NATO-Pflichten | Was Artikel 5 wirklich verlangt | NATO-Beistand23.08.2025
Abschrift
Abschrift des Videos vom 23.08.202530 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Stellen Sie sich vor, ein Staat der NATO wird angegriffen. Ist dieser Angriff gleichzeitig ein Angriff auf alle NATO-Staaten? Bedeutet das sofort Krieg? Das möchte ich mal klären, indem wir mal über den Artikel 5 des NATO-Vertrages reden und vor allen Dingen, was hat die EU-Armee damit zu tun? Klar sehen, clever denken, frei handeln. Mein Name ist Uwe Loose. Willkommen auf meinem Kanal, die Welt klar sehen. Und jetzt geht es auch unmittelbar los. Schauen wir also mal rein. Ja, bei wem denn zuerst? Ja, am besten direkt bei der NATO auf deren Homepage. So, North Atlantic Treaty Organization. Das ist jetzt hier automatisch übersetzt von Google Chrome. So, die kollektive Verteidigung und Artikel 5. So, da heißt es also, das Prinzip der kollektiven Verteidigung ist ein zentraler Bestandteil des Gründungsvertrag der NATO. Worum geht es? Es ist nach wie vor ein einzigartiges und dauerhaftes Prinzip, das die Mitglieder verbindet.
sie zu gegenseitigem Schutz verpflichtet und innerhalb des Bündnisses einen Geist der Solidarität schafft. Gut, das hört sich natürlich erstmal soweit ganz positiv an. Und jetzt schauen wir mal, worum es eigentlich genau im Text geht. Dann sind wir hier direkt in Artikel 5. So, das ist also 1949 gemacht worden. Warum eigentlich? Um einen Pakt des gegenseitigen Beistands zu schaffen. Warum? Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass die Sowjetunion versuchen könnte, ihre Kontrolle über Osteuropa auf andere Teile des Kontinents auszudehnen. Ja, das ist ja jetzt gerade auch das Gegenargument Russlands, dass die NATO versucht, ihre Kontrolle auszudehnen. über Osteuropa auf andere Teile des Kontinents auszudehnen. Aber damals war das eben die Angst vor Russland. Und dementsprechend sollten sich jetzt also alle Länder einig sein, dass das eben das Herzstück ihres Vertrages bildet zur kollektiven Verteidigung. So, und jetzt wollen wir mal gucken...
Was Artikel 5, hier haben wir es also ganz genau, was Artikel 5 eigentlich genau sagt. So, die Parteien sind sich darüber einig, okay, dass ein bewaffneter Angriff gegen einige oder mehrere von ihnen in Nordeuropa oder Nordamerika als ein Angriff gegen alle angesehen wird. Okay, das bedeutet also, einer für alle, alle für einen, so hört es sich ja erstmal an, also... Wir sind ein Bündnis, tu keinem was, sonst kriegst du uns mit uns allen zu tun. Und das bedeutet also, was genau? Das nämlich... Man sich darüber einig ist, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs, aha, ein bewaffneter Angriff, also ein unbewaffneter Angriff oder eine Naturkatastrophe zählt da jetzt nicht rein, zumindest ursprünglich nicht. Jede Partei von Ihnen in Ausübung des Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, Was ist damit gemeint? Artikel 51 ist diejenige, die Regelung in der Charta der Vereinten Nationen, wo es um das Recht auf Selbstverteidigung geht. Das heißt, jedes Land darf seine Staatsgrenzen schützen und verteidigen. Und in dem Moment, wo also jetzt ein anderes Land diese Grenzen überschreitet, darf man eben dieses Recht ausüben. So jedenfalls gemäß dieser Charta. Und nun ist es aber auch so,
dass es darum geht, dass das Staatsgebiet eines NATO-Landes angegriffen wird. Und dann muss aber auch der Verteidigungsfall gegeben sein. Das ist natürlich noch so eine Frage, ob jetzt jedes Grenzscharmützel, was irgendwo stattfindet, tatsächlich schon gleich ein militärischer Angriff ist oder nicht. Aber dazu kommen wir vielleicht noch später. So, schauen wir mal weiter rein. Es geht also um das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung von wem? Der angegriffenen Partei oder der Parteien. So, und jetzt ist aber das ja ein Bündnis. Dadurch soll Beistand geleistet werden, dass sie einzeln und in Abstimmung mit den anderen Parteien unverzüglich Maßnahmen ergreift. Einzeln oder in Abstimmung. Das heißt, wir reden hier davon, Dass zwei Varianten möglich sind, nämlich wenn ein Land sagt, ja, ich bin jetzt angegriffen worden, dann können jetzt die anderen NATO-Staaten sagen, okay, ich mache jetzt mit dir eine sogenannte bilaterale Vereinbarung und danach gilt jetzt das und das. Ich schicke dir zum Beispiel 5000 Stahlhelme oder humanitäre Hilfe oder ähnliches. Oder aber man sagt, ich mache erstmal noch nichts, ich will mich mal mit den anderen NATO-Mitgliedern auseinandersetzen.
