Kann Schulze einfach weiterregieren? | Sachsen-Anhalt03.09.2026
Abschrift
Abschrift des Videos vom 03.09.202621 Abschnitte
Der Text hält den Kenntnisstand dieses Tages fest, nicht den von heute. Er wurde maschinell aus der Tonspur erstellt; maßgeblich bleibt das gesprochene Wort im Video.
Am Abend des 7. Juli sitzt der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt bei Markus Lanz. Der Gastgeber fragt ihn, ob er sich mit Stimmen der Linken oder der AfD ins Amt wählen ließe. Wenn Schulze antworte, Zitat, Ich werde mich nicht abhängig machen von den Linken oder von der AfD, definitiv nicht. Zitat Ende. Und dann kommt ein zweiter Satz. Wenn es keine Mehrheit aus der Mitte gäbe, dann werde es, Zitat, wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum erst mal keine Wahl des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt geben.
Zitat Ende. Am Sonntag wird gewählt und dieser zweite Satz wirft die Frage auf, um die es hier geht. Wie kann so etwas überhaupt gehen? Zunächst einmal drei Fragen, die für diesen Vortrag tragend sind. Erstens, kann ein Ministerpräsident im Amt bleiben, den der neue Landtag nie gewählt hat? Zweitens, wie lange kann das gehen? Und drittens, wer kann es beenden?
Und damit zur wichtigsten Vorfrage. Warum sollten Sie sich das überhaupt ansehen, wenn Sie gar nicht in Sachsen-Anhalt wohnen? Zwei Gründe, ganz kurz. Am 20. September wählen Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. In zwei Wochen sind Sie also vielleicht selbst dran. Und dieselbe Lücke, um die es gleich geht, steht im Grundgesetz. Das ist hier keine Landesangelegenheit, sondern die Bauanleitung jeder deutschen Regierungsbildung.
Kommen wir zur ersten Frage. Was passiert am Sonntag tatsächlich? Erstaunlich wenig. Und genau das ist der Anfang der ganzen Geschichte. Um 18 Uhr schließen die Wahllokale, der alte Landtag bleibt Pflichtweg im Amt, die alte Regierung auch. Auch beide bleiben es eben so lange, bis der neu gewählte Landtag zum ersten Mal zusammentritt. Und dafür gibt es einen Termin. Spätestens am 30. Tag nach der Wahl.
Das ist der 6. Oktober. Und was passiert an diesem Tag? Dann endet tatsächlich etwas. Artikel 71 der Landesverfassung sagt, das Amt der Landesregierung endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Wenn Schulze wäre dann nicht mehr Ministerpräsident. Nur steht in demselben Artikel ein zweiter Absatz und der dreht die Sache um. Zitat Nach Beendigung ihres Amtes sind der Ministerpräsident und auf dessen Ersuchen jeder Minister verpflichtet,
die Geschäfte bis zur Amtsübernahme durch die Nachfolger weiterzuführen. Zitat Ende Hören Sie auf dieses eine Wort. Dort verpflichtet, nicht berechtigt. Wenn Schulze dürfte also gar nicht einfach gehen. Stellen Sie sich das vor wie einen Nachtdienst im Krankenhaus. Die Schicht endet um 6 Uhr, aber die Ablösung erscheint einfach nicht. Dann geht eben trotzdem niemand nach Hause.
Man nicht aus Anhänglichkeit, sondern weil die Station nicht leer stehen darf. Genau das ist eine geschäftsführende Regierung. Und hier endet der Vergleich. Im Krankenhaus schreibt letztendlich der Chefarzt den Dienstplan. Im Landtag heilt niemand die Ablösung ein. Die Ablösung muss sich selbst melden. Damit steht die erste Antwort. Eine regierungslose Zeit kennt diese Verfassung schlichtweg nicht.
