das schauen Sie sich bitte dort selber nochmal an. Es sind nur ein paar Minuten, das ist ganz kurz. Aber jetzt wollen wir uns eigentlich mit etwas anderem beschäftigen, nämlich mit dem, was die Mutter vorgetragen hat, um was das Gericht gemacht hat und wie es seinen Beschluss begründet. Bis gleich. klar sehen, clever denken, frei handeln. Bevor wir mit der detaillierteren Besprechung der Einlassung der Mutter und der Begründung des Beschlusses durch das Gericht weitermachen, kurz noch zur Einleitung, die das Gericht voranstellt. Danach hat nämlich die Mutter am 13.03. beim Amtsgericht ein Kinderschutzverfahren im MES-Paragraf eingeführt.

1666 eingeleitet. Und worum genau geht es dabei? Nämlich wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet. Das trifft jetzt hier nicht zu. Und, das ist die zweite Voraussetzung, die Eltern sind nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden. Dann hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Das heißt, das Gericht muss tätig werden. So, im Rahmen dessen kann es auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen. Ja, und hier wird noch eben geschildert, dass die Frau zwei Kinder hat, 14 und 8 Jahre alt, 8. Klasse und 3. Klasse. Und die Mutter argumentiert, dass die Kinder Gesichtsmasken tragen müssten, Abstand halten müssten. Und das würde physisch, psychisch und pädagogisch würden ihre Kinder geschädigt werden, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder für Dritte gegenübersteht.

Ferner würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetzverfassung und internationalen Konventionen verletzt. Die Schulleitung und Lehrer sollen angewiesen werden, die entsprechenden Anordnungen aufzuheben. So, und falls sie sich weigern, weil sie erklären, das beruhige alles auf Rechtsverordnung, so gelte das nicht, da diese Rechtsverordnung verfassungswidrig sei. Sofern er möge das Gericht Maßnahmen ergreifen, die eine zukünftige Beachtung der Rechtslage sicherstellen und es soll einen Verfahrensteil abtrennen, und dieses dem Bundesverfassungsgericht mit der Maßgabe vorlegen, die Nichtigkeit des Infektionsschutzgesetzes feststellen zu lassen, da das sonst als Ermächtigungsgrundlage zukünftig neue Gefährdungen von Kindern verursachen könnte. So, man möchte diesen Verfahrensteil eben verbinden mit der Verfassungsbeschwerde eines Richters, Dr. Schleiter vom 31.12.20. So, daraufhin hat das Gericht zwei Sachen gemacht, nämlich einmal ein einstweiliges Anordnungsverfahren und gleichzeitig dazu ein Hauptsacherverfahren und drittens noch den Kindern eine Rechtsanwältin als Verfahrensbeistand

So, dann geht es um die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des Freistaates Thüringen zum Maskenzwang. Damit werden wir uns jetzt aber nicht beschäftigen, sondern jetzt gehen wir dazu über, was denn die Mutter beschildert, wie die konkrete Situation ihrer Kinder ist. Die Mutter unterteilt ihre Argumentation in zwei Abschnitte. Einmal erklärt sie, wie es dem älteren Sohn ergeht und einmal wie es dem jüngeren Sohn ergeht. Der Ältere müsse also, bis er an seinem Platz in der Schule ist, in der Klasse eine Maske tragen und dann dürfe er sie meist absetzen. Auf dem Schulhof müssen auch Masken getragen werden, wenn der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Außerdem würden sie fortwährend aufgefordert, den ganzen Tag auch im Unterricht eine qualifizierte Maske zu tragen, obwohl sie noch keine 15 Jahre alt seien. So, er hat Probleme mit dem Maskentragen, er geht nicht mehr gerne zur Schule, hat starke Kopfschmerzen, ihm sei oft übel, wenn er die Maske trage, hätte leichte Infekte, die nehmen in der Anzahl zu und zögen sich länger hin als sonst.

Ihm sei zwei bis drei Mal in der Woche sehr stark übel. Er hätte Kopfschmerzen nach der Schule so stark, dass er sich fast übergeben müsse vor Schmerzen. Dann hat er sich einen Maskenattest besorgt und das der Lehrerin vorgelegt. Die hat das aber nicht akzeptiert. Ganz im Gegenteil, sei er von seiner Lehrerin diskriminiert und beleidigt worden. Er habe sich in die hintere Ecke des Unterrechtsraumes setzen müssen und sei nicht mehr mit Namen angeredet worden, sondern nur noch mit Du ohne Maske. Da bin ich jetzt ein bisschen verwundert. Also ich glaube, mit 14 Jahren hat man Anspruch darauf, mit Sie angeredet zu werden und zumindest mit einem Vornamen, aber sicherlich nicht mit Du ohne Maske. Dann hat dann der Schulleiter die Eltern angerufen und hat ihnen mitgeteilt, dass er das Attest zwar zur Kenntnis genommen hätte, die Schule ihn aber nicht von der Maskenpflicht befreie, denn das obliege dem Schulleiter. Acht.

Ein Mediziner trifft aus medizinischen Gründen eine Diagnose und erteilt die Verordnung, eine Maske nicht zu tragen. Und jetzt kommt also ein Nicht-Mediziner, in dem Fall ein Schulleiter, und kann sich über dieses medizinische Urteil hinwegsetzen. Ist ja interessant. Also muss ich schon sagen, sehr mutig von dem Schulleiter. Ja, der jüngere Sohn. Genau dasselbe, bis er auf seinem Platz ist, muss er eine Stoffmaske oder einen Schlauchsaal tragen. Beim Mittagessen muss er, solange er noch nicht am Tisch sitzt, auch eine Maske tragen. Er hat aber nur 15 Zeit zum Essen. Ein Essen in Ruhe sei ihm nicht gestattet. In den Horträumen sollten die Kinder auch Maske tragen. Daher gehe die Hortnerin nicht viel raus. Da, wo man nicht Masken tragen muss, ist der Unterricht. Das sind die Maskenpausen. Dann hat er offensichtlich Probleme mit dem Maskentragen, geht nicht mehr gerne in die Schule, hat auch vermehrt Kopfschmerzen, teilweise mit Übelkeit, oft Bauchschmerzen, starke Kopfschmerzen und Übelkeit, ein bis zwei Mal pro Woche, Bauchschmerzen vier Mal im Monat, auch mit Erbrechen, weine im Schlaf, schlafe sehr unruhig.

Und in der Schule traue er sich nicht zu sagen, wenn es ihm schlecht gehe. Ja, nachdem wie es seinem großen Bruder ergangen ist, glaube ich, ist das nachvollziehbar, dass er sich da nicht traut. Mit der Schulleitung sei nicht über die Probleme gesprochen werden, weil die Eltern Angst vor Repressalien ihrem Kind gegenüber hätten und hätten es schützen wollen. Ja, glaube ich, ist nachvollziehbar. So, was wird nun für beide Söhne gefordert oder behauptet? Eine Gefährdungsbeurteilung, sprich ob diese Maßnahmen überhaupt nötig sind, Erfolge nicht. Die Lehrer achteten nicht auf eine korrekte Handhabung der Maske oder ob beim Wechseln die Durchfeuchtung nötig ist, sprich wegen der Durchfeuchtung das Wechseln nötig ist. Die Lehrer erklärten zudem gar nichts zum Maskentragen. Naja, eigentlich sind doch Lehrer dafür da, den Kindern die Welt zu erklären. Warum nicht auch, wie man Masken trägt?

Dann kommt die Mutter zu den rechtlichen Ausführungen, was sie meint, was ihr alles für Rechte zustehen und ihren Kindern und welche verletzt sind, nämlich Grundgesetz Artikel 1, 2 und 6, die UN-Konvention über die Rechte des Kindes Artikel 3, 16, 19, 28, 29 und 37. Dann gibt es ein Übereinkommen gegen Folter, da seien Artikel 1, 2, 4 und 5 verletzt. Behandelt oder verletzt, da geht es um grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Ja, also ich hätte jetzt erstmal nicht erwartet, dass Masken tragen und Abstand halten eine Folter sein kann. Naja, andererseits, wenn Kinder in der Ecke sitzen müssen, nicht mehr mit Namen angeredet werden und nur noch du ohne Maske. Kann schon sein, dass man das als erniedrigende Behandlung beurteilen möchte. Dann wird auch die Europäische Menschenrechtskonvention Artikel 8 verletzt und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das heißt, hier fährt die Mutter also ganz ordentlich auf und erklärt,

dass ein Eingriff in die Rechte des Kindes aus Grundgesetz und internationalen Konventionen könne unabhängig von wem der Eingriff ausgehe, in dem Fall von der Schule bzw. dem Freistaat Thüringen, nicht anders bewertet werden als eine objektive Gefährdung des Kindeswohls im Sinne der dafür zuständigen Paragraphen Das ist doch mal eine Aussage. Und wann ist nun dieses Kindeswohl gefährdet und wie ist damit umzugehen? Gemäß § 157 des zuständigen Gesetzes ist bei solchen Gefährdungsgefahren soll das Gericht mit den Eltern erörtern, wie man der Gefährdung begegnen kann und welche Folge es hat, wenn die Eltern die notwendigen Hilfen nicht annehmen. Also hier geht es eher um Kindeswohl bei der Betreuung zu Hause, nach dem Motto, dass die Kinder nicht richtig von den Eltern versorgt und sonst nicht was werden. So, das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Eltern anzuordnen, erörtert das dann alles notfalls auch mit unter Abwesenheit der anderen Partei.

und hat unverzüglich zu prüfen, ob eine einstweilige Anordnung zu erlassen ist. So, es wird weiter argumentiert mit obergerichtlichen Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht von 2014 und Bundesgerichtshof von 2011, nach denen Grundsätze entwickelt worden seien, dass ein Eingriff in Grundrechte nur zulässig sei, wenn vor einer Einschränkung dieser Grundrechte des Kindes unabhängig von den abzuwendenden Gefahren für das Kind eine konkrete Erwägung mit den möglichen Gefährdungen des Kindes Das Thema hatte auch schon der Richter in Weimar im Januar erwähnt und auch ausführlich dargelegt. Für die, die es interessiert, bitte in das alte Video von Januar reinschauen. Also es müssen die möglichen Gefährdungen konkret abgewegt werden und die durch die zu Abwehr konkret erfolgten Anordnungen ausführenden Maßnahmen könnten ja auch Gefahren drohen. Das heißt, es muss also nicht allgemein gesprochen werden, sondern wirklich konkret.