Ja, und dann schauen wir mal. Und jetzt ist die Frage, ist das jetzt ein Automatismus, der sofort zu, wie heißt es, Boots on the Ground, also Soldaten in das Land, was angegriffen wurde, was sich gegen eine feindliche Aggression verteidigen möchte, ist das sofort mit militärischen Mitteln zu rechnen oder geht das auch noch anders? Es sollen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, und zwar das Land, das jetzt betroffen ist, die sie, also die Partei, für notwendig erachtet. Für notwendig. Das heißt, wir reden jetzt also nicht mehr, dass die angegriffene Partei sagt, ich brauche unbedingt das und das, aus meiner Sicht ist das und das notwendig. Nein, sondern die helfende Partei, die sagt, aus meiner Sicht erachte ich, das und das ist notwendig. Das heißt, da können ja schon mal an der Stelle völlig verschiedene Betrachtungsweisen existieren, was notwendig ist. Der eine sagt, unbedingt jetzt Kampfpanzer und Luftabwehrgeschütze. Und der andere sagt, nee, ich muss von mir aber nur zwei LKWs mitpflastern. Und ich weiß nicht, mit irgendwelchen medizinischen sonstigen Mitteln. Aber es kann natürlich auch einschließlich der Anwendung von Waffengewalt gehen. Einschließlich.
Das heißt, die Waffengewalt ist also hier nicht automatisch drin, sondern es ist eine von vielen möglichen Optionen und das kann unter anderem auch die Waffengewalt sein. Sowas könnte jetzt anders sein, zum Beispiel humanitäre Maßnahmen, Essen liefern, Zelte liefern, Unterkünfte liefern, Personal liefern, Berater liefern, Stahlhelme liefern, Stiefel liefern, alles mögliche könnte da sein. Aber eben auch Waffen, aber nicht sofort und nur Waffen. Und worum geht es also? Es geht darum, um die Sicherheit des nordatlantischen Raums wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Wir reden hier nicht davon, dass es darum geht, den Feind zu besiegen. ihn zu vernichten, ihn irgendwie zu ruinieren. Darum geht es nicht. Es geht zumindest laut dem Vertrag darum, sich selbst zu schützen, seine Grenze wieder hochzuziehen und den anderen hinter die andere Seite eine Grenze wieder zurückzubringen. So, und jetzt kommt aber Folgendes.
Man soll das natürlich, zwar darf man das machen bei der Selbstverteidigung mit seinen atlantischen Partnern, aber jeder derartige bewaffnete Angriff und alle infolgedessen ergriffenen Maßnahmen sind dem Sicherheitsrat unverzüglich zu melden. Wer bitte, welcher Sicherheitsrat ist gemeint? Es ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gemeint. Das heißt, bevor jetzt die Helfenden helfen, müssen Sie nicht erst sich eine Genehmigung bei der UN holen, sondern Sie können sofort helfen, aber Sie müssen es mitteilen. Das heißt aber auch nicht, dass Sie jetzt machen können, so lange wie Sie wollen, jedenfalls nicht nach diesem Papier, sondern es gilt, Diese Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat die zur Wiederherstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. So, da haben wir also zwei Fallgestaltungen. Also erstens, man braucht nur melden, ich mache jetzt was, ich helfe dem anderen bei seiner Selbstverteidigung.