Kommen wir zur zweiten Frage. Wie lange kann das gehen? Und jetzt wird es durchaus merkwürdig. An dieser Stelle ist die Verfassung nämlich ausgesprochen genau. Artikel 65 der Landesverfassung regelt die Wahl des Ministerpräsidenten auf den Tag. Und wie läuft diese Wahl eigentlich ab? Das Verfahren hat vier Stufen. Erster Wahlgang. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit aller Abgeordneten bekommt.
Klappt das nicht, folgt binnen sieben Tagen ein zweiter Wahlgang. Dieselbe würde. Klappt auch der nicht, muss der Landtag binnen weiterer 14 Tage darüber abstimmen, ob er sich selbst auflöst. Und kommt dafür keine Mehrheit zustande, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. In dem zählt dann nur noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 7 Tage, 14 Tage, unverzüglich, ist ein Uhrwerk. Nur fehlt diesem Uhrwerk eben eine einzige Angabe. Nirgends steht, wann der erste Wahlgang stattzufinden hat.
Denken Sie mal an eine dieser alten Küchenuhren, die man aufzieht. Diese Uhr geht auf die Minute now und klingelt zuverlässig. Aber sie tut eben nichts, solange sie niemand aufzieht. Ja, und das ist zwar ein schöner Vergleich, aber der endet natürlich hier, denn eine Küchenöhr gehört niemandem. Diese hier hat einen Besitzer und um den geht es gleich. Und jetzt kommt der Teil, den ich beim Nachlesen selbst nicht erwartet hatte.
Diese Frist gab es durchaus einmal. Bis 2020 stand in Artikel 65 der Landesverfassung, der erste Wahlgang habe innerhalb von 14 Tagen nach dem Zusammentritt stattzufinden. 2020 wurde der Satz gestrichen, ein Jahr vor der letzten Landtagswahl. Natürlich ohne Streit und ohne Aufsehen. War das eine Vorbereitung auf heute? Ganz sicher nicht. Und die Begründung steht schwarz auf weiß in der Landtagsdrucksache. Dort heißt es wörtlich, diese Frist könnte sich in bestimmten politischen Konstellationen als zu kurz erweisen. Insbesondere dann, wenn Koalitionsverhandlungen einen längeren Zeitraum beanspruchen. Zitat Ende.
Die Frist ist also gefallen, damit Koalitionsverhandlungen Zeit haben. Jetzt könnte man einwenden, dann ist das doch harmlos. Nur wirkt dieselbe Lücke heute in eine ganz andere Richtung. Eine Regel wirkt, wie sie geschrieben ist, nicht wie sie gemeint war. Und dass es auch anders geht, zeigt Bayern. Dort muss der Ministerpräsident spätestens eine Woche nach dem Zusammentritt gewählt sein. Und kommt binnen vier Wochen keine Wahl zustande, muss der Landtagspräsident das Parlament auflösen.
Bevor Sie das nun für eine Besonderheit Sachsen-Anhalts halten, das ist es eben nicht. Ungefähr die Hälfte aller Landesverfassungen kennt keine solche Frist. Kommen wir zur dritten Frage. Wer kann diesen Zustand beenden? Die naheliegende Antwort wäre der Landtag. Nur ist der Landtag eben keine Person, sondern die Summe seiner Abgeordneten. Verlangt eine Gruppe von Ihnen, dass gewählt wird, dann gehört dieser Punkt auf die Tagesordnung,
also auf die Liste dessen, was an einem Sitzungstag herankommt. Wer diese Liste aufstellt, ist letztendlich der Ältestenrat und dort sitzen die Fraktionen nicht als gleiche, sondern nach ihrer Stärke. Wie muss man sich diesen Ältestenrat vorstellen? Stellen Sie sich einfach einen Elternabend vor, bei dem nicht jede Familie eine Stimme hat, sondern eben jede so viele, wie sie Kinder in der Klasse hat. Das heißt, wer die meisten Kinder dort sitzen hat, bestimmt letztlich, worüber gesprochen wird.