Ja, und dann hat das Gericht eben geschildert unter Römisch 5, wie es dann weiter vorgegangen ist. Die Schulleitungen wurden aufgefordert, zu allen aufgeworfenen Fragen und darüber hinaus auch zu den nachfolgend aufgeführten Fragen eingehend Stellung zu nehmen. Und sie möchten zu allen Fragen für alle tatsächlichen Behauptungen, also die jetzt die Schulbehörde im Namen des Ja, ich denke, das ist doch ganz legitim. Denn wer etwas behauptet in der Wissenschaft, der muss ja auch den Beweis erbringen. Sonst könnte man ja behaupten, was man will. Das wäre ja völlig unwissenschaftlich. Ja, ist natürlich die Frage, was stellt denn das Gericht für Fragen? Es hat einen Katalog von insgesamt 18 Fragen, wie es in sich haben. Nämlich Frage 1, welche Ziele verfolgt der Freistaat mit den Maßnahmen genau? Zweitens, ist der Nutzen auf die Ausbreitung des Virus nachgewiesen? Drittens, wurden die physischen Auswirkungen für Kinder geprüft?

4. Wurden die psychischen Auswirkungen von Kindern geprüft? 5. Wurde die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen geprüft? 6. Wie wird das Infektionsgeschehen ermittelt? 7. PCR-Tests. Welche Hersteller werden verwendet? Was ist mit den Laboren? Sind sie akkreditiert von wem und wie und warum? Was ist mit den Testkontrollen? Wie funktionieren die? Wie viele Genabschnitte werden untersucht? Und, was ja natürlich wichtig ist, ist der Test in der Lage, überhaupt ein vermehrungs- und weitergabefähiges Virus nachzuweisen? Wo denn? Das Gericht meint wohl, wenn ein Test so einen Nachweis nicht erbringen könnte, dann könnte man ja auf den Test auch verzichten. Welche Sensitivität und Spezifität hat der Test? Ich glaube gelesen zu haben, dass es zwar heißt, der PCR-Test, dass dabei 70 verschiedene Hersteller sind und die alle damit unterschiedlich umgehen. Das heißt, unter dem Begriff PCR-Test gibt es wohl quasi jede Menge Tests.

die alle ein bisschen anders konzipiert sind. Was genau wird unter Inzidenz verstanden? Wir hören ja die 7-Tage-Inzidenz, kleiner, größer 100 oder was auch immer. Was meinen Sie denn damit? Und wird, soweit das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund übereinstimmt, eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung gemacht, sowie Differenzialdiagnostik? Ja, es zielt hier darauf ab, dass es also Leute gibt, die haben einen positiven Test, aber keine Symptome. So, und wie ist dann damit zu verfahren? Und hier wird gefragt, wird denn da jetzt nochmal getestet, nochmal auf Symptome untersucht und dann eine entsprechende Diagnose gestellt oder wie läuft das Verfahren? 13. Wie wird sichergestellt, dass mehrfach getestete Personen nicht jedes Mal als neuer Fall gezählt werden? Der Ausschluss von Mehrfachzählung würde ja für die Statistik nicht so gut sein. Wenn man jetzt zum Beispiel nur 10% doppelt zählen würde, dann hätte man auf einmal ein um 10% verfälschtes, erhöhtes Ergebnis.

Und hat man jeden zweiten, den man doppelt zählt, ein um 50 Prozent zu hohes Ergebnis. Also das ist schon aus statistischen Gründen sehr wichtig, dass man das ausschließen kann. Vierzehntens, wie wirkt sich die zusätzliche Einführung von Schnelltests auf die Ermittlung des Infektionsgeschehens aus? Ja, das ist eine Frage, die habe ich mir auch schon immer gestellt. Wenn doch früher man eben den PCR-Test brauchte, um sich einigermaßen sicher zu sein und jetzt auf einmal heißt es, wir sollen alle Schnelltest machen, am besten noch zu Hause, bevor wir aus dem Haus gehen. Wie kann das sein? Es kann doch nicht der Schnelltest so aussagefähig sein wie der eigentliche Test. Und wonach wird denn jetzt eigentlich die Infektionszahlen ermittelt? Nach der Anzahl der positiven Schnelltests oder nach der Anzahl der PCR-Tests? Und man möchte doch bitte mal darstellen, ob die, die positiv getestet sind und keine Symptome hat, wie viel es davon überhaupt gibt und das bitte wissenschaftlich belegen und genau dasselbe für die anderen, die auch positiv getestet sind.

Und wie hoch ist denn überhaupt die Infektiosität von positiv getesteten Mit-Symptomen? Und noch eine ganz interessante Frage, wird bei Testung nach anderen Viren gesucht und getestet? Ja, warum sollte man das denn tun? Das ist meine Laienmeinung. Es könnten ja vielleicht auch andere Viren oder Bakterien zu ähnlichen Symptomen führen. Nur wenn man nach denen nicht sucht, dann wird man sie natürlich auch nicht finden. Dann hat das Gericht am 25.03., also ziemlich genau 12 Tage oder 13 Tage nach dem Antrag der Antragstellerin, im Hauptverfahren eine Beweiserhebung angeordnet, nämlich die Einholung schriftlicher Sachverständigengutachten. Und hat an diese Fragen gerichtet. Nämlich insgesamt sieben Stück. Nämlich können Gesichtsmasken das Infektionsrisiko nennenswert senken? Die Frage soll beantwortet werden, ob es einen Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen gibt.

Und in verschiedenen Symptomzuständen, asymptomatisch, präsymptomatisch, symptomatisch. Zweitens, welche Schäden physischer, psychischer und pädagogischer Art können durch Masken bei Kindern entstehen? Und drittens, besteht überhaupt ein Infektionsrisiko, das abgesenkt werden könnte? Das ist natürlich eine provokante Frage, denn die Frage beinhaltet ja als mögliche theoretische Antwort, es gibt gar kein Infektionsrisiko. Ja, das möchten wir natürlich auch gerne wissen. Viertens, kann durch die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko insbesondere bei Kindern abgesenkt werden? Fünftens, bieten Kinder möglicherweise sogar eine Schutzfunktion vor der Verbreitung? Ja, diese Frage ist sicherlich ganz interessant, denn wir haben ja immer wieder gehört, dass Kinder nicht so schnell infiziert werden können und an irgendetwas muss das ja liegen.

Und jetzt könnte es ja sein, dass die diesen Schutz, den sie selber haben, vielleicht auf die Erwachsenen übertragen. Und wenn es den gäbe, dann würden ja gerade diejenigen, die am meisten mit Kindern zu tun haben, also Kindergärtner und Lehrer, die würden ja am sichersten sein. Welche methodisches Niveau und welche Mängel weisen Studien an Schulen auf? Ja, auch eine gute Frage, denn viele Studien mögen ja vorhanden sein, aber wir wissen ja, dass je nach Alter und Geschlecht manchmal Medizin ganz anders aussieht. Es gibt extra Medizin für alte Leute, Gerontologie. Mittlerweile gibt es viele Behandlungsmethoden, die bei Frauen anders gemacht werden als bei Männern. Warum also dann nicht auch Besonderheiten bei Kindern? Denn hätte man jetzt solche Studien nicht, dann wäre ja die Frage, ob die, die zum Beispiel mit Erwachsenen gemacht werden, so ohne weiteres auf Kinder übertragen werden können.

Ja, und als siebtes dann die Frage, welche Aussagekraft zur Erkenntnisfähigkeit einer Infektion liefern der PCR-Test und die derzeit verwendeten Schnelltests? Ja, das würden wir natürlich alle mal ganz gerne wissen. Das heißt, hier hat doch das Gericht, meine ich, eigentlich Fragen gestellt, die uns alle auch auf dem Herzen liegen. Vielleicht nicht alle medizinischen Detailfragen, aber so grundsätzliche Fragen schon. Also sowohl mit den 18 Fragen, die es an die Schulleitung stellt, als auch die sechs Klärungsfragen an die Sachverständigen. Ja, wollen wir mal gucken, was daraus wird, denn jetzt folgen hier in dem Beschluss eben die drei Gutachten im vollen Text. Die werde ich aber hier jetzt nicht behandeln, sondern da mache ich eigene Videos zu für diejenigen, die dann in die medizinische Beweisführung der drei Sachverständigen einsteigen wollen, um dann zu gucken, ob man das plausibel findet.