So, und dann kann man das so lange machen, und zwar nach dem Ermessen eben, was man selber für nötig hält, nicht was der Angegriffene für nötig hält. Und muss aber dann stoppen, wenn der UN-Sicherheitsrat entsprechende erforderliche Maßnahmen ergriffen hat. Also erforderlich heißt quasi, das Notwendigste getan hat, um die internationale Sicherheit wieder zu gewährleisten. Das heißt, sobald der UN-Sicherheitsrat tätig wird, Und dann müssten eigentlich die Verteidigungsmaßnahmen des Bündnisses quasi wieder aufhören, weil sie jetzt gar nicht mehr zuständig sind. Jetzt ist aber die Frage, wann dürfen sie denn überhaupt anfangen, diese Hilfe auszuüben? Es ist also jeder Hilfeschrei, den irgendein Land der NATO macht, Hurra oder Hurra, leider bin ich jetzt angegriffen worden, ist das immer so ganz eindeutig. Das klärt jetzt Artikel Nummer 6, den wir uns hier mal anschauen. So, und da heißt es, als bewaffneter Angriff gilt, nämlich was auf eine oder mehrere Parteien, wenn man auf dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien, okay, also in Europa oder Nordamerika, aber wo noch, in den algerischen Departments von Frankreich,
auf dem Hoheitsgebiet der Türkei oder auf den Inseln unter der Gerichtsbarkeit einer der Vertragsparteien im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses. Aha. Das heißt also, wir haben auf der nördlichen Halbkugel und dort in einem bestimmten Gebiet, nämlich nördlich des Wendekreises Krebses, dort muss das Gebiet angegriffen werden. Aber da gibt es noch eine zweite Regelung, die heißt nämlich auch, auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder in einem anderen Gebiet in Europa befinden, Indem am Tag das in Kraft treten, das ist jetzt nicht mehr so maßgeblich, auch wieder über dem Wendekreis des Krebses. Das heißt, wir reden davon, also entweder wird das Hoheitsgebiet, sprich das Land angegriffen oder eines der Schiffe, aber immer im Wendekreis nördlich des Krebses. Also wenn jetzt zum Beispiel ein NATO-Schiff, ein Kriegsschiff, südlich des Wendekreises des Krebses sich befindet und angegriffen wird. Und selbst wenn es komplett vernichtet würde, von welcher Macht auch immer, wäre das nach diesem Vertrag kein Bündnisfall. Also das würde an der Stelle überhaupt noch gar nicht funktionieren. Und dementsprechend
Da muss man klipp und klar sagen, es ist natürlich eingeschränkt und vor allen Dingen, es ist eben kein Automatismus. Es ist eine Regelung, wo die Bündnispartner selber entscheiden, alleine oder in gemeinsamer Abstimmung, mit wem sie überhaupt reden. Und wenn man genauer guckt, das will ich jetzt hier gar nicht im Detail in den einzelnen Paragraphen ausführen, es muss ja erst einmal festgestellt werden, dass dieser Bündnisfall überhaupt eingetreten ist. Und dazu gibt es dann den NATO-Rat. Und der NATO-Rat, der besteht aus einem Mitglied je NATO-Land. Und die stimmen dann darüber ab, ob die Klage, die Beschwerde eines der NATO-Länder, ich bin angegriffen worden, ich möchte... dass ich jetzt Beistand bekomme, ob das tatsächlich ein Bündnisfall ist oder ob die sagen, nö, das ist so ein Scharmützel. Und ich denke da mal ganz konkret an so eine Fallgestaltung. Stellen Sie sich mal vor, es würde ein NATO-Land angegriffen werden. Was weiß ich, das nennen wir an die Ungarn oder die Slowakei, ja, wären jetzt in der NATO, ja, so, und die würden angegriffen werden.
Und dann gucken wir mal, das sind ja so Länder, die sind ja oftmals gegen NATO-Beschlüsse, gegen EU-Beschlüsse. Und da könnte es doch theoretisch sein, dass, wenn die jetzt angegriffen werden, die alle anderen sagen, ich bin da ein bisschen unangenehm mit den Leuten, wo wir gar nichts zu tun haben, dass die sagen, ach ne, aus unserer Sicht ist das gar kein Bündnisfall, sieh mal zu, dass du das allein regelst. Das ist ja durchaus denkbar. Und da möchte ich es an der Stelle, was die NATO Artikel 5 betrifft, erstmal belassen und zu einem zweiten Punkt kommen, der eigentlich mit der aktuellen Weltpolitik von besonderem Interesse ist. Ist Ihnen aufgefallen, als unsere sieben Helden aus Europa, die Meister der Diplomatie, wie manche eine Zeitung sie genannt hat, Als die bei Herrn Trump waren, da haben die doch im Grunde genommen erklärt, dass wenn es einen Waffenstillstand, eine Waffenruhe oder gar einen Frieden gäbe, die Ukraine sofort so schnell wie möglich in die EU kommen sollte. Haben Sie sich mal die Frage gestellt, warum das überhaupt gefordert wurde? Warum das überhaupt ein Anliegen war?