Ja, das endet natürlich jetzt in der Analogie dort, wo ein Elternabend nicht zu entscheiden hat. Hier geht es aber um die Regierung eines Landes. Und damit dreht sich die ganze Geschichte um. Der fehlende Termin schützt den Amtsinhaber nur so lange, wie niemand einen Wahlgang verlangt. Aber wer die größte Fraktion stellen wird, sagen die Umfragen seit dem 25. August ziemlich einhellig. Die AfD mit Werten zwischen 40 und 43 Prozent, die CDU liegt bei 21 bis 23 Prozent.
Könnte man einwenden, Umfragen sind Momentaufnahmen, keine Ergebnisse. Das stimmt durchaus. Und deshalb ist das hier auch keine Prognose, sondern eine Mechanik. Belangt diese Fraktion ein Wahlgang, läuft das Uhrwerk aus Artikel 65 der Landesverfassung an. Erster Wahlgang, zweiter Wahlgang und dann jener letzte Durchgang, in dem nicht mehr die Mehrheit aller Abgeordneten nötig ist, sondern nur noch die Mehrheit derer, die überhaupt mitstimmen.
Jetzt könnte man einwenden, dann bleiben die anderen eben fern. Nur senkt fern bleiben die Schwelle, statt sie zu erhöhen. Und die beiden Auswege? Der Landtag könnte sich selbst auflösen, allerdings erst sechs Monate nach seiner ersten Sitzung und nur mit zwei Dritteln aller Abgeordneten. Oder er könnte den Ministerpräsidenten abwählen, aber nur so, dass er im selben Zug einen Nachfolger wählt.
Mit genau der Mehrheit, die es gerade nicht gibt. Ob das gegen eine geschäftsführende Regierung überhaupt zulässig wäre, ist unter staatsrechtlern umstritten ich weiß es nicht und wer es ihnen sicher sagt weiß es auch nicht so halten wir fest rück zum 7 juli der satz von sven schulze linkt durchaus wie ein schutzschild möglicherweise ist das gegenteil bei deutung kursieren und beide gehen fehlt wer
Wer sagt, hier werde die Verfassung gebrochen, hat sie nicht gelesen. So steht es nämlich dort. Wer sagt, das sei alles halb so wild, hat Artikel 2 der Landesverfassung überlesen. Denn dort heißt es, das Volk ist der Souverän, vom Volk geht alle Staatsgewalt aus. Zitat Ende. Am Sonntag wird ein Parlament gewählt, keine Regierung. Und der Weg von einem zum anderen hat kein Datum. Deshalb entscheidet sich am Sonntag nicht, wer regiert.
Am Sonntag entscheidet sich, wer die Uhr aufziehen kann. Was meinen Sie? Gehört in eine Landesverfassung eigentlich eine Frist, bis wann ein Ministerpräsident gewählt sein muss? Schreiben Sie es in die Kommentare. Am Sonntag um 16 Uhr gehen wir dann auf Sendung. Elif von ET Video und Content und ich. Wir sind im Livestream. Ab 18 Uhr kommen dann die Zahlen. Und erst danach lässt sich sagen, welcher dieser Wege überhaupt offen steht.
Der Link steht unter diesem Video. Die Welt Klar Sehen. Orientierung in bewegten Zeiten.
Zitate aus dieser Abschrift bitte mit Quellenangabe: „Kann Schulze einfach weiterregieren? | Sachsen-Anhalt“, Die Welt Klar Sehen, 03.09.2026.
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Zweites Vorlaufvideo zum Wahlabend in Sachsen-Anhalt. Ausgangspunkt ist ein Satz des amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze bei Markus Lanz am 07.07.2026: Gebe es keine Mehrheit aus der Mitte, werde es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum keine Wahl des Ministerpräsidenten geben. Der Vortrag prüft, was daraus rechtlich folgt — und stößt auf eine Lücke, über die kaum jemand spricht: Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt kennt für die Wahl des Ministerpräsidenten keine Frist. Die geschäftsführende Regierung bleibt im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist; wie lange das dauern darf, steht nirgends. Drei Fragen strukturieren den Vortrag: Kann jemand regieren, den der neue Landtag nie gewählt hat? Wie lange? Und wer kann das beenden?