Ich möchte jetzt direkt gehen zu den Ergebnissen, zu denen das Gericht gekommen ist. Bevor wir aber zu dem Gericht kommen, kurz noch in dem Gesamtverfahren, also so wie das Gericht seinen Beschluss aufgebaut hat, bei Römisch 6 weiter, die Stellungsnahme des Verfahrensbeistands. Da hat also die eingesetzte Rechtsanwältin auch sehr schnell innerhalb von 14 Tagen oder drei Wochen fast 170 Seiten umfangreich zu allen tatsächlichen und rechtlichen Fragen eingehend Stellung genommen. Auf 170 Seiten kann ich mir gut vorstellen. Darauf wird wegen der weiten Einzelheiten verwiesen. Dann hat unter Römisch 7 das Gericht die andere Partei, das sind der Freistaat Thüringen und die Schulen, eine Frist gesetzt. Sie möchten eben auch eine Stellungnahme machen. Das ist aber innerhalb der einstweiligen Frist nicht erfolgt. Und ich glaube, ich kann das verstehen. Also wäre ich die Schulen und der Freistaat Thüringen verpflichtet,

Deswegen würde ich mich da glaube ich auch nicht so beeilen wollen, weil 170 Seiten nur vom Verfahrensbeistand, das ist ja schon ganz ordentlich zu bearbeiten, drei Gutachten, dazu soll man jetzt innerhalb von ein, zwei, drei Tagen Stellung nehmen. Ich glaube, das wäre unrealistisch anzunehmen, dass das irgendjemand kann und dass das irgendjemand will. Ja, kommen wir jetzt also zu den Entscheidungsgründen des Gerichtes, das zunächst einmal eben anführt, wie die rechtliche Ausgangslage ist. Nämlich hat unter Römisch 1, also Ziffer B Römisch 1 geprüft, ob die Anregung der Mutter, die Kindeswohlgefährdung zu prüfen, überhaupt zulässig sei. Das führt das Gericht jetzt in verschiedenen Bereichen. Ja, Argumenten aus und stellt das eben als gegeben fest. Und dann ist natürlich die Frage nicht nur zulässig, sondern war es auch begründet. Und das Gericht bejaht diese Gefährdung, wenn eben gemäß § 1666 eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Und die liegt hier vor, weil eben das Gericht sich der Argumentation der Mutter anschließt oder diese für plausibel hält, weil dadurch, dass die Kinder jetzt den Verordnungspflichten, nämlich Masken zu tragen, Abstände zu halten, dadurch werden zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Und die landesrechtlichen Vorschriften, auf die sich die Rechtsverletzer beziehen, das heißt die Schulleitungen und Lehrkräfte, die dürfen sich also nicht auf die Corona-Verordnung beziehen, da diese verfassungswidrig und damit nichtig sind. Ferner ist also der Antrag auch der Ein Teil des Hauptverfahrens abzutrennen sei, um die Verfassungswidrigkeit des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht oder einem Landesverfassungsgericht klären zu lassen. Dementsprechend soll das auch antragsgemäß erfolgen, das heißt verbunden werden mit der Verfassungsklage, die vorhin erwähnt wurde.

Warum sind die landesrechtlichen Vorschriften verfassungswidrig? Weil sie auch gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes verstoßen und auch gegen Paragraf 1 Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, weil nicht beweist basierte Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten grundsätzlich legitimen Zweck zu erreichen, das heißt die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus abzusenken. Das heißt, wenn also Maßnahmen getroffen werden, für die keine Beweise, dass sie geeignet sind etc., Dann sind sie auch nicht gesetzlich zulässig. Aber das steht ja noch offen, ob das so ist. In jedem Fall sind die Maßnahmen aber Unverhältnis im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen und Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber.

Im Folgenden führt jetzt das Gericht seine Würdigung der drei Gutachten durch. Das heißt, wie die drei beauftragten Sachverständigen nach Meinung des Gerichtes ihre Gutachten gemacht haben. Also nicht wie, sondern das Gericht würdigt die Inhalte und zieht sich das raus, was es für plausibel hält oder für sachgerecht und was die Grundlage seines Bescheids ist. So, zunächst einmal geht es hier um den fehlenden Nutzen des Maskentragens. Da hat die zuständige Sachverständige Ines Kappstein, eine Professorin, eben ausführlich kundgetan, dass eine Effektivität von Masken für gesunde Personen in der Öffentlichkeit nicht durch wissenschaftliche Evidenz belegt ist. Sprich, das ist nicht bewiesen, dass sie überhaupt schützen. Ganz im Gegenteil, sie argumentiert, die internationalen Gesundheitsbehörden sprechen sich zwar für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus, sagen aber auch, dass es dafür keine Belege aus wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. Vielmehr sprechen alle gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse dafür nicht.

dass Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Oh, wenn das jetzt also der Fall wäre, dann würde das ja bedeuten, dass wir gar keine Masken bräuchten. Dann geht es noch darum, dass jetzt wo es um die dritte Welle geht, bleibt wie von der Gutachterin detailliert erläutert, der entscheidende epidemiologische Umstand unberücksichtigt, dass die Infektionswerte bereits vor der Einführung der Maskenpflicht in Jena am 6. April, drei Wochen später im ganzen Bundesgebiet, deutlich zurückgingen und es bereits Ende März 2020 kein relevantes Infektionsgeschehen in Jena mehr gab. Also Masken bringen nichts, sagt diese Sachverständige. Außerdem sei die Maskeneinführung viel zu spät erfolgt. Und außerdem, jetzt kommt das nächste Argument, Masken können zu einem Kontaminationsrisiko werden, wenn sie angefasst werden. Sie werden aber von der Bevölkerung zum einen nicht richtig getragen.

und zu dem anderen sehr häufig mit den Händen berührt. Ja, das kennen wir doch alle. Also ich weiß nicht, ob es irgendjemanden in Deutschland gibt, der jemals eine Maske richtig getragen hat, insofern er nicht aus dem medizinischen Bereich stammt. So, dadurch, dass man aber die Masken anfasst, wird das Infektionsrisiko nicht nur nicht gesenkt, sondern noch gesteigert. Die Gutachterin legt dies ebenso eingehend dar wie den Umstand, warum es wirklichkeitsfremd ist, den angemessenen Umgang mit der Bevölkerung von Masken zu erreichen. Also wenn das so wäre, dass kein Mensch dazu in der Lage ist, eine Maske richtig zu tragen und dadurch das Infektionsrisiko erhöht wird, dann würde das doch im Umkehrschluss bedeuten, dass man auf keinen Fall Masken tragen darf. Also erstens nützen sie nichts und zweitens sollen sie auch noch schädlich sein. Ja, der nächste Punkt ist die Aerosole. Die Übertragung durch Aerosole, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen. Also warum das so ist, das werde ich dann in einem separaten Video nicht ist, sondern warum die Sachverständige das meint, dass das so ist, das werde ich in einem separaten Video mit der Analyse der Gutachten untersuchen.

So nehmen wir das jetzt aber erstmal so hin. Sie sagt jedenfalls unplausibel und unbewiesen. So, die Aerosol-Theorie ist ganz im Gegenteil für das Zusammenleben äußerst schädlich und führt dazu, dass sich Menschen in keinem Innenraum mehr sicher fühlen und manche fürchten sich sogar außerhalb von Gebäuden entgegen. Vor einer Infektion durch Aerosole. Zusammen mit der unbemerkten Übertragung führt die Aerosoltheorie dazu, dass in jedem Mitmenschen ein Infektionsrisiko gesehen kann. Ja, das stimmt ja. Und das ist ja auch so. Jeder hat ja Angst vor jedem. Und die Aerosole, die können ja noch durch die Luft fliegen und insofern am liebsten und am sichersten ist ja, wenn wir uns alle zu Hause einmauern und überhaupt gar keinem mehr begegnen, dann kann uns ja nichts passieren. So, die Gutachterin meint, dass die Maskenentscheidungen der Politik aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar sind und schonend ausgedrückt als unplausibel zu bezeichnen sind. Also wenn ich in einem Gutachten schreibe unplausibel, dann weiß ich ja, was ich damit meine. Also ein normaler Mensch würde sagen, das ist idiotisch, was dort geschrieben steht. Das ist unlogisch, unvernünftig.

oder eben, ein bisschen netter ausgedrückt, unplausibel. Die Gutachterin weist darauf hin, dass es keine wissenschaftlichen Untersuchungen zum Abstandhalten außerhalb der medizinischen Patientenversorgung gibt. Ja, das ist natürlich eine wichtige Information. Also wir wissen, dass Abstandhalten für uns wichtig ist, wird uns ja immer wieder erzählt, wie wichtig das ist. Aber jetzt behauptet die Sachverständige, dass das nur innerhalb der medizinischen Patientenversorgung ist, also in Krankenhäusern, in Altenheimen und vergleichbaren Instituten. Ja, woher wissen wir denn dann, dass es auch außerhalb dieser Gebäude genauso ist? Ist eine interessante Frage. Da habe ich so noch gar nicht drüber nachgedacht. Zusammenfassend können dazu nach ihrer Ansicht lediglich folgende Regeln aufgestellt werden. Jetzt kommt das, was die Sachverständige meint, was besser wäre als Abstand halten und Masken tragen. Hier ist erklärt, also sinngemäß, das Gericht zitiert oder fasst hier zusammen, was im Gutachten steht.

bei Vis-a-vis Kontakten, also Gesicht, einen Abstand von etwa 1,5 Meter einzuhalten, wenn eine der beiden Personen Symptome einer Erkältung hat, kann sinnvoll sein. Wissenschaftlich gesichert ist das aber nicht, sondern nur ein gewisser plausibler Anhalt, dass es eine wirksame Maßnahme sein könnte, um sich vor einem Erregerkontakt durch Tröpfchen zu schützen, wenn die Kontaktperson eine Erkältung hat. Ein Rundumabstand ist dagegen nicht sinnvoll, wenn die Kontaktperson erkältet ist. Warum nicht rundum? Wir sind doch eigentlich gehalten, immer 1,50 Meter Abstand zu halten. Das erklärt sie unter Punkt 2. Ein Rundumabstand oder auch nur den normalen 1,50 m vis-à-vis Abstand einzuhalten, wenn keiner der anwesenden Personen Zeichen einer Erkältung hat, wird durch wissenschaftliche Daten nicht gestützt. aber das Zusammenleben der Menschen und insbesondere der unbeschwerte Kontakt unter Kindern sehr stark beeinträchtigt, ohne dass ein Nutzen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erkennbar ist. Ja, würde ich mal sagen, wenn das so wäre, dann bräuchten wir ja quasi auch gar keinen Abstand einzuhalten.