So, und die Frage auf diese Antwort, die möchte ich jetzt hier im zweiten Teil meiner kleinen Analyse beantworten. Wenn es um Europa geht, müssen wir natürlich auf die europäische Webseite gehen und uns dort mal anschauen, was dort geboten wird. Und zwar reden wir über den Vertrag von Lissabon. Die meisten Leute sind ja gar nicht so sehr informiert, um was es da tatsächlich geht. Und deswegen möchte ich das mal kurz, die wichtigsten Punkte in... Ja, in Erinnerung bringen, also der Vertrag von Lissabon ist mal Ende 2001 überhaupt ja angefangen worden, ja, und hat es eben mehrere Jahre gedauert, bis es dann ja in 2007, ja, zu kurz vor Weihnachten dann unterzeichnet wurde und von allen Mitgliedstaaten, ja, ratifiziert wurde, sprich also rechtswirksam wurde. So, worum ging es denn eigentlich da? Es ging darum, dass jetzt zwar keine neuen Kompetenzen an die Europäische Union übertragen werden sollten, aber, wie heißt es hier, er verändert die Art und Weise, wie die Union ihre bisherigen Befugnisse ausübt.
Und zwar wie? Nämlich fördert die Beteiligung und den Schutz der Bürger. Okay. Aber, das ist jetzt das Interessante, es schafft eine neue institutionelle Ordnung und verändert Entscheidungsprozesse. Man könnte also eigentlich sagen, was hier gemacht wurde, ist, dass die EU sich als bürokratisches Institut, als Organisation neu erfunden hat. Und ist Ihnen das eigentlich so konkret bewusst geworden? Und vor allen Dingen, um was geht es da? Es gibt zwar keinen besonderen Artikel, der das Vorrang des Unionsrechts und nationalen Recht festlegt, aber eine entsprechende Erklärung, die daran erinnert, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union das Unionsrecht Vorrang von nationalen Recht hat. Und das ist doch mal ganz interessant, nicht wahr? Das heißt also, wir haben in diesem Lissabon-Vertrag jetzt quasi endgültig ratifiziert, dass Brüsseler Recht, also das EU-Recht, wichtiger ist als das nationale Recht. Und das gilt dann jetzt schon seit 2007.
Und was vielleicht auch noch von besonderem Interesse ist, der Vertrag von Lissabon verleiht der Europäischen Union eine eigene Rechtspersönlichkeit, also wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft. Die kann jetzt also Rechte einfordern und kann natürlich auch klagen. Und was hier für uns von Interesse ist, die Union kann internationale Verträge unterzeichnen und internationalen Organisationen beitreten. Während die Mitgliedstaaten dürfen das nur machen, wenn sie mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Das ist doch tatsächlich mal ein Hammer. Das heißt, hier haben wir eine ganz klare Abschaffung der nationalen Souveränität für internationale Abkommen. So, das macht jetzt die EU. Also wenn jetzt Deutschland sagen würde, wir möchten mit dem und dem Land irgendwelche internationalen Verträge machen, dann muss Deutschland erst mal gucken, ob das mit Unionsrecht vereinbar ist. Ja, und wenn nicht, dann können die das gar nicht. Das heißt also, hier haben wir seit 2007 hat quasi die EU, so möchte ich das mal sagen,
die Nationalstaaten bezüglich des internationalen Vertragsrechts komplett entmachten und nicht nur im internationalen Vertragsrecht. Der Vertrag beinhaltet auch, dass man gar nicht so ohne weiteres austreten kann. Also man kann zwar eintreten, aber es gibt ein Verfahren, das es vorher nicht gab, das jedes Mitgliedstaat befolgen muss, der im Einklang mit seinen Vorschriften aus der Union austreten möchte. Also das heißt, früher brauchte man kein Verfahren, um dort einzutreten, aber jetzt braucht man ein Verfahren, um dort auszutreten. Das heißt, Länder, die sagen würden, ich möchte nicht mehr bei der EU sein, müssten also dieses Verfahren befolgen. Und wer weiß, wenn die EU die nicht rauslassen wollte, dann können sie vielleicht gar nicht, weil sie die Verfahrensschriften gar nicht richtig befolgen. Nun kann man sagen, das ist das eine Thema. Das andere Thema ist eben die Stärkung der Demokratie und besserer Schutz der Grundrechte.
Da wollen wir jetzt nicht näher darauf eingehen und eben, dass die EU sich konstitutionell oder institutionell komplett erneuert. Also das ist schon eine sehr, sehr wichtige Angelegenheit in der EU gewesen. So und dazu im Rahmen dieser Erneuerung gibt es ein Paragraphen 42, der für uns jetzt in der militärischen Angelegenheit von besonderer Wichtigkeit ist. Und den schauen wir uns jetzt mal genauer an. Ja, da schauen wir also doch einfach mal rein, was wir bei der EU dann tatsächlich so haben. Wenn wir da mal genauer hinschauen, dann geht es eben hier um den Titel 5, allgemeine Bestimmung über das Auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmung über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Das heißt also schon, gemeinsame Außenpolitik können wir uns ja vorstellen, das sind Diplomaten, die irgendwas machen nach dem Motto, es gibt vielleicht Ein EU-Außenminister, der eben um die Welt reist, um die EU-Interessen vertritt. Aber was ist denn Sicherheitspolitik? Sicherheitspolitik ist doch immer in Verbindung mit Militär. Das heißt, wir reden hier also im Titel 5 davon, dass die EU sich in diesem Lissabon-Vertrag da nicht nur neu institutionell erfunden hat, sondern eigentlich auch die Grundlagen gelegt hat für eine europäische,
ja Militärstrategie vielleicht auch eine eigene, ja ich sag mal europäische Armee. So und dann gibt es dann eben hier unter Kapitel 2 besondere Bestimmungen über gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und in Abschnitt 2, wo wir jetzt hinwollen, Bestimmungen über die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ja in den Artikeln 42 bis 46 und wir gucken jetzt mal rein in den Artikel 42. So und was steht denn da? Die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist gemeinsamer, ist integraler Standteil der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Jetzt kommt es, sie sichert der Union auf eine zivile und militärische mittelgestützte Operationsfähigkeit. Wussten Sie das? Das ist ja quasi die Grundsteinlegung für eine Art von europäischer NATO. Ist Ihnen das bekannt gewesen? Schreiben Sie es mal in die Kommentare, ob Sie das wussten, dass wir seit mittlerweile 2007, seit 18 Jahren, die Rechtsgrundlage in der EU für ein eigenes militärisches Verteidigungsbündnis haben.
So und auf diese Sicherheitspolitik kann die Union bei Missionen außerhalb der Union, außerhalb zur Friedenssicherung, Konflikthilfung und Stärkung der internationalen Sicherheit zurückgreifen. Das heißt also, es geht nicht nur darum wie bei der NATO. dass man sagt, wir verteidigen unser Gebiet nördlich des Wendekreises Krebses. Nein, die EU erklärt, sie kann militärische Aktionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit machen. Was bitte soll denn das bedeuten? Wer definiert denn, was eine Konfliktverhütung ist, was eine Mission zur Friedenssicherung ist, was eine Stärkung der internationalen Sicherheit ist? Also ich halte das persönlich für Gummiparagraphen. Gut, das heißt im Rahmen der Vereinten Nationen. Naja, wie auch immer. Auf jeden Fall wollen wir mal hier ein bisschen weitergehen. Und da heißt es also, die gemeinsame Sicherheitspolitik...
Und Verteidigungspolitik umfasst die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik der Union. Also hier wird nochmal bestätigt, wir wollen quasi eine eigene Armee aufbauen im weitesten Sinne. Zumindest die vorhandenen militärischen Mittel koordinieren. Dies führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. So, und der empfiehlt aber auch einen Beschluss in den Mitgliedstaaten durchzuführen. Gut, da wollen wir später vielleicht, ich will es im Detail gar nicht so sehr darauf angehen, sondern wollen mal gucken, unter welchen Voraussetzungen das hier überhaupt von Belang ist. Nämlich im Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung. Gucken Sie bitte genau, was hier steht. Alle in ihrer Macht stehen in Hilfe und Unterstützung. Das ist eine ganz andere Formulierung als im Artikel 5 der NATO. Da hieß es nämlich, die notwendige Hilfe...