Drittens, nahe Kontakte, also unter 1,50 Meter, unter Schülern oder zwischen Lehrern und Schülern oder unter Kollegen bei der Arbeit etc. stellen aber auch selbst dann kein Risiko dar, wenn einer von beiden kommt. Erkältungsanzeichen hat, weil die Dauer solcher Kontakte in der Schule oder auch bei Erwachsenen irgendwo in der Öffentlichkeit viel zu kurz ist, damit es zu einer Tröpfchenübertragung kommen kann. In Gutachten behauptet sie, dass es wissenschaftlich bewiesen sei, dass man um jemanden, dem man vis-à-vis gegenübersteht und von dem, selbst wenn er schwer krank ist, infiziert zu werden, dann müsste man mindestens 15 Minuten in seinem Nahkreis sein und quasi immer das Gesicht ihm zuwenden. Im Idealfall sollte er ihn auch noch anhusten und dann ist noch nicht mal sichergestellt, dass unter dem, was er da aushustet, überhaupt infektionsfähiges Material in hinreichendem Maße da ist, dass ich infiziert werden könnte.

Dann kommt sie darauf hin, dass die ganzen Vorhersagen zur Virusentwicklung und Infektion eben auf mathematischen Modellen beruhen. Auch ein sehr großer Teil der Studien, insbesondere zur Effektivität von Masken und die nur eine sehr begrenzte Aussagekräfte haben, weil sie nicht das wirkliche Leben widerspiegeln, sondern auf anderen beruhen. Diesen Gedanken kann ich sehr gut nachvollziehen. Also ich bin ja selber Sachverständiger in einem Bereich, wo es auch viel um Rechnen und Mathematik geht, nämlich Immobilienbewertung. Und wir müssen Marktanalysen machen und noch vieles andere. Zumindest müssen wir die lesen, wenn wir sie nicht selber machen können. Da ist viel mit Modellen. Und da gibt es so eine Sache, dass entweder hat man sehr gute Marktdaten, dann sind die Modelle relativ simpel und relativ sicher. Oder man hat ganz wenige und schlechte Marktdaten und dann können die Modelle aber auch sehr groß und sehr aufgeblasen sein. Und dann ist es aber so, wenn man da eine Stellschraube dreht und da eine Stellschraube, dann sieht auf einmal das Ergebnis ganz anders aus. Das heißt, je schlechter die Faktenlage ist und je größer das Modell ist, desto willkürlicher wird das Ergebnis. Dann kann man als Modellbauer, können Sie dann

quasi jedes x-beliebige Ergebnis hinzaubern, wenn die Marktdatenlage schlecht ist. Also die wichtigste Grundlage bei Modellen ist die Fakten, Fakten, Fakten. Sie behauptet aber, dass die nicht gegeben seien. Immer aber hat das Ergebnis, wie die Gutachterin ausführt, nur eine sehr begrenzte Aussagekraft und die Qualität der wissenschaftlichen Evidenz ist bestenfalls mäßig. Auch eine nette Formulierung, das heißt in Deutsch, sie ist saumäßig. Sprich, die wissenschaftliche Beweiskraft ist saumäßig. Unterdurchschnittlich, bestenfalls mäßig, also mäßig ist ja noch nicht mal durchschnittlich. Das ist ja quasi, wenn 3 das Mittel ist, ist mäßig vielleicht 4 und bestenfalls ist dann günstigstenfalls 4, aber eher 5, also sprich mangelhaft. Um mal in Schulzensuren zu sprechen. Dann wird noch erwähnt, dass im Dezember 20 ein Review mittels einer Meta-Analyse, das heißt es geht darum, die andere Analyse und deren Ergebnisse versucht zu analysieren. Dann ging es um Corona-Übertragung in Haushalten.

Und stellt fest, dass es zwar eine höhere Übertragungsrate gäbe, wenn jemand Symptome hat und ein Indexfall ist, aber nur 18%. Und bei asymptomatischen Fällen, also wenn jemand keine Symptome hat, lediglich 0,7%. Und die Schlussfolgerung, die sie daraus sieht, ist, dass die Möglichkeit, das Symptomlose, also die asymptomatischen Fälle, vormals als gesunde bezeichnet, finde ich auch ganz witzig. Ja, ich bin ein asymptomatischer, nein, ich bin gesund. Ja, gut, gesund hört sich besser an als asymptomatisch. Also dass die Möglichkeit, dass diese gesunden oder asymptomatischen das Virus übertragen, ist daher bedeutungslos. Also bedeutungslos heißt, dass ja die ganzen Regelungen, die es heißt hier mit Besuchskontakt und und und, also im Haushalt, sprich wenn Leute keine Symptome sind, ist nach deren Aussage überhaupt gar keine Gefährdung vorhanden, lediglich 0,7%.

So, anschließend stellt die Sachverständige fest, es gibt keine Belege, dass Gesichtsmasken welcher Art auch immer das Infektionsrisiko überhaupt oder sogar nennenswert senken können. Das trifft für Menschen aller Altersgruppen zu, auch Kinder und Jugendliche und auch die unterschiedlichen Symptomphasen. Im Gegenteil besteht eher die Möglichkeit, dass durch die beim Tragen von Masken noch häufigeren Hand- und Gesichtskontakte das Risiko erhöht wird, selbst mit dem Erreger in Kontakt zu kommen oder mit Menschen damit in Kontakt zu bringen. Für die normale Bevölkerung besteht weder im öffentlichen noch im privaten Bereich ein Infektionsrisiko, das durch das Tragen von Gesichtsmasken gesenkt werden könnte. Sie sagt, es gibt kein Infektionsrisiko, vor dem man sich mittels Masken oder anderen Maßnahmen schützen müsste. Es gibt keinen Anhalt dafür, dass die Einhaltung von Abstandsvorschriften das Infektionsrisiko senken kann. Das gilt für Menschen aller Altersgruppen, also auch für Kinder.

Und Jugendliche. So, das wird auch durch die Analysen des Professor Kuhbandner bestätigt. Das ist so ein Kinderpsychologe. Das ist der zweite Gutachter hier, der in diesem Beschluss beauftragt wurde. So, und selbst nach dessen Aussage sind die Empfehlungen des RKI, also des Robert-Koch-Instituts und die S3-Leitlinie der Fachgesellschaften beruhen nach dessen Feststellung auf Beobachtungsstudien, Laboruntersuchungen zum Filtereffekt und Modellierungsstudien, welche nur sehr geringe und sehr niedrige Evidenz liefern, weil aus solchen Studien aufgrund der zugrunde liegenden Methodik keine wirklich validen Schlüsse auf den Effekt von Masken im Alltag und an den Schulen gezogen werden können. Zudem sind die Ergebnisse der einzelnen Studien heterogen, das heißt also unterschiedlichen Ergebnisses und neuere Studien liefern ebenfalls widersprechende Befunde. Auch dieser Gutachter stellt fest, dass das Maskentragen keine Wirksamkeit erkennen lässt.

Ganz im Gegenteil, dass Baumwollmasken das Infektionsrisiko sogar erhöhen. Hinzu kommt, dass das Ausmaß der Reduktion des Ansteckungsrisikos durch Masken an Schulen an sich sehr gering ist, weil an Schulen auch ohne Masken sehr selten Ansteckungen auftreten. Die angeblich steigende Infektionszahl bei Kindern geht nach Ausführung dieses Gutachters mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf zurück, dass die Testanzahl in den vorangegangenen Wochen stark zugenommen hat. Ja, das ist eine Aussage, die hört sich erstmal eigenartig an, nach dem Motto mehr testen, mehr Ergebnisse. Das hat aber auch unser Gesundheitsminister im Sommer oder Herbst irgendwann mal erzählt und hat gesagt, wenn man mehr testet, kriegt man auch mehr Ergebnisse. Worum geht es da? Es geht um diese Dunkelziffer, nach dem Motto, es kommt nicht darauf an, was die Bruttozahl ist, sondern was das prozentuale Verhältnis ist.

Und dadurch, dass man ja nicht alle Menschen der Bevölkerung immer testen kann, sondern nur einen bestimmten Teil, bleiben ja alle anderen, die ungetestet sind, die haben möglicherweise ja genau dasselbe Verhältnis von Gesunden zu Infizierten und von Gesunden zu Schwerkranken und so weiter. Und wenn man jetzt mehr testet, hat man zwar eine höhere Zahl, aber an dem Verhältnis der Gesamtdurchseuchung der Bevölkerung ändert sich daran gar nichts. Ja, also mit dieser Dunkelziffer und diesem mehr Testen und mehr Ergebnisse, das ist ja so ein bisschen kompliziert. Und ich habe das auch am Anfang nicht so ganz richtig begriffen, obwohl ich ja von Berufswegen mit Zahlen zu tun habe. Und dann habe ich aber mir überlegt, wie kannst du dir das besser vorstellen? Und jetzt stelle ich mir mal vor, wir stellen mal fest oder nehmen mal an, das führe ich jetzt nicht von irgendwelchen Viren reden, sondern wir reden von Schuhen. Jetzt geht es darum, wie hoch ist die Anzahl der Schuhe in Haushalten oder bei Personen. Nehmen wir mal an, jeder Mensch hätte ein paar Schuhe und dann wären jetzt zum Beispiel in einer typischen Familie ein Mann, also Vater, Mutter und zwei Kinder, dann haben die also insgesamt acht Schuhe. Jetzt weiß man aber das ja noch nicht. Man hat es ja noch nicht die ganze Bevölkerung untersucht.