So, man ist verpflichtet zum Beistand und kann die notwendige Hilfestellung geben und die entscheidet man aber selbst, was notwendig ist, beziehungsweise in Abstimmung mit den anderen NATO-Partnern. Hier aber heißt es, alle in ihrer Macht stehen in Hilfe und Unterstützung. Und natürlich gilt hier genauso wie bei der NATO im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, also im Falle des Selbstverteidigungsrechts. Und das soll natürlich alles auch im Einklang mit den Verpflichtungen, die man gegenüber der NATO hat. Das heißt, was wir hier haben, ist ein Doppelpack. Also wir haben in dem Fall, wo ein NATO-Land gleichzeitig auch EU-Land ist, kann es im Grunde genommen vielleicht zwei Bündnisakte ausrufen oder das zumindest versuchen. Ich kann einmal sagen, als NATO-Partner, ich berufe mich auf Artikel 5. des NATO-Vertrages und dann kann es aber auch sagen, als EU-Mitglied, ich berufe mich auf Artikel 42 der Lissaboner Verträge und möchte hier auch Beistand haben. Das heißt, wir haben zwei völlig verschiedene Sachen. Und jetzt wird es auf einmal dann auch verständlich, warum unsere sieben Meisterdiplomaten in Washington so ungroßen Wert darauf legten, dass die Ukraine
im Falle eines Waffenstillstandes oder eines Friedens sofort in die EU kommen. Weil man dann nämlich unabhängig davon, was die NATO macht, das heißt aber auch, was das widerspenstige NATO-Mitglied USA macht, nämlich nach den EU-Regeln des Lissabon-Vertrages militärischen Beistand leisten kann und zwar sofort. Das heißt, das ist quasi das Einfallstor für eine militärische Aktion der EU-Staaten. Und zwar selbst dann, wenn die NATO-Staaten es nicht wollen, wenn die NATO-Staaten keinen Bündnisfall akzeptieren. Und das, finde ich, ist doch mal eine ganz interessante Angelegenheit. Finden Sie nicht auch? Ja, das sind also doch bisher schon mal ganz interessante Betrachtungen, denke ich mal. Und wenn wir uns jetzt mal die Frage stellen, okay, die EU hat ja jetzt die Oberhoheit, die hat ja die Dominanz über die Nationalstaaten. Und wenn jetzt die EU sagt, ja, da ist jetzt so ein Bündnis oder Beistandsfall, weil ein anderes Land angegriffen wird, der EU, oder weil wir irgendwo international den Frieden sichern müssen oder Konflikte befrieden müssen oder aus anderen Gründen,
Da ist natürlich die Frage, ist das jetzt für Länder, für Nationalstaaten wie Deutschland zwingend verpflichtend? Müssen die gegen ihren Willen womöglich was machen? Und diese Frage wurde tatsächlich beantwortet im Jahr 2016, glaube ich. Nämlich als es einen Terrorattentat in Frankreich gab und da zum ersten Mal eben dieser EU-Mitglied Bündnisfall von Frankreich ausgerufen wurde oder angefordert wurde. Und das schauen wir uns mal an. Und zwar wo? Im Deutschen Bundestag, Fachbereich Europa. Da geht es um ein Gutachten zu Ihrer Information. Also der Bundestag hat so Experten, die bestimmte Rechtsthemen auf Anfragen von Abgeordneten dann sehr gut und qualifiziert beantworten. Und da schauen wir mal, was es hier ist. Im Grunde genommen wird zunächst einmal alles wiederholt, was ich auch schon besprochen habe. Interessant ist für uns vielleicht an der Stelle, wo es heißt,
Die EU sieht kein formelles Verfahren vor, sondern es geht einfach nur um Beistandsersuchen. Es ist die Pflicht zur solidarischen Hilfeleistung, die sowohl zivile als auch militärische Hilfe beinhalten kann. Und jetzt eben das, was wir auch schon wissen, nämlich den Hilfeleistenden Staaten, Art und Umfang der Unterstützung konkret zu bestimmen. Aber Es gibt natürlich hier noch zwei Bedingungen, Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Nämlich, dass es einmal, dass die Beistandspflicht nicht über die Beistandspflicht des NATO-Artikels 5 des NATO-Vertrages hinausgeht. Und auch nicht zwingend den Einsatz militärischer Mittel umfasst. Also insofern... ist quasi die EU in einem solchen Beistandsfall muss quasi sich erstmal nach den NATO-Richtlinien richten und darf dann diese auch nicht überschreiten. Andererseits gibt es aber durchaus bestimmte Freiräume. Und zwar warum?
Für bestimmte Länder, die nämlich wie Österreich sich auf die militärische Neutralität berufen. Also dafür gibt es dann Ausnahmen. Und jetzt ist also für uns natürlich die Frage, was erfolgt denn nun? Zivile oder militärische Unterstützung? Wie erfolgt die grundsätzlich bilateral? Also ein Land hilft dem anderen. Also wir reden jetzt nicht wie bei der NATO, das ist immer zivil. Ja, oder häufig eben gemeinschaftlich beschlossen wird, sondern es kann eben rein bilateral sein. So, und dann, wenn so etwas passiert, wenn also Deutschland jetzt aufgerufen wäre, was zu tun, dann kann der Bundestag sein Frage-, Debatten- und Entschließungsrecht ausüben oder seine Kontroll- und Haushaltsbefugnisse wahrnehmen. So, er kann. Das heißt also, im Grunde genommen kann jetzt die Regierung, die beschließt jetzt etwas aufgrund der Anforderung eines solchen EU-Landes. So, und dann möchte die gerne etwas machen und muss den Bundestag im Grunde genommen informieren. Und der Bundestag beschließt dann, ob er fragen möchte, debattieren möchte, ob er irgendwas beschließen möchte, ob er etwas will.
kontrollieren möchte ob er was über die finanzierung also die haushaltsverhältnisse wissen möchte und dadurch kann er eben einfluss auf die entscheidungen der regierung nehmen so jetzt gibt es aber eine besondere ausnahme nämlich ist der bilateral vereinbarte beitrag deutschlands militärischer natur So aktiviert dies den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt als ein Mitentscheidungsrecht des Bundestages in Angelegenheiten der auswärtigen Gewalt. Kurz gesagt, danach bedarf jeder Einsatz bewaffneter Streitkräfte der konstitutiven, grundsätzlichen, vorherigen Zustimmung des Bundestages. Und das wiederum bedeutet, dass das, was jetzt unser Bundeskanzler sagt, Washington gemacht hat, gar nicht zulässig ist nach unserem deutschen Recht. Er kann nicht sagen, dass Deutschland für Sicherheitsgarantien deutsche Soldaten irgendwohin schicken wird, in ein Land, das noch nicht einmal in der EU ist.
Das noch nicht einmal in der NATO ist. Das heißt, das ist im Grunde genommen, so würde ich das mal sagen, eine verfassungswidrige Aussage. Wobei ja dafür aber sehr gelobt wurde. Und auch in unserer Presse wurden ja sehr viele Menschen dafür gelobt. haben sich ja positiv ausgesprochen für die Ukraine. Aber eigentlich ist das juristisch gar nicht abgesichert. Das heißt, da hat sich unser Bundeskanzler doch sehr weit aus dem Fenster gelehnt, weil Da müssten wir sagen, auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn sein? Aber wir verstehen, dass wenn dann eben die Ukraine in die EU mit einem Schnellverfahren übernommen werden würde, selbst dann könnte Herr Bundeskanzler und die Regierung das gar nicht so ohne weiteres machen, weil nach diesem verfassungsrechtlichen Artikel 23 Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1900 so und so, müsste erstmal das Parlament darüber entscheiden. Das heißt, für uns bedeutet das, dass wir solche vollmundigen Aussagen unserer Spitzenpolitiker, soweit es eben Außenpolitik betrifft, doch deutlich relativieren müssen.
Ja, und damit möchte ich dann auch nochmal zu dem Vergleich kommen zu diesen beiden Systemen, die wir haben, die quasi parallel laufen. Einmal die NATO, die ja schon seit Jahrzehnten aufgebaut wurde, seit 1949. Und dann jetzt eben das europäische Sicherheitssystem, was sich noch im Aufbau befindet. Dazu werde ich vielleicht demnächst noch ein anderes Video machen, was eigentlich geplant ist bis 2035 oder 2040. Ja, was alles aus diesen im Grunde genommen Lissaboner Verträgen letztendlich herrührt. So, wenn wir aber eben die Lissaboner Verträge Artikel 42 Absatz 7 und Artikel 5 des NATO-Vertrages miteinander vergleichen, dann ergeben sich folgende interessante Punkte. So, dass wir nämlich sagen, okay, wir haben hier zwei völlig verschiedene Situationen In bestimmter Hinsicht. Zunächst einmal geht es einerseits um einen bewaffneten Angriff. Wenn wir aber in Artikel 42 noch genauer reingucken, kann der Bündnisfall auch noch diese gegenseitige Hilfe, kann sie auch noch auf Naturkatastrophen und Notfälle und ähnliche Sachen beziehen. Bleiben wir mal beim bewaffneten Angriff.