Und jetzt geht also ein Schuh-Forschungsteam geht los und macht jetzt Tests. Die klingeln jetzt bei irgendwelchen Gegenden an, machen also eine repräsentative Umfrage, so wie wir das bei der Wahl ja auch kennen und so wie das hier bei Tests ja auch gemacht wird. Bestimmte Leute werden eben befragt, untersucht. So, und jetzt werden also 1000 Haushalte befragt und da stellen wir fest, da gibt es eben welche, die Einzelhaushalte sind und zwei Personen und drei Personen und vier Personen. Im Durchschnittlichen Mittel sind sie zwei Personen, das heißt vier Paar Schuhe. Das heißt, wenn jetzt also 1000 Leute, 1000 Haushalte untersucht werden, kriegt man raus, es gibt 4000 Schuhe. Gut, und jetzt auf einmal sagt man, ja, wir untersuchen die nächsten 1000 Leute. Und dann sagt man, oh, jetzt haben die aber auch 4.000 Paar Schuhe. Und jetzt addieren wir auf und sagen, oh, die Deutschen, die sind aber wirklich wohlhabend, die haben 8.000 Paar Schuhe. Und wenn ich die nächsten übersuche, dann sind es noch mal 4.000, es sind aber mal 12.000 Paar Schuhe. Das stimmt, die Anzahl der Schuhe wird immer mehr, aber die Anzahl der Schuhe pro Person bleibt ja nach wie vor dieselbe. Und wenn man jetzt sagen würde,

Wir testen jetzt alle Haushalte durch und da ja jeder Mensch ein paar Schuhe hätte, würden wir bei rund 80 Millionen Einwohnern 160 Millionen Schuhe haben oder eben 80 Millionen Paar Schuhe. Das heißt also, wenn wir am Anfang nur testen und sagen, jetzt haben wir aber nur 4000 Paar Schuhe und nachher, wenn wir die ganze Bevölkerung durchgetestet haben, sagen wir, siehst du, 80 Millionen Schuhe, so schlimm ist es. Nee, es ist gar nicht schlimm, es hat ja trotzdem jeder nur ein Paar Schuhe. Ja, das ist jedenfalls meine kleine Idee, wie ich mir das mit der Dunkelziffer so vorstelle. Jedenfalls ist dieser zweite Gutachter der Kinderpsychologe und Systemtheoretiker, der meint, dem geringen Nutzen der Maßnahmen stehen zahlreiche mögliche Nebenwirkungen in Bezug auf das körperliche, psychische und soziale Wohlergehen von Kindern entgegen, unter denen zahlreiche Kinder leiden müssten, um eine einzige Ansteckung zu verhindern.

Ja, da bezieht er sich auf verschiedene Details in seinem Gutachten, was er damit genau meint, welche Nebenwirkungen das alle sind. Das werden wir besprechen, wenn wir in sein Gutachten reingucken. Ja, und die dritte Sachverständige, die hat dann eben Aussagen zum Thema Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens gemacht und erklärt eben, dass ein PCR-Test, auch wenn er korrekt durchgeführt wird, keinerlei Aussage treffen kann, ob eine Person, mit einem aktiven Erreger infiziert ist oder nicht. Warum? Weil der Test zwischen toter und lebender Materie nicht unterscheiden kann. Tote Materie ist, wenn ein Genomfragment als Überbleibsel des Kampfes des körpereigenen Immunsystems gegen eine Erkältung oder eine Grippe Und sowas findet sich noch viele Monate nachdem das Immunsystem das Problem erledigt hat. Das ist das eine und die lebende Materie ist ein frisches, reproduktionsfähiges Virus. Ja, wenn das jetzt so wäre, würde das ja bedeuten, wenn der Test das nicht beurteilen kann und wir alle mal irgendwelche Erkältungen und Grippen haben.

Und wenn der PCR-Test nicht feststellen kann, ob das, was er feststellt, nicht schon die Überreste einer Infektion mit einer Erkältung oder Grippe vor Monaten waren, dann müssten wahrscheinlich die Infektionszahlen neu definiert werden. Das wäre ja die logische Konsequenz. So, selbst wenn inklusive aller vorbereitenden Schritte alles richtig gemacht wird und dann der Test positiv ist, bedeutet dies unter keinen Umständen, dass die Person, die positiv getestet wurde, mit einem Virus infiziert, also einem aktiven Virus infiziert und folglich für andere Personen ansteckend, wohl da gefährlich sei. Das heißt... Ein PCR-Test, Positivergebnis, ist nach der Aussage dieser Sachverständigen kein Infektionsbeweis. So, das hören wir aber anders. Wir hören jetzt seit einem Jahr, dass wer einen positiven Test hat, ist ein Infizierter.

Zumindest war es am Anfang so, jetzt wird es teilweise ein bisschen differenziert, aber es werden ja für die Infektionszahlen, werden die ja genauso gezählt. Also nicht die Ansteckenden, sondern die, die einen positiven Test haben. Dann geht es darum, wie dieser Test da so genau aufgebaut ist. Das wird im Gutachten sehr detailliert ausgeführt. Dann geht es darum, dass also erst mal von dem Patienten eben eine Probe entnommen wird. Und diese Probe, die wird dann eben wieder neu angezüchtet, damit sie groß genug ist, damit man überhaupt irgendwas messen kann. Weil dieser Test, der testet ganz kleine Proben. Das sind Bereiche, mit denen man quasi nicht so wirklich viel anfangen kann, da muss das eben dupliziert und multipliziert werden und immer wenn es dupliziert wird, ist es ein Zyklus und die Frage ist, wie viele Zyklen braucht man, bis man eine quasi so große Virusmenge hat, dass sie auch als aussagefähig gelten kann bei der Prüfung.

So, und da heißt es hier, nach einhelliger wissenschaftlicher Meinung sind alle Positivresultate, die über einen Zyklus von 35 erkannt werden, unwissenschaftlich, nicht evidenzbasiert, keine wissenschaftliche Grundlage. Er kann im Bereich von 26 bis 35 Zyklen, dann kann der Test als positiv bewertet werden, wenn mit der Virusanzucht abgeglichen ist. So, das heißt unter 26 sagt es nichts aus, so verstehe ich das und über 35 sagt es auch nichts aus. So, nun führt sie weiter aus, der von der WHO propagierte PCR-Test, also unser deutscher Drosten-Test, der zum Nachweis ist. Und alle auch anderen auf ihm als Blaupause basierenden Tests sind auf 45 Zyklen eingestellt, ohne einen CT-Wert für positiv zu definieren. Das heißt also, egal, solange es nicht mehr als 45 ist, solange ist man

positiv. Das entspricht ja nicht der Definition, die vorher da war. Danach ist das ja abweichend. So, dann argumentiert sie, also man muss noch sagen, was heißt denn abweichend? Im Grunde genommen ist ja so, dass wohl unter 26 ist es wohl ganz sicher und über 26 bis 35 nur dann, wenn da noch ein Abgleich stattfindet und über 35 ist es sowieso wertlos. Und wenn der PCR-Test nach ihrer Aussage ja auf 45 eingestellt ist, ist ja sowieso alles, was über 35 und 45 ist, wertlos. Sprich, es sind also etliche Testergebnisse nach ihrer Aussage gar nicht qualifiziert in die Zählung einzugeben. Die Gutachterin führt weiter aus zu Thema Handhabung, dass es eine WHO-Nachricht gibt aus April 2020, wonach, soweit das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund übereinstimmt, sprich man hat einen positiven PCR-Test, aber keine Symptome. Was soll dann passieren? Das hatten wir vorhin schon mal an anderer Stelle. Eine neue Probe genommen, weitere Untersuchungen, drittens Differenzialdiagnostik.

Nur dann kann nach diesen Vorgaben ein Test positiv gezählt werden. Diese Vorgabe wird in Thüringen und bundesweit so wenig beachtet, wie Mehrfachzählungen bei Mehrfachtestungen derselben Person ausgeschlossen werden. Also der Satz muss man eigentlich andersherum formulieren. Man testet eben, nimmt keine neuen Proben, untersucht die nicht, macht keine Differenzialdiagnostik bei denjenigen, die positiv getestet sind, aber keine Symptome haben, also methodischer Fehler. Und außerdem wird hier behauptet, dass eben... Wenn Personen mehrfach getestet werden, sie dann auch mehrfach gezählt werden. Das Thema hatten wir auch schon. Man kann ja nicht die Leute einfach doppelt zählen. Das verfälscht ja die Statistik. Dann geht es zum Thema Antigen-Schnelltests. Die sind ja jetzt in aller Munde. Diese können keinerlei Aussage über eine Infektiosität leisten, da hiermit nur Proteinbestandteile ohne Zusammenhang mit einem intakt vermehrungsfähigen Virus nachgewiesen werden können. Das heißt also, der gibt es noch nicht mal als ein Indiz für ein Virus, sondern nur Proteinbestandteile.

Aufgrund einer bestimmten Maßzahl, nämlich der Spezifität, die hier sehr gering ist, hat der Test eine hohe Rate an falsch positiven Ergebnissen, welche unnötige personelle Quarantäne und gesellschaftliche Folgen nach sich zieht, bis sie sich als Fehlalarm entpuppen. Schulen geschlossen, Ausbruchsmeldung. Die Fehlerwirkung, also eine hohe Anzahl von Falschpositiven, ist gerade bei Tests an Symptomlosen besonders stark. Also was wird hier gemeint? Soweit ich es verstehe, wird hiermit gemeint, der Schnelltest schlägt sehr schnell an. Besonders bei Leuten, die gar keine Symptome haben und erklärt, dass sie Symptome haben und dann werden die sofort unter Quarantäne gestellt, Schulen geschlossen und so weiter, bis sie dann nachgetestet werden mit dem richtigen Test, mit dem PCR-Test. Weil der aber so hohe Fehlerwirkung hat, der Schnelltest, ja deswegen erweisen sich in vielen Fällen dann eben diese ursprüngliche Diagnose als falsch.