Die Formulierung der EU ist viel stärker als die, die in der NATO drin steht. Denn in der EU heißt es, alle in ihrer Macht stehen in Hilfe und Unterstützung. Und in der NATO steht drin, Maßnahmen, die das Land als erforderlich erachtet. In der EU werden bestimmte Länder ausgenommen, die unbedingt neutral sein wollen. In der NATO ist da keine Regelung für, es ist Einzelfall zu regeln. Dann gilt da aber doch der Vorrang der NATO-Regelung, dass also zuerst quasi nach NATO-Gesichtspunkten geguckt wird und dann erst nach EU-Gesichtspunkten. Beide Fälle sind schon einmal zur Anwendung gekommen. Frankreich hatte ich erwähnt, 2015 Terrorangriff. Und USA war es 2001, der Angriff auf das World Trade Center, wo dann eben der Krieg gegen den Terror begann. Das heißt also, Wenn wir jetzt mal alles zusammenfassen, was können wir jetzt aus diesen Erkenntnissen für eine Schlussfolgerung ziehen? Was bedeutet Artikel 5 des NATO-Vertrages? Es bedeutet, es gibt eine Möglichkeit zur kollektiven Verteidigung, aber diese Hilfspflicht, die dort drin ist, ist kein Automatismus. Jedes Land muss zwar helfen, entscheidet aber selbst, welche Maßnahmen es für erforderlich erachtet
Und das können auch Waffengewalt sein. So alles natürlich im Rahmen des Artikel 51 der UN-Charta der Selbstverteidigung, so muss aber unmittelbar enden, sobald der UN-Sicherheitsrat selber handelt. So und es gilt natürlich nur dann, wenn eben ein geografischer Bereich betroffen ist, das heißt also nördlich des Wendekreises Krebses und NATO-Land. Gegenmaßnahmen sind darauf nicht beschränkt, die könnten auch woanders sein. So, und das ist natürlich insofern ganz interessant, weil eben wir in der NATO damit im Grunde genommen einen reaktiven Prozess haben, während wir bei der EU weit über diese Grenzen des Wendekreises des Krebses hinaus sind, weil die EU ihren Zuständigkeitsbereich für militärische Aktionen quasi völlig offen lässt. Das könnte weltweit sein. Wenn jetzt zum Beispiel China, ich sage mal, ein Stichwort, ein Kreuzer Richtung Taiwan schickt, könnte die EU der Meinung sein, dass sie zur Sicherheit des internationalen Friedens dort auch präsent sein müsste. Obwohl es zunächst einmal auf eine gewisse Weise erst mal wie ein regionaler Konflikt erscheint. Aber wenn in der EU man der Meinung ist, nein, da ist ja Sicherheit und Weltfrieden gestört, da müssen wir mitmischen, dann könnte man das so machen.
In diesem Sinne würde ich sagen, sollten wir uns mal klar machen, wir haben zwei militärische Systeme. Eines, was schon existiert, die NATO und ein zweites, was im Aufbau begriffen ist und was im Grunde, das werde ich in einem nächsten Video mal darstellen, eine eigene europäische Armee darstellen möchte, die dann aber auch weltweit tätig sein möchte. Das heißt, die EU rüstet nicht nur gegen Russland auf, um die Ukraine zu stützen, sondern die EU möchte eine militärische Weltmacht werden, und zwar stärker und mit einem größeren Aktionsradius, als das die NATO je gewesen ist. Damit möchte ich es mal belassen. Schreiben Sie mal in die Kommentare, was Sie davon halten, dass die EU so ambitionierte Ziele hat und die auch umsetzen kann, ohne dass sie die Nationalstaaten danach befragen muss. Denn sie hat ja gemäß den Lissaboner Verträgen einen Vorrang vor nationalem Recht. Das ist doch ganz interessant, finden Sie nicht? Klar sehen, clever denken, frei handeln.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „NATO-Pflichten | Was Artikel 5 wirklich verlangt | NATO-Beistand“, Die Welt Klar Sehen, 23.08.2025.
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Uwe Loose analysiert juristisch, was Artikel 5 des NATO-Vertrages und Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags von Lissabon zur kollektiven Selbstverteidigung tatsächlich vorschreiben, und vergleicht beide Beistandssysteme.