Festzuhalten bleibt, dass der PCR-Test ebenso wie der Antigen-Schnelltest prinzipiell nicht zur Feststellung einer Infektion mit dem Virus geeignet ist. Dazu kommen noch die Auswirkungen, die schon beschrieben sind, sodass eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens in Thüringen und bundesweit nicht ansatzweise vorhanden ist. Ja, nicht ansatzweise vorhanden. Das heißt ja in Deutsch, da ist nichts. Also eine adäquate Feststellung des Infektionsgeschehens nicht im Ansatz vorhanden. Also den Satz muss man sich ja mal auf der Zunge zergehen lassen. Das heißt, es kann gar nichts festgestellt werden, weil die Tests nach ihrer Ansicht mangelhaft sind. Also jedenfalls kann nichts adäquat festgestellt werden. Was haben wir denn dann? Stellt sich doch für uns jetzt als Leser dieses Beschlusses bzw. später auch das Gutachten. Was haben wir denn eigentlich? Auf welcher Grundlage werden denn unsere politischen Entscheidungen gefällt? Ohnehin wird der Begriff der Inzidenz vom Landesverordnungsgeber fehlgebraucht, denn Inzidenz meint eigentlich das Auftreten von Neuerkrankungen,

in einer immer wieder getesteten und gegebenenfalls ärztlich untersuchten definierten Personengruppe, also quasi eine feste Zielgruppe, in einem definierten Zeitraum, also auch ein fester Zeitraum. Tatsächlich aber werden undefinierte Personen in undefinierten Zeiträumen getestet, so dass es sich bei dem, was als Inzidenz ausgegeben wird, lediglich um schlichte Melderaten handelt. Ja, das wäre natürlich schon fatal, wenn die Landesväter eben einen medizinischen Begriff anders verwenden, als er eigentlich gedacht ist. Ja, dann geht es weiter mit dem Zitat einer Metastudie des Medizinwissenschaftlers und Statistikers John Ioannidis, das ist ein Amerikaner. der was über Infektionsraten erzählt hat und der als meistzitierter Wissenschaftler weltweit gilt und im Oktober 2020 was in der WHO-Bulletin veröffentlicht hat, nämlich, dass die Infektionsrate bei SARS-CoV-2-Infektionen nur bei 0,23% liege und damit nicht höher als bei mittelschweren Influenza-Epidemien.

Er kam auch in einer im Januar 21 veröffentlichten Studie zum Ergebnis, dass Lockdowns keinen signifikanten Nutzen haben. Ja, das ist natürlich interessant. Also ich meine, gut, die Metastudie ist ja eine Studie über andere Studien. Und wenn jetzt also eine Metastudie feststellt, das ist nur 0,23 Prozent Infektionsquote, dann muss man sagen, wovon wird denn da geredet? mittelschwere Influenza Epidemie. Das ist das, was damit verglichen wird. Lockdowns hätten keinen signifikanten Nutzen. Ja, davon habe ich schon zwei anderen Studien gehört, die ähnliches für mehrere und sogar ich glaube 50, 70 und einmal sogar 170 Länder angeblich behauptet haben. Aber was daran ist und was daran war und was daran nicht ist, kann ich nicht beurteilen. Ich bin kein Mediziner. Ich kann das nur reportieren. Was mich allerdings ein bisschen wundert, ist, dass tatsächlich der Herr Ioannidis, wenn man nach dem recherchiert, den findet man überall. Das ist eine Koryphäe ersten Grades. Der ist nicht ohne Grund der meist zitierte Wissenschaftler der Welt.

Die Frage ist nur, warum habe ich den noch nie bei uns im Fernsehen gesehen? Warum war der noch nie in einer Talkshow? Warum gibt er keine Interviews in Zeitungen? Naja, also da mag es verschiedene Gründe für geben. Vielleicht ist ihm der Weg nach Deutschland zu weit. Vielleicht gibt es aber auch andere Gründe dafür. Dann kommen wir zu Punkt 4 der Argumentation des Richters, nämlich dass es sich bei dem Testen um eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung handelt. Warum? Weil es sich bei den Testergebnissen um personenbezogene Daten handelt. Ein solches ist darüber hinaus auch ein persönliches Gesundheitsdatum im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, das grundsätzlich niemanden etwas angeht. Auch dieser Grundrechtseingriff ist verfassungswidrig. Ja, das finde ich interessant. Da habe ich noch nie drüber nachgedacht. Tatsächlich geht es ja niemanden etwas an. Ob mein Testergebnis positiv oder negativ ist, ist doch eine medizinische Angelegenheit.

Wenn ich zum Zahnarzt gehe, geht ja auch niemandem an, was der Zahnarzt festgestellt hat oder was mein Internist gesagt hat. Nur weil andere vielleicht von meiner Krankheit betroffen sein könnten, bleibt es doch trotzdem eine private Angelegenheit. Das ist jetzt nicht meine Meinung, das ist Datenschutzgrundverordnung. Hinzu kommt noch, dass eine etwaige landesrechtliche angeordnete Testpflicht für Schüler bereits nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt ist. Ja, was meint denn das Gericht damit? Ganz einfach, es meint ja, dass eine Testpflicht bedeutet, dass Leute getestet werden, die ja noch gar keine Symptome haben. Und das Infektionsschutzgesetz sieht aber ausdrücklich vor, das ist schon ganz am Anfang der ersten Paragrafen so dargestellt, dass man nur dieses Gesetz anzuwenden hat auf Personen, die auch tatsächlich

Dann kommt das Gericht zu Punkt 5, nämlich dass die Kinder auch ein Recht auf Bildung und Schulunterricht haben und zwar nicht nur, weil das im Landesrecht so geregelt ist, sondern dass sie auch gemäß, dass sie überhaupt einen Rechtsanspruch haben, der sich aus Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention ergibt, der in Deutschland geltendes Recht ist. Das ist dann die Argumentation und das Gericht schlussfolgert jetzt daraus, dass eben die Schulkinder den Zwang, Masken zu tragen und Abstände zu halten, untereinander zu dritten, dass das die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und ihrer psychosozialen Entwicklung schädigt, ohne dass dem Ein allenfalls marginal, also minimaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Und Schulen spielen keine wesentliche Rolle im Pandemiegeschehen. Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich alleine prinzipiell und im Ansatz nicht geeignet, eine Infektion mit dem Virus festzustellen.

Das ergibt sich schon aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Wenn so und so viele infiziert sind bei einer Inzidenz von 50 und so weiter, nur 2% hätte, das würde heißen, auf zwei echt positive Schnelltestergebnisse kämen 98 falsch positiv Schnelltestergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste. Das muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen. Also 100 Menschen gehen erstmal in Quarantäne und es stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass dann nur zwei überhaupt positiv sind und die anderen sind Fehlalarme. Wenn das so wäre, das wäre ja gruselig. Ein regelmäßiger Zwang zum anlasslosen Massentesten an asymptomatischen, also an gesunden, das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Ja, das kann ich gut verstehen, denn wenn es jetzt nicht um ein Virus ginge, sondern man würde sagen, ja, es gibt jetzt eine Pflicht für Leute,

dass sie immer zum Röntgen gehen, weil sie könnten ja irgendeine Metastase im Körper haben. Dann würden sich die Röntgenärzte alle freuen, ihre Praxen wären alle voll. Und dann würden viele Leute krank werden durch das Röntgen, weil es nicht so gut ist, ständig geröntgt zu werden. Das heißt, das macht man ja sonst auch nicht, dass man massenhaft Leute auf Verdacht irgendwo hinschickt und sagt, lass dich mal untersuchen. Nein, der Weg, der üblicherweise in den letzten Jahren meines Wissens 5000 Jahren gewesen ist, wenn einer krank ist oder ein berechtigter Verdacht ist, weil er irgendwelche Symptome hat, weil er sich schlecht fühlt oder sonst nicht was, der geht zum Arzt. Aber niemand geht zum Röntgen, um zu gucken, ob er sich eine Rippe gebrochen hat, wenn er denn nicht Schmerzen im Brustraum hat. So und so weiter. Und der Psychologe hatte noch in seinem Gutachten vorgerechnet, 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

Das ist natürlich aus Sicht des Gerichtes nicht wünschenswert und dementsprechend kommt es zu dem Urteil, Kindeswohl gefährdet und darum dürfen die Lehrkräfte das nicht anordnen und, und, und. Das ist alles unverhältnismäßig. Corona-Verordnung in Thüringen gegen die Verhältnismäßigkeit ist deswegen verfassungswidrig und nichtig. Und natürlich ist das Gericht sich klar, dass im Hauptverfahren das alles noch untersucht werden wird, weil ja die Gutachten kritisiert werden. Und dann ist es aber sehr wahrscheinlich, das ist die Meinung des Gerichts, dass dieses Ergebnis im Hauptverfahren beibestehen bleibt ja und damit ist die beweisführung des gerichtes beendet das heißt hier haben wir jetzt also vielleicht noch mal eine ganze menge an argumentation und wir können verstehen dass das ja ich sag mal schon eine granate ist also noch ein bisschen anders als im januar

Da konnte man sagen, das ist ja alles in der Vergangenheit gewesen und es gibt ja eine ganz andere Situation, neue Mutationen und neue Verordnungen und wir wissen ja auch viel mehr. Aber hier geht es ja ganz konkret jetzt in der Gegenwart. Wir sind ein Jahr weiter, wir haben ein Jahr mehr Wissen. Und jetzt kommt jemand und er will mit drei Gutachten erklären, dass das alles Quatsch ist. Und dass da natürlich die Verordnungsgeber, sprich die Länder und der Bund, überhaupt nicht von begeistert sind, wahrscheinlich die meisten Menschen auch nicht, das ist ja vorhersehbar. Und die Frage ist, die ich als nächstes mal beantworten möchte, ist, Wenn es schon vorhersehbar ist, dass die nicht begeistert ist, wie geht es denn dann weiter? Ist denn dann nicht mit Einsprüchen aller Arten zu rechnen? Ja, tatsächlich hat schon relativ schnell, das heißt nur drei Tage später, am 8. ist dieser Beschluss gefällt worden.

Drei Tage später hat dann das Bildungsministerium sich geäußert, nämlich, dass es keine Auswirkungen für Thüringen hat. So, ich will da jetzt nicht in die ganzen Details reingehen. Im Grunde genommen argumentiert hier das Bildungsministerium so, dass ihnen von einer solchen Sache nichts bekannt ist, weil sie da noch keine formelle Nachricht zu bekommen haben, so dass das eh die ganzen Maßnahmen überhaupt gar nicht stört, die wir bleiben aufrechterhalten. dass formelle Fehler gemacht worden seien bezüglich des Verfahrens, dass das Ganze alles überprüft werden müsse, so obergerichtlich. Und vor allen Dingen bleibt es speziell an den Schulen alles so, wie es ist. Das heißt, das war ja vorhersehbar. Und man muss mal gucken... Ja, und ist es nun dabei geblieben? Nein, am 13.04. hat dann die Staatsanwaltschaft wohl etwas mitgeteilt, nämlich es geht hier um Rechtsbeugung. Es seien drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen, bestätigt die Staatsanwaltschaft Erfurt. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grüneisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Ja, gut, es wird jetzt nicht genannt, wer hier die Verfahren Strafanzeigen gemacht hat, aber es geht hier eben um Rechtsbeugung. Das heißt, es gibt also drei Personen oder Institute, die behaupten, dass der Richter, nicht ordnungsgemäß in seinem Amt gearbeitet hat. Eine Strafanzeige ist ja eine Straftat. Das heißt, sollte die Staatsanwaltschaft feststellen, dass ein Ermittlungsverfahren gerechtfertigt ist und später ein Strafverfahren erfolgreich sein, dann würde dieser Richter ja ein Straftäter werden. Also das ist schon eine harte Maßnahme. Ja, aber auch dabei ist es nicht geblieben, sondern Tatsache war, dass sogar der unmittelbare Vorgesetzte dieses Amtsrichters, nämlich das Amtsgericht Weimar, sich geäußert hat in einer Pressemitteilung am 12.04. Und das müssen wir im Detail nicht lesen, weil das, was im Grunde genommen interessant ist, sind nur die letzten beiden Sätze. Alles andere ist nur inhaltliche Nacherzählung.

Von dem, was im Beschluss stand, so an diese beiden Sätze, die haben eine gewisse trockene, ich sag mal, Tenor, nämlich der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar, da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag aufgrund mündlicher Verhandlung neu zu entscheiden. Das heißt, das Amtsgericht äußert sich inhaltlich gar nicht, was es von der Meinung dieses Einzelrichters hält. Es sagt nur, dass der Beschluss gefällt ist. Und wem dieser Beschluss nicht gefällt, der kann ihn nicht anfechten. Das ist aufgrund der Gesetzeslage so. Aber er kann gerne eine mündliche Verhandlung beantragen und dann wird die Sache neu entschieden. Und das wissen wir, dass bei diesen Beschlüssen es so ist. dass wenn der Antragsteller oder der Antragsgegner dem Gericht dann überzeugende Argumente liefert, das Gericht dann zu der Entscheidung kommen kann, den Beschluss zurückzunehmen. Und wenn das Gericht sich nicht überzeugt wird, dann gehen alle wieder nach Hause und dann muss eben der Beschwerdeführer,

muss dann eben die Beschwerde machen und muss das Ganze zum oberen Beschwerdegericht geben. Das ist in dem Fall das Oberlandesgericht Jena. Und dann schaut man, was dabei rauskommt. Nun, dann wird irgendwann mal in Wochen oder Monaten das Oberlandesgericht Jena sagen, jawohl, dieser Beschluss, der war richtig oder er war nicht richtig. Das werden wir dann einfach mal ablesen. Ja, es gibt auch noch eine weitere Gruppe, die sich mit diesem Beschluss auseinandergesetzt hat. Und zwar ist das die neue Richtervereinigung, ein Zusammenschluss von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. So, und was wollen die? Die setzt sich dafür ein, die Judikative als eigenständige dritte Gewalt im Staat neu zu organisieren und zu stärken. So, warum? Ohne Justiz geht es nicht, aber Justiz kann unterdrücken und befreien. So, und sie setzt sich dafür ein, dass die Justiz zum Wohle der Gemeinschaft funktioniert. Ja, das hört sich doch wirklich sehr konstruktiv an. Ja, und wenn wir mal schauen, was sie denn, haben eine Presseerklärung am 12.04. daraus gegeben und erklären also, dass nach deren Meinung...

Das Maß, das noch hinnehmbaren, überschritten ist. Nicht zuletzt, weil die Entscheidung daran gipfelt, die Schulen dazu verpflichten, wieder Präsenzunterricht durchzuführen. Sie hält die Entscheidung für juristisch unhaltbar. Sie verkennt zudem grundsätzliche rechtliche Vorschriften. und leuchtet wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft. Ja, das wird sicherlich ein interessantes Thema, denn aus den Gutachten, auf die sich der Amtsrichter bezog, wurde ja behauptet, dass es gar keine wesentlichen Erkenntnisse der Wissenschaft gäbe. Insofern, da wird noch ein Wissenschaftsstreit draus werden. Außerdem war das Familiengericht gar nicht dazu zuständig und schon gar nicht befugt, eine solche Anordnung zu erlassen. weil das unterlege der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Das heißt, diese Argumentation hatten wir im Prinzip auch bei der Aussage des Gesundheitsministeriums. Das heißt, das ist im Grunde genommen wohl aus deren Quelle dann und so weiter und so fort. Das heißt, was haben wir noch? Noch dazu wird, wo in der Hauptsache die Einholung

eine Sachverständigengutachten zwingend geboten wäre, die eigene Kenntnis einer fachfremden Materie gegen die ganz herrschende wissenschaftliche Meinung gesetzt. Das sind schwere handwerkliche Fehler, so darf man als Gericht nicht arbeiten. Gut, das ist deren Meinung, das würde ja jetzt in einem anderen Verfahren zu klären sein. So und dann zitieren sie, sie haben bereits vernommen, dass das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte sich dazu auch geäußert hat. Ja und das gucken wir uns mal an, was die denn gesagt haben. So, was sagt denn nun das Netzwerk Christa am 11. April in seiner Pressemitteilung? Da heißt es, Christa begrüßt Paukenschlag von Weimar. Da wollen wir mal schauen. So, es wird erstmal allgemein erzählt und und und. So, und da heißt es, die Entscheidung gilt nicht nur für die am Verfahren beteiligten Schüler, sondern für alle Schüler der betroffenen Schulen.

Und vorher noch die Vorschrift, bietet Familiengerichten eine Handhabe zur Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl von amtsfähigen Maßnahmen gegen Dritte, wie eben Lehrer, Schulleitungen und Behörden zu treffen. Bemerkenswert sei, dass das Gericht sich zur Beurteilung des Nutzens der Maßnahmen auf drei Sachverständigengutachten von Professoren auf dem Gebiet der Medizin, Psychologie und Biologie gestützt und das gefundene Ergebnis dann sorgfältig gegen die Grundrechte der Kinder abgewogen habe. Die Weimarer Entscheidung ist nicht nur ein Paukenschlag in der Sache, sagt Oliver Garnölken, das ist der Vorsitzende, sondern sie ist vor allem auch in ihrer Methodik Maßstab und Vorbild für Richterinnen und Richter in ganz Deutschland. Warum? Gerichte hätten nämlich den entscheidungserheblichen Sachverhalt zunächst sorgfältig zu ermitteln und dann zu bewerten. Es reiche dazu nicht aus, sich ungeprüft und kritiklos auf amtliche Quellen zu verlassen. Vielmehr müsse ein Richter sich auch die Mühe machen, sich unbefangen mit abweichenden Auffassungen auseinanderzusetzen. Dabei komme es nicht darauf an,

So, und... In einem Rechtsstaat muss man Gerichtsentscheidungen auch dann respektieren, wenn sie einem nicht gefallen. Warum? Weil das, was das Bildungsministerium ja kritisiert hat, dass das Verfahren gar nicht zuständig sei, heißt es hier, bei sorgfältiger Prüfung der Rechtslage werde der Staatsregierung aber sicher auffallen, dass nach § 57 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen Und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom FG gar kein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Anordnung des Gerichtes gegeben ist. Ja, das hatte ja das Amtsgericht Weimar in seiner Stellungnahme ebenfalls gesagt. Ja, das heißt, jetzt wissen wir also, wie das Netzwerk Christa über Weimar denkt.

Und jetzt gucken wir uns mal eben dieses erwähnte Netzwerk an. Das ist das CRISTA, Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte. Wer sind sie? Eben ein Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten, die das politische Handeln und das Handeln des Gesetzes und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dabei vertreten wir unsere Meinung. Wir sind aber politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich von jeder Strömung ab. Ja, das heißt, wir haben jetzt also nicht nur, dass wir ein Amtsgericht haben, wo dann das Ministerium gegen schießt, wo die Staatsanwaltschaft gegen den Richter womöglich ermitteln wird, sondern wir haben dann eine Richtergruppe, die quasi...

das Gericht gegen andere Kräfte der Gesellschaft stärken will, dann haben wir wieder noch eine Richtergruppe, die sagt, sie wollen sich aber gegen den Gesetz und Verordnungsgeber richten. Das heißt, wir haben schon mal zwei Richtungen, die ganz anders sind. Die einen haben das Ziel, die die Richterschaft als solche zu stärken gegen die anderen Kräfte in der Gesellschaft und was genau will denn jetzt diese kritische Richtergruppe? Sie wollen ein Signal für die Bevölkerung setzen, aha, dass die Entwicklungen von uns mit großer Sorge verfolgt werden, also in der Pandemie-Krise und verfassungsrechtlich für zumindest sehr bedenklich gehalten werden. Na, für zumindest sehr bedenklich heißt doch Verdacht darauf, dass sie nicht verfassungsgemäß sind. Was fordern Sie? Eine faktenbasierte, offene, pluralistische und sachliche Diskussion juristischer Fragestellungen in der Corona und tritt besonders ein für Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung und wollen längerfristig eben mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Politik lösen für bedeutsame Probleme der Justiz,

Zentral hierbei ist die Forderung der wirklichen Unabhängigkeit der Justiz im Rahmen der Gewaltenteilung. sie vermutlich sich gar nicht ihrem grundgesetzmäßigen Auftrag als dritte Gewalt verstehen, nämlich, dass sie eben nicht die anderen Gewalten entsprechend so beschränken, wie das sein sollte. So, das heißt also, diese Richter, ja, die sind jetzt speziell, Halten sie eben die Pandemie Maßnahmen für kritisch, dass die also dann natürlich ein Urteil oder ein Beschluss aus Weimar dann als positiv bewerten, nach dem Motto, da ist Sommer diskutiert und wissenschaftlich untersucht werden. Das ist natürlich verständlich. Ja, also sprich, die Rechter sind sich auch uneins, was denn eigentlich sein soll. Und ist es nun dabei geblieben? Also wovon reden wir? Reden wir jetzt von einer Streit unter Richtern? Reden wir unter Streit unter Behörden?

Reden wir davon, dass die zwei Amtsrichter in Weimar verdeckte Corona- und Pandemie-Leugner sind? Sind das Einzelfälle? Ist das irgendwie ein größeres Phänomen? Um was geht es da? Und wenn wir da einfach mal schauen, schon am nächsten Tag, am 13.04. heißt es in einer Zeitung, nächstes Gericht kippt Maskenpflicht an der Schule. So, worum geht es da? Da hat das Amtsgericht Weilheim für eine Realschule festgestellt, dass auf Wunsch und Klage einer Mutter eines Mädchens die Anordnung der Maskenpflicht gemäß Infektionsschutzverordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. Wenn ich mir diesen Beschluss dann angucke, der ist von der Struktur her ähnlich wie das, was in Weimar war. Es ist die sinngemäße Argumentation, allerdings nicht ganz so ausführlich, obwohl auch zwei Sachverständige da sind. Aber zwei dieser Sachverständigen sind ausführlich.

auch im Weimarer Beschluss benannt. Das heißt, wir haben jetzt zwei Richter, die auf dieselbe Weise denken und argumentieren und auch quasi eine Überschneidung bei den Sachverständigen. Ja, also sind das jetzt Einzelfenomene? Die Frage stellt sich ja, aber möglicherweise nicht. Denn schauen wir mal hier, dann gibt es vom 15.04. die Mitteilung, Corona-Test, Schule widersetzt sich der Anordnung des Ministeriums. In der Theresia-Gerhardinger-Grundschule wird nicht getestet. Eltern müssen den Schnelltest mit ihren Kindern zu Hause durchführen. Vater hat das Schulamt verlassen. Ja, damit hat es aber kein Ende, denn auch jetzt heute Schule in NRW, harte Kritik an der Corona-Testpflicht höchst unpraktikabel. Die Schüler sollen zweimal wöchentlich einen Corona-Selbsttest machen, wenn der Präsenzunterricht wieder startet. Die Kritik an dem Verfahren ist groß. Vor allem Eltern gehen auf die Barrikaden.

Wir reden jetzt also nicht mehr nur von einem Spinnerten oder zwei Spinnerten oder gar drei Spinnerten Richtern. Wir reden auch von Schulen, die sich wehren. Wir reden von Eltern, die auf die Barrikaden gehen. Ja, das ist ja schon eigenartig. So, was wird erklärt? Das sei nicht zumutbar, dass Eltern mit ihren behinderten Kindern in öffentliche Testzentren gehen sollen. So, was haben wir sonst noch? Es sei höchst unpraktikabel, weil Lehrkräfte vor Ort für jeden einzelnen Test Hand anlegen und umfüllen müssten. Ja, und so weiter und so fort. Das heißt, hier wird also gar nicht gegen die Notwendigkeit des Testens gesprochen, sondern eben, dass das Verfahren nicht funktioniert. So, was folgt jetzt aus alledem? Ich glaube, man kann sehen, dass es hier nicht um einen Einzelfall eines verdächtigen und vielleicht inkompetenten Richters geht, sondern ganz im Gegenteil, dass dieser Richter einer der Ersten ist, die sich eines Problems versuchen anzunehmen, was bisher in unserer Gesellschaft noch nicht geklärt worden ist.

Nämlich was denn eigentlich was ist? Wo sind die Beweise? Wo sind die Fakten? Und was ist tatsächlich zu tun? Und anzunehmen, dass es die drei Sachverständigen alle inkompetent sind, das ist ja, ich sage mal, ein bisschen sehr willkürlich. Das könnte natürlich sein, aber den Beweis können nur andere Sachverständige erbringen. Sprich, das ist eine Sachverständigendiskussion, eine Wissenschaftsdiskussion, das ist eine richterliche, also juristische Diskussion, deren Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch völlig offen ist. Ja, soweit zu diesem Thema. Ja, das waren doch ein bisschen umfangreiche, lange und... anstrengende Ritt durch diesen Beschluss. Aber ich denke, es ist durchaus angemessen, weil es hat schon so seine Implikation, dass da noch mehr draus kommen kann, auf die eine oder andere Weise. Und wenn wir vielleicht noch näher verstehen wollen, was hinter diesem Gutachten steht, dann würde ich wahrscheinlich in den nächsten Tagen mal, aber ich kann da noch keinen Termin zusagen, mal noch...

eine Gutachtenanalyse machen und wir haben ja insgesamt drei Gutachten, aber die haben eine unterschiedliche Länge. Und da würde ich zuerst eben das sehr lange Gutachten machen von der ersten Sachverständigen und dann von den anderen beiden Sachverständigen dann später. Das heißt, da gucken wir uns mal an, was sind denn das eigentlich für Sachverständige? Wie kompetent sind die möglicherweise? Wie seriös sind die? Was kann man über die erfahren? Und vor allen Dingen, wie haben die ihre Gutachten aufgebaut? Was sind deren Vorgehensweisen? Das können wir damit anfangen, bevor Sie sich die Frage stellen. Wieso maße ich mir das an, sowas tun zu können? Erstens, weil ich ein mündiger Bürger bin und logisch denken kann. Natürlich bin ich kein Mediziner, ich bin kein Kinderpsychologe, kein Bakteriologe oder was auch immer. Das sind Fachgebiete, in denen ich mich überhaupt nicht auskenne.

Aber wenn Fachleute etwas sagen, dann sind sie vorwiegend in den Details Fachleute. Aber die Argumentationen, wie jemand redet, was er für Beweise heranzieht, wie er die gewichtet, das hat was mit Aufmerksamkeit und Beobachtung und Logik zu tun. Das heißt, da kann jeder, der logisch denken kann, also ich und Sie natürlich genauso. Jeder kann das nachvollziehen, ob das plausibel ist. Und ich möchte dann gemeinsam mit Ihnen mal prüfen, ob aus meiner Sicht das sachlich fundiert ist und plausibel ist oder nicht. Und da ich ja selber Sachverständiger bin in Privatgutachten und Gerichtsgutachten, hoch renommiert und dekoriert durch meine Ausbildung und 20 Jahre Vollzeitberufstätigkeit, Glaube ich, ich kann das schon beurteilen, ob andere Kollegen gute oder schlechte Gutachten machen, auch wenn es außerhalb meines Fachgebietes ist. Also schauen Sie rein, bleiben Sie am Ball, abonnieren Sie meinen Kanal, damit Sie nicht verpassen, wenn ich demnächst die Gutachten analysiere. Und dann haben Sie auch was zum Nachdenken und müssen nicht alles genau studieren.

Noch eins, die Beschlüsse aus Weimar, die aktuellen und den aus Weilheim, den packe ich unten einen Link in die Box, in die Kommentarbox. Da können Sie dann bei dem Link sich das dann selber auf Ihren Rechner runterladen und im Detail nachlesen. Also vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bis zum nächsten Mal. Tschüss. Klar sehen, clever denken, frei handeln. Die Welt klar sehen.

Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Was genau hat Richter Dettmar beschlossen? | Analyse“, Die Welt Klar Sehen, 09.08.2025.

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Detaillierte Besprechung des Maskenpflicht-Beschlusses des Amtsgerichts Weimar (Richter Christian Dettmar): Vortrag der klagenden Mutter, die 18 Fragen des Gerichts an die Schulleitung, die drei Sachverständigengutachten und die Entscheidungsgründe sowie die nachfolgenden Reaktionen von Ministerium, Staatsanwaltschaft und Richterverbänden.

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